Flächennutzungsplan Kupferstadt Stolberg Frühzeitige Beteiligung

118. Flächennutzungsplanänderung "Schwermetall"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2025 bis 06.06.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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© Kupferstadt Stolberg, Geltungsbereich

Um eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG zu ermöglichen und somit den Standort langfristig zu sichern, bedarf es einer Anpassung der planungsrechtlichen Vorgaben an die Ausbauplanung der Firma Schwermetall. Die bisherige bauliche Weiterentwicklung des Standorts wurde planungsrechtlich durch den Bebauungsplan Nr. 129 „Schwermetall“ (Rechtskraft 20.07.2005) und entsprechende Darstellungen im heutigen Flächennutzungsplan vorgegeben. Somit liegt eine Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich vor.

Die Abgrenzung der 118. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht der Abgrenzung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 129, 1. Änderung ‚Schwermetall‘. Die beiden Verfahren werden parallel durchgeführt.  

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Tel.: 02402 13 485

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete  städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im formellen Bauleitplanverfahren ist zwingend eine Beteiligung der  Öffentlichkeitnach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das  Planerfordernisund die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des  Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

− Mitglieder des Rates sowie des jeweiligen Fachausschusses

− Fraktionen und Ratsgruppen

− mit der Sache befasste Ämter der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

− Dritte, die im Auftrag der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in die Aufstellung des

      Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden

− höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel

− Gerichte zur gerichtlichen Prüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Speicherdauer/Löschfristen

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer  gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO dauerhaft gespeichert. 

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.

Beschwerden über das Vorgehen der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 02 11 38 42 40.

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