Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Ostbevern Frühzeitige Beteiligung

VEP "Energiepark Hülsheide"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 05.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Ostbevern hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Beschluss gefasst, für die Grundstücke Gemarkung Ostbevern Flur 21 Flurstück 107 und Flur 34 Flurstück 53 tlw. ein Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Energiepark Hülsheide“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren (54. Änderung) geändert. Damit sollen die planerischen Rahmenbedingungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage und eine Windkraftanlage geschaffen werden.

Der Geltungsbereich umfasst die nördlich und südlich der Bundesstraße B 51 gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen östlich der Ortslage bzw. des Gewerbegebietes „Gewerbegebiet östlich der Wischhausstraße“. Als Art der baulichen Nutzung sollen diese Flächen zukünftig im VEP als „Sonstiges Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Freiflächen-Photovoltaikanlage und Windenergieanlage“ festgesetzt werden.

Der Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ostbevern hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom

08.12.2025 bis einschließlich 05.01.2026

bei der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich III/Planen und Bauen, Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern, Zimmer 2.20, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Ostbevern abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Gemeinde Ostbevern

Der Bürgermeister

Fachbereich III

i.A. Klaus Hüttmann

Gegenstände

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  • Begründung mit Umweltbericht
  • Fachgutachten
  • Fachgutachten
  • Planzeichnung

Informationen

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