Mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Energiepark Hülsheide“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Parallelverfahren sollen die planerischen Rahmenbedingungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage und eine Windkraftanlage geschaffen werden.
Der Geltungsbereich umfasst die nördlich und südlich der Bundesstraße B 51 gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen östlich der Ortslage bzw. des Gewerbegebietes „Gewerbegebiet östlich der Wischhausstraße“. Zukünftig sollen diese Flächen im Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche, Freiflächen-PV und Sonderbaufläche, Windenergie“ dargestellt werden.
Der Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ostbevern hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Vorentwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes beraten und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom
08.12.2025 bis einschließlich 05.01.2026
bei der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich III/Planen und Bauen, Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern, Zimmer 2.20, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Ostbevern abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Ostbevern
Der Bürgermeister
i.A.
Klaus Hüttmann