Verfahren Stadt Mechernich Kommunale Wärmeplanung

Beteiligung zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.05.2025 bis 15.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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© Stadt Mechernich 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Mechernich

hier:         Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung

-gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)-

Der Rat der Stadt Mechernich hat bereits 2023 entschieden eine Wärmeplanung durchzuführen. Gemäß Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) ist die Stadt, als planungsverantwortliche Stelle, verpflichtet einen Wärmeplan zu erstellen.

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz am 06.05.2025 wurde gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz -WPG- vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 | Nr. 394), die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürliche oder juristische Personen beschlossen.

Der Geltungsbereich des Wärmeplans betrifft das gesamte Stadtgebiet der Stadt Mechernich. Der Wärmeplan wird im regulären Verfahren aufgestellt.

Ziel des Verfahrens ist es, die Möglichkeiten der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien zu prüfen und darzustellen, um einen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2045 (Klimaschutzziel der Bundesregierung) zu leisten. Die Wärmeplanung stellt dabei ein informelles Planungsinstrument dar und hat keine rechtlich bindende Außenwirkung d.h. daraus ergeben sich keine rechtlichen Vorgaben und auch kein detaillierter Plan zur Umsetzung.  Der Wärmeplan schafft vielmehr eine Orientierung welcher Teil des Stadtgebietes für welche Art der möglichen Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig geeignet ist.

Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Mechernich wurde noch vor Inkrafttreten des WPG begonnen, sodass das Verfahren zur Aufstellung Bestandsschutz nach § 5 WPG bzw. § 3 LWPG NRW genießt und auf die Durchführung einer Offenlage verzichtet werden könnte. Ungeachtet dessen erfolgt im Sinne eines stärkeren Beteiligungsprozesses sowie einer höheren Transparenz eine Offenlage auf Grundlage des aktuellen Arbeitsstands.

Der Entwurf der Wärmeplanung wird in der Zeit

vom 16.05.2025 bis einschließlich 15.06.2025

als Zwischenbericht auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Alle Betroffenen erhalten innerhalb der o.g. Frist die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf. Innerhalb der Frist können zudem Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Prüfung der Stellungnahmen erfolgt durch die Verwaltung unter fachlicher Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG, die als Dienstleister mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt ist. Relevante Hinweise fließen anonym in den Wärmeplan ein. Der Endbericht der kommunalen Wärmeplanung wird weitere Kapitel, Ausarbeitungen zu Maßnahmen, Ausarbeitungen zu Fokusgebieten und anonymisierte relevante Rückmeldungen aus der Beteiligung umfassen. Die kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich im Herbst 2025 fertiggestellt sein und den zuständigen politischen Gremien in öffentlichen Sitzungen zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt.

Weitere umfangreiche Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie unter: www.mechernich.deine-waermewende.de

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
  1. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an waermeplanung@mechernich.de,übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden,
  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung und Planung des Wärmeplans unberücksichtigt bleiben können,
  1. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Rechtsgrundlagen: Wärmeplanungsgesetz (WPG) in der Fassung vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) in der Fassung vom 10. Dezember 2024 (GV.NRW. S. 1177).

Hinweis zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme werden gemäß Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb der kommunalen Wärmeplanung gespeichert und verarbeitet. Mit der Einreichung Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Grundsätzlich besteht gegenüber dem Verantwortlichen vorbehaltlich anderweitiger Rechtsbestimmungen das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit (Erläuterung abrufbar unter https://www.mechernich.de/datenschutz). Sofern Ihre Daten ausschließlich auf Grund einer Einverständniserklärung verarbeitet werden, kann diese vorbehaltlich anderweitiger Rechtsbestimmungen jederzeit, mit der Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden. Bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW) besteht ein Beschwerderecht. Im Sinne einer schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Anliegens können Sie sich jedoch auch direkt an die Datenschutzbeauftragte der Stadt Mechernich (Herr Jürgen Winand, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, 02443/49-4414, j.winand@mechernich.de) wenden.

Mechernich, den 09.05.2025

DER BÜRGERMEISTER

gez. Dr. H.-P. Schick

Kontakt

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Katja Schmitz

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49-4222

E-Mail: waermeplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Portals "Beteiligung NRW" Datenschutz | Beteiligung NRW, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Stadt Mechernich Datenschutz • Stadt Mechernich.

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