Verfahren Bezirksregierung Köln Räumliche Entwicklung

Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.01.2025 bis 13.02.2025
  • Stellungnahmen 95 Stellungnahmen
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Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

Die Neuregelungen des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen erfordern eine zeichnerische Festlegung von Windenergiebereichen im Regionalplan Köln. Um dem Planungsauftrag und den ambitionierten Ausbauzielen der Landesregierung gerecht zu werden, hat die Regionalplanungsbehörde im Auftrag des Regionalrats einen Planentwurf für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln erarbeitet. Dieser enthält neben den zeichnerischen Festlegungen von Vorranggebieten für die Windenergie auch textliche Festlegungen für die Windenergie und zu weiteren regenerativen Energieträgern.

Der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 auf Grundlage des von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planentwurfs beschlossen, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien gemäß § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG einzuleiten. 

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien umfasst den gesamten Regierungsbezirk Köln. 

Vom 13. Januar 2025 bis zum 13. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, hier über das Portal Beteiligung.NRW zum Planentwurf Stellung zu nehmen.

Der Planentwurf besteht aus:

  • Textliche Festlegungen 
  • Zeichnerische Festlegungen 
  • Erläuterungskarte
  • Begründung
  • Umweltbericht

Ergänzend zur Downloadmöglichkeit auf dieser Seite kann der Planentwurf im o.g. Zeitraum über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und als Gesamtpaket (zip-Datei) heruntergeladen werden. Außerdem stehen unter dem dort angegebenen Membox-Link auch die Geodaten der zeichnerischen Festlegungen als Download zur Verfügung:

https://url.nrw/regionalplanungsverfahren

Zudem liegen die Unterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um Voranmeldung per E-Mail unter ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werdenNach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.

Alternativ zur Abgabe Ihrer Stellungnahme auf dieser Seite können Sie Ihre Stellungnahme per Mail an ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de oder per Post mit dem Betreff "Öff Teilplan EE" an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln senden.

Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme finden Sie im Dowloadbereich auf dieser Seite. 

Weitergehende Informationen zur Neuaufstellung des Regionalplans und der Teilpläne finden Sie auf der Website des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln.

Kontaktperson

Kontakt

Bezirksregierung Köln

Dezernat 32 – Regionalentwicklung und Braunkohle

Zeughausstraße 2 - 10

50606 Köln

ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de

Datenschutzerklärung

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln durch die Regionalplanungsbehörde Köln verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Köln eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Allgemeine datenschutzrechtliche Informationen der Bezirksregierung Köln erhalten
Sie hier: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1-1 Textliche Festlegungen
  • Anlage 1-2 Zeichnerische Festlegungen
  • Anlage 1-3 Erläuterungskarte
  • Anlage 1-4 Umweltprüfung
  • Anlage 1-5 Begründung

Informationen

Übersicht
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