Bebauungsplan Stadt Schmallenberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 179 "Unter der Lamfert II", Ortsteil Bracht

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.09.2025 bis 11.10.2025
  • Stellungnahmen 13 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Stadt Schmallenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“, Ortsteil Bracht

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 19.09.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ im Ortsteil Bracht gefasst.

Ziel der Planung ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ wird in der Zeit vom

                                     10. September 2025 bis einschl. 11. Oktober 2025

durchgeführt.

Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Ansicht auf folgende Art und Wiese bereitgestellt:

  1. Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Veröffentlichung im Internet:

Veröffentlichung – einschließlich dieser Bekanntmachung – im Internet auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Schmallenberg/beteiligung/themen/1017050; zudem – für die Öffentliche Bekanntmachung separiert – auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter den Rubriken „Aktuelle Nachrichten“ und „Öffentliche Bekanntmachungen“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/presse/oeffentliche-bekanntmachungen) sowie im Amtsblatt für die Stadt Schmallenberg (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/rathaus/amtsblatt), und für die kompletten Planungsunterlagen (Bekanntmachung und Planvorentwurfsunterlagen), unter der Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610) sowie im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.

  1. Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 4 Nr. 4 BauGB als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des 2. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar

            Montag und Mittwoch            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

                                                                13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag      08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

                                                                13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

            Freitag                                        08:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: laura.plugge@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB während der Dauer der vg. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB jeweils möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/Schmallenberg/beteiligung/themen/1017050) (bevorzugt) oder per E-Mail übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schmallenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung sind.

Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Schmallenberg, den 25.08.2025

gez. König

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Schmallenberg
Amt für Stadtentwicklung

Frau Laura Plugge
Telefon: 02972 / 980-307
E-Mail: laura.plugge@schmallenberg.de

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