Entwicklungssatzung Stadt Mechernich Beschluss

Ergänzungsatzung "In der Rüsche" in Mechernich-Wachendorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.05.2025 bis 03.06.2025
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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 Ziff. 3 BauGB der Stadt Mechernich

für den Ort Wachendorf, Bereich „In der Rüsche“

-Ergänzungssatzung-

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziff. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Mechernich am 08.04.2025 gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW, in der zurzeit gültigen Fassung, die Ergänzungssatzung für Mechernich – Wachendorf, Bereich „In der Rüsche“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist in der beigefügten Karte, die Bestandteil der Beschlußfassung ist, mit einer Linie umgrenzt.

Anlage

Bekanntmachungsanordnung

Der Satzung liegt ab sofort beim Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme aus, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die vorstehende Satzung wird hiermit gem. § 34 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die o.g. Satzung gemäß § 10 (3) BauGB rechtsverbindlich.

H I N W E I S E

Es wird darauf hingewiesen, dass die beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung NW kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt (§ 7 (6) GO NW).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB, in der genannten Fassung, über die Entschädigung von durch die Satzung eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Die Verletzung der genannten Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Mechernich, Rathaus, Bergstraße 1, 53894 Mechernich geltend gemacht werden.

Der Inhalt der v.g. Bekanntmachung wird auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Mechernich, den 17.04.2025

DER BÜRGERMEISTER

gez. Dr. Schick

Kontakt

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Katja Schmitz

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49-4222

E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

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Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Portals "Beteiligung NRW" Datenschutz | Beteiligung NRW, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Stadt Mechernich Datenschutz • Stadt Mechernich.

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