Flächennutzungsplan Stadt Rees Öffentliche Auslegung

61. Änderung Flächenennutzungsplan der Stadt Rees - Veröffentlichung und Beteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 28.02.2025
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Georeferenzierter Link zur 61. Änderung FNP Rees

61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees zur Neudarstellung für ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien – schwimmende Photovoltaikanlagen“. (Floating PV Seefläche Reeser Meer) im Stadtbezirk Rees

  • Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 05.09.2024 beschlossen, die Veröffentlichung der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, für die Dauer eines Monats durchzuführen.

Es wird eine Neudarstellung für ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien – schwimmende Photovoltaikanlagen“ vorgenommen. Gleichzeitig wird die Plangrundlage angepasst an die erfolgte Planfeststellung und die Darstellung der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wasserfläche umgewandelt. Betroffen sind die Grundstücksflächen 314, 330, 333 und 337, Flur 2, Gemarkung Bergswick.

Für die 61. Änderung des FNP´s sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und bislang folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Art der vorhandenen Informationen

Urheber

Inhalte/Aussagen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Büro Oekoplan Ingenieure GmbH 6 Co KG vom 19.12.2024

Planungsrelevante Säugetiere, planungsrelevante Vogelarten, weitere planungsrelevante Arten (Fische, Libellen, Amphibien), europäische Vogelarten, Vermeidungsmaßnahmen Aufbauarbeiten außerhalb der Brutzeit

FFH-Verträglichkeitsstudie

Büro Oekoplan Ingenieure GmbH 6 Co KG vom 19.12.2024

FFH-Vorprüfung sowie vertiefende Prüfung zum Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein; Prüfung der Erheblichkeit des Vorhabens

Umweltbericht

Büro Oekoplan Ingenieure GmbH 6 Co KG von Dezember 2024

Beschreibung und Bewertung der Auswirkung der Planung auf die Belange des Umweltschutzes, der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden / Relief, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts-und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, sowie weiterer umweltrelevanter Belange und Wechselwirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, insgesamt entstehen keine erheblichen Auswirkungen

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belang

Bezirksregierung Düsseldorf vom 09.07.2024

Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden eingehalten; Aussagen zu Gewässerschichtung, Sauerstoffproduktion, Fischvielfalt sind im weiteren Verfahrensverlauf zu quantifizieren

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange

Kreis Kleve vom 09.07.2024

Betroffenheit NATURA-2000 Gebiet muss ausgeschlossen werden; Betroffenheit und Auswirkungen auf Schutzgebietes sind auszuschließen;

Eine Anpassung des Landschaftsplans in Form einer Rücknahme der Außengrenze erfolgt im Zuge der Rechtskraft des Bebauungsplans.

Auswirkungen der Zuwegung zur Anlage sind nicht betrachtet und die Lage der Kabeltrasse muss thematisiert werden.

Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung sind zu bilanzieren und Maßnahmen festzusetzen.

Ein Blendgutachten muss erstellt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom

27.01.2025 bis 28.02.2025

 (jeweils einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Rees unter

https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/aktuelle-beteiligungen/aktuelle-verfahren/

sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite

veröffentlicht.

Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten

Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.

Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bauleitplan (gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und dieser Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates der Stadt Rees vom 05.09.2024 zur Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Rees, 07. Januar 2025

Sebastian Hense

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Manuela Himmelberg
Telefon: 0285151185
E-Mail: manuela.himmelberg@stadt-rees.de

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