Raumordnungs-/Bauleitplan Rhein-Sieg-Kreis Öffentliche Auslegung

Landschaftsplan Nr. 1 "Niederkassel"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.08.2025 bis 10.10.2025
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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LSG Rheinaue © Rhein-Sieg-Kreis

Öffentliche Auslegung im Verfahren zur 1. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 „Niederkassel"

In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 30.09.2021 wurde die 1. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 „Niederkassel“ beschlossen. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat nun einen Entwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss des Kreistages am 02.07.2025 die Planungsgrundlage für die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1, Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).

Das Plangebiet umfasst das Stadtgebiet Niederkassel. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.

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Der Entwurf besteht aus

  • einem Text,
  • der Festsetzungskarte,
  • der Entwicklungskarte,
  • und der Anlagekarte (nicht Bestandteil der späteren Satzung).

Die Dokumente können  heruntergeladen und eingesehen werden. Ebenso können an dieser Stelle die Zusammenstellungen der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken mit der jeweiligen Entscheidung des Kreistages hierzu eingesehen werden.

Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls 

  • beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum A 7.30 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Telefon 02241 / 13-3489),
  • im Rathaus Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel zu den üblichen Öffnungszeiten

    eingesehen werden.

    Sie können in der Zeit vom 25. August 2025 bis zum 10. Oktober 2025 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorbringen. Hierfür steht Ihnen ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung (siehe Link unten auf dieser Seite). Sie können Ihre schriftlichen Anregungen auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an LP1-offenlage@rhein-sieg-kreis.de.

  • Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Entwurfs des Landschaftsplanes kann hier eingesehen werden.

Kontakt

Rhein-Sieg-Kreis

Frauke Weber

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

Tel: 02241 13-3489

E-Mail: LP1-offenlage@rhein-sieg-kreis.de

Datenschutzerklärung

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1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Abt. 66.4 Räumliche Planung, Naturschutzprojekte
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
oder Postfach 1551, 53705 Siegburg
Telefon: 02241 13-0
E-Mail: landschaftsplanung[at]rhein-sieg-kreis.de

2. Erreichbarkeit der/des Datenschutzbeauftragten Rhein-Sieg-Kreis
Datenschutzbeauftragte/ Datenschutzbeauftragter
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
oder Postfach 1551, 53705 Siegburg
Telefon: 02241 13-2244
E-Mail: datenschutz[at]rhein-sieg-kreis.de

3. Hinweise zur allgemeinen Nutzung des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis

Allgemeine Informationen
Mit dem Regionalportal Rhein-Sieg-Kreis stellt Ihnen die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises ein System zur Verfügung, mit dem Sie auf gesichertem Wege zu verschiedenen Themenbereichen Kontakt mit der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises aufnehmen können.

Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis (z.B. Ihre Eingaben, technische Protokolldaten) werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Das Verfahren wird vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) gehostet.

Verarbeitung von Daten im Rahmen der Beteiligung
Im Beteiligungsverfahren werden von Ihnen folgende Daten abgefragt:

  • Anrede, Titel (freiwillig)
  • Vorname, Name (Pflichtfelder)
  • Anschrift (Pflichtfelder)
  • E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)

Diese Angaben werden benötigt, um mit Ihnen ggf. für Rückfragen und Informationen in Kontakt treten zu können, Ihre Beteiligung am Beteiligungsverfahren zu registrieren, Ihre Äußerungen, Bedenken und Anregungen zuzuordnen und um Ihnen das Ergebnis deren Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung nach § 17 LNatSchG NRW oder hierüber hinaus zusätzlich in Bezug auf § 16 LNatSchG NRW mitzuteilen.
Darüber hinaus werden entsprechend dem Zweck des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis alle in Textform inclusive Anhänge übermittelten Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Aufstellungsverfahren nach § 14 LNatSchG NRW oder am Änderungs- bzw. Neuaufstellungs­verfahren des Landschaftsplanes nach § 20 LNatSchG NRW gemäß § 16 LNatSchG NRW (frühzeitige Bürgerbeteiligung) gespeichert und weiterverarbeitet. Dies gilt für Bedenken und Anregungen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW (Offenlage) gleichermaßen.

Personenbezogene Daten werden weder an Dritte übermittelt noch werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Die übermittelten Äußerungen, Bedenken und Anregungen werden vor der weiteren Bearbeitung anonymisiert. Der volle Wortlaut wird in einer Zusammenstellung aller Eingaben der Beteiligten am Verfahren (Synopse) den Gremien des Rhein-Sieg-Kreises sowie weiteren Fachausschüssen zur Prüfung, Abwägung und Entscheidung vorgelegt. Diese Unterlage (Synopse) wird als Teil der Beratungs- bzw. Beschlussvorlagen im Kreistagsinformationssystem des Sitzungsdienstes des Rhein-Sieg-Kreises veröffentlicht. Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises behält sich eine redaktionelle Kürzung der Eingaben vor, wenn diese Rückschlüsse auf die Person zulassen oder wenn diese rechtlich unzulässige Inhalte enthalten. Daten an Dritte außerhalb der Kreisverwaltung werden nur weitergeleitet, soweit die Kreisverwaltung gesetzlich oder durch richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung dazu verpflichtet ist oder eine Einwilligungserklärung Ihrerseits vorliegt.

Sie erhalten nach Abschluss Ihrer Mitteilung eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Eine Wiederholung Ihrer mitgeteilten personenbezogenen Daten bzw. Ihrer Eingabe(en) erfolgt dabei nicht.

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