Bebauungsplan Stadt Mechernich Beschluss

Bebauungsplan Nr. 157 "Wohnbebauung - Am Eichenbusch" in Mechernich-Bergheim

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 07.03.2025 bis 08.04.2025
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BP 157 Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung

Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 157

 „Wohnbebauung – Am Eichenbusch“ in Mechernich-Bergheim

                    

 Inkrafttreten des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 3 BauGB

Der Rat der Stadt Mechernich hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), in der zurzeit gültigen Fassung, i.V.m. § 7 Abs. 1 GO NRW, in der zurzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 157 „Wohnbebauung – Am Eichenbusch“ in Mechernich-Bergheim als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte, die Teil der Beschlussfassung ist, mit einer Linie umgrenzt.

Bekanntmachungsanordnung

Der Bebauungsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (vgl. § 2 Abs. 4 Nr. 1 BekanntmVO NRW)

Der   Bebauungsplan   mit  der  Begründung  und  der   zusammenfassenden    Erklärung -letztere nur für Verfahren die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt worden sind- liegt ab sofort im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich (Fachbereich 2 – Stadtentwicklung), während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bauleitplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

H I N W E I S E

Es wird darauf hingewiesen, dass die beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 S. 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung NW kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)        eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)        die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)        der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)        der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt (§ 7 Abs. 6  GO NRW).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB, in der genannten Fassung, über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Die Verletzung der genannten Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Mechernich, Rathaus, Bergstraße 1, 53894 Mechernich geltend gemacht werden.

Der Inhalt der v.g. Bekanntmachung wird auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/rathaus-und-politik/dienstleistungen-der-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen-und-buergerbeteiligungen

und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Mechernich, den 26.02.2025

DER BÜRGERMEISTER

gez.  Dr. H.-P. Schick

Kontakt

Stadtverwaltung Mechernich

Herr Thomas Schiefer

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49-4200

E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de 

http://www.mechernich.de

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