Bebauungsplan Stadt Castrop-Rauxel Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 263 "Behringhauser Gärten" Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.06.2025 bis 11.07.2025
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 263 "Behringhauser Gärten"

Bebauungsplan Nr. 263 „Behringhauser Gärten“

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) im Zeitraum vom 02.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 263 „Gewerbebrache Hermecke“ beschlossen. In seiner Sitzung am 08.05.2025 hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel den Entwurf des Bebauungsplans – nunmehr unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 263 „Beringhauser Gärten“ - gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Hinweise:

Weitergehende Angaben zur Beteiligung sind in der amtlichen Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel zu finden. Das Amtsblatt ist nebenstehend unter dem Punkt "Informationen" verlinkt.

Die zur Beteiligung bereitgestellten Unterlagen sind nebenstehend unter dem Punkt "Gegenstände" verlinkt.

Es ist eine Veranstaltung vorgesehen, in der die Bürgerinnen und Bürger von Castrop-Rauxel über den Planungsstand und den Fortschritt in der Bauleitplanung informiert werden. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 18 Juni 2025, um 17.30 Uhr im Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel (Europaplatz), Sitzungsraum 3, statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Ortsteil Behringhausen und umfasst die ehemalige Betriebsfläche der Hermecke GmbH & Co KG sowie angrenzende Flächen. Der Bereich liegt zwischen der Trasse der Emschertalbahn (RB 43) im Osten und der Bladenhorster Straße im Westen. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der nebenstehenden Übersichtsskizze.

Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans geringfügig vergrößert. In das Plangebiet sind im nordwestlichen und südwestlichen Bereich die Gartenflächen der Bestandsgärten und eines Garagenhofes, im nordöstlichen Bereich Teile der Böschungsflächen, sowie im Bereich der Eingangssituation ins Plangebiet die angrenzende Bestandsbebauung einbezogen worden.

Dies erfolgte insbesondere zur Sicherung des Bestands und um eine nachhaltige Entwicklungsmöglichkeit der Gartenflächen zu wahren. Die Böschungsflächen wurden mit einbezogen, um dafür zu sorgen, dass zwischen den Grundstücken keine Restflächen verbleiben, die nicht unterhalten werden.

Mit ihrer attraktiven Lage in Nähe zum Stadtzentrum und unmittelbar angrenzend zu bestehen-den Wohngebieten eignet sich die Fläche für eine Wohnbauentwicklung. Der hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen kann so zügig begegnet werden. Die Fläche und die umliegenden Wohn-quartiere werden städtebaulich aufgewertet. Durch die Schaffung attraktiver Wohnbauflächen wird ein Beitrag dazu geleistet, bauwillige Bevölkerungsgruppen in der Stadt Castrop-Rauxel zu halten und so die Bevölkerungszahl zu stabilisieren.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die ehemals gewerblich genutzte Fläche wieder nutzbar zu machen und mit Wohnbebauung aufzuwerten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 263 wird das Ziel verfolgt, das ehemalige Areal der Hermecke GmbH & Co KG einer höherwertigen und städtebaulich sinnvollen Wohnnutzung zuzuführen.

Auf der zu entwickelnden Fläche ist eine Neugestaltung durch unterschiedliche wohnbaulich genutzte Gebäudetypologien vorgesehen. Insgesamt ist eine aufgelockerte Struktur aus einer Mischung von überwiegend Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau mit integrierter Kita im Erdgeschoss vorgesehen. Insgesamt sollen ca. 57 Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhäusern und 30 Wohneinheiten bzw. optional 22 Wohneinheiten und eine viergruppige Kita in einem viergeschossigen Gebäude entstehen. Zentral im Plangebiet ist ein öffentlicher Spielplatz geplant.

Das neue Wohngebiet wird über die ehemalige Betriebszufahrt über eine T-förmige Stichstraße erschlossen werden. Eine weitere Privatstraße erschließt auf der Nordseite des Haupterschließungsweges die dort projektierten Häuser. Die T-förmige Stichstraße endet in zwei Sackgassen mit Wendeanlagen. Fußläufig wird das Plangebiet zusätzlich über eine neu herzustellende Fußwegeverbindung zur Sägewerkstraße im Osten des Plangebiets angebunden.

Kontakt

Volker Winthuis

Bereich: Stadtplanung und Bauordnung
44575 Castrop-Rauxel
02305 / 106 - 2734
stadtplanung@castrop-rauxel.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Städtebauliches Konzept
  • Bebauungsplan (Entwurf)
  • Begründung (Entwurf)
  • Artenschutzprüfung
  • Verkehrsgutachten
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Vorabeinschätzung Geruch
  • Orientierende Untersuchung Boden
  • Ergänzende Untergrunduntersuchungen
  • wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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