Bebauungsplan Stadt Mechernich Frühzeitige Beteiligung

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 104 "Mischgebiet, Mechernicher Weg" in Mechernich - Kommern

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.03.2025 bis 25.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 104 -BP-

„Mischgebiet, Mechernicher Weg“ in Kommern

hier:

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses -gem. § 2 Abs. 1 S.2 Baugesetzbuch -BauGB 
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit -gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-  
  1. Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans Nr.104 -BP- beschlossen.
  1. In gleicher Sitzung wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, im Verfahren zum o.g. Bebauungsplan-BP- beschlossen.

Ziel und Zweck für die Aufhebung des am 07.09.2012 in Kraft getretenen Bebauungsplan BP 104 „Mischgebiet, Mechernicher Weg“ in Kommern ist das Erfordernis der Regelung und Neuordnung des Bauplanungsrechts. Den konkret auslösenden Anlass für die Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 104 bildet das Urteil des Verwaltungsgericht Aachen mit dem Zeichen 3K1374/21vom 09.10.2024. Der Bebauungsplan Nr. 104 „Mechernicher Weg“, welcher ein Mischgebiet festsetzt, ist unwirksam. Es liegt sowohl ein formeller als auch ein materieller Fehler vor. Der Bebauungsplan Nr. 104 ist damit rechtskräftig inzident als fehlerhaft und damit als unwirksam erkannt worden.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Sie erhalten die Gelegenheit sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Vorprüfung, wird in der Zeit

vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025

auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  2. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an bauleitplanung@mechernich.de ,übermittelt werden sollen.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  2. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mechernich,                  den 13.03.2025

Stadt Mechernich  - Der Bürgermeister -

Fachbereich 2           -Stadtentwicklung-

Im Auftrag: 

gez. Dipl.-Ing. Th. Schiefer

Kontakt

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Bottin

FB 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1

53894 Mechernich

Tel.: 02443 - 49 4223

Email: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Lageplan
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Bebauungsplan vor der Aufhebung
  • Plan nach der Aufhebung

Informationen

Übersicht
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