Bebauungsplan Stadt Mechernich Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 162 "Wohnen - An der Kirche" in Mechernich-Weyer -sog. Offenlage-

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.10.2025 bis 30.11.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 

„Wohnen – An der Kirche“ in Mechernich – Weyer

hier:

a. Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung - §13a Abs. 3 Nr.1 BauGB

b. Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit - §13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB  i.V.m. - § 3 Abs. 2 BauGB (sog. Offenlage)

a. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt, so dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

b. Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 02.09.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, im Verfahren zur o.g. Bauleitplanung beschlossen. Innerhalb des Verfahrens finden keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der unten genannten Frist, zur Planung äußern.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere bauliche Entwicklung des Ortes Weyer zu schaffen.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung wird in der Zeit

vom 31.10.2025 bis einschließlich 30.11.2025

auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  1. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an bauleitplanung@mechernich.de ,übermittelt werden sollen.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  1. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mechernich,                  den 23.10.2025

Stadt Mechernich  - Der Bürgermeister -

Fachbereich 2           -Stadtentwicklung-

Im Auftrag

gez. Christoph Breuer

Kontakt

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Katja Schmitz

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49-4222

E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Portals "Beteiligung NRW" Datenschutz | Beteiligung NRW, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Stadt Mechernich Datenschutz • Stadt Mechernich.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Übersichtsplan
  • Begründung -Entwurf-
  • Textliche Festsetzungen -Entwurf-
  • Planzeichnung -Entwurf-
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 + 2

Informationen

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