Bebauungsplan Stadt Mechernich Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 127 "Auf der Donnermaar" in Mechernich

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.06.2025 bis 07.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 127 -BP-

„Auf der Donnermaar“ in Mechernich

hier:

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses -gem. § 2 Abs. 1 S.2 Baugesetzbuch -BauGB 
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit -gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-  
  1. Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 30.08.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 127 -BP- beschlossen.
  1. Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 24.10.2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, im Verfahren zum o.g. Bebauungsplan-BP- beschlossen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere, bauliche Entwicklung des Ortes zu ermöglichen. Insbesondere für die ortsansässige Bevölkerung soll die Möglichkeit geschaffen werden Baugrundstücke zu erwerben. Damit wird erreicht, dass auch die junge Generation ihren eigenen familiären Mittelpunkt in ihrem Heimatort behalten kann.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Sie erhalten die Gelegenheit sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Vorprüfung, wird in der Zeit

vom 02.06.2025 bis einschließlich 07.07.2025

auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  1. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an bauleitplanung@mechernich.de ,übermittelt werden sollen.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  1. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mechernich,                  den 14.05.2025

Stadt Mechernich   - Der Bürgermeister -

Fachbereich 2           -Stadtentwicklung-

Im Auftrag: 

gez. Dipl.-Ing. Th. Schiefer

Kontakt

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Bottin

FB 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1

53894 Mechernich

Tel.: 02443 - 49 4223

Email: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Bebauungsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Artenschutzrechtliches Gutachten

Informationen

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