Bebauungsplan Stadt Verl Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 84 "Gewerbegebiet Isselhorster Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.07.2025 bis 11.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 84 "Gewerbegebiet Isselhorster Straße"

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Verl hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB ist erneut durchzuführen.“

Der Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

A Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB

In Ausführung dieses Beschlusses wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Gewerbegebiet Isselhorster Straße“ mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Verl wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 20.  2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in der Zeit

vom 11.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025

im Internet unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen.html veröffentlicht. Die Unterlagen zur Planung und der Inhalt der Bekanntmachung werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes unter https://beteiligung.nrw.de zugänglich gemacht.

Zusätzlich werden die Unterlagen durch öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Verl, Paderborner Straße 5, Flur 2. OG, zwischen den Zimmern 251 und 253, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

B Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 „Gewerbegebiet Isselhorster Straße“ ist in Abbildung 1 mit einer gestrichelten Linie umgrenzt. Dieser umfasst die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 4, Flurstücke 345 und 326 tlw. Die rund 3,5 ha große Fläche liegt im Norden des Ortsteils Sürenheide und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet wird im Norden durch eine Baumreihe begrenzt, an die sich Ackerflächen und ein Entwässerungsgraben anschließen. Im Osten grenzt der Bereich an einen landwirtschaftlichen Betrieb, im Süden an die Sürenheider Straße und im Westen an die Isselhorster Straße.

Abbildung 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 84 „Gewerbegebiet Isselhorster Straße“

C Ziele und Zwecke der Planung zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB

Die Stadt Verl verfolgt mit dem vorliegenden Bebauungsplan das Ziel, den Gewerbestandort Sürenheide weiterzuentwickeln und zu stärken. Somit dient die Planung auch der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, die aus dem näheren Umfeld sehr gut erreichbar sind. Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Stadt Verl sollen die Flächen nunmehr für kleine und mittlere Gewerbebetriebe entwickelt werden, woraus die Festsetzung als Gewerbegebiet (GE) und als Gewerbegebiet mit Nutzungseinschränkungen (GEN) resultiert. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Verl geschaffen.

D Verfügbare wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen

I. Gutachten, Berichte und Untersuchungen

I.1

Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 „Gewerbegebiet Isselhorster Straße“ gem. § 1a der Anlage 1 zum BauGB

Mensch, Flora und Fauna/biologische Vielfalt, Landschaft, Boden/Fläche, Wasser, Klima, Lufthygiene, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen untereinander

Darstellung der in Fachplänen und Konzepten festgelegten Ziele des Umweltschutzes für das Plangebiet; Beschreibung des Umweltzustandes der genannten Schutzgüter vor Planumsetzung; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes der genannten Schutzgüter während und nach Durchführung der Planung; Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich; Planalternativen

I.2

Eingriffsbilanzierung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Leinenweg-Ost“

Boden/Fläche; Biotope

Gegenüberstellung der ökologischen Wertigkeit des Ist- und des Plan-Zustands des Areals; Berechnung des Kompensationsbedarfes

I.3

Hydrogeologische Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser

Boden, Wasser

Darstellung der Boden- und Grundwasserverhältnisse; Darstellung Bau- und gründungstechnischer Maßnahmen; Wasserhaltung

I.4

Schalltechnische Untersuchungen und Stellungnahmen

Mensch, Gesundheit

Darstellung der lärmbezogenen Ein- und Auswirkungen auf anliegende Wohnbereiche

I.5

Entwässerungskonzept

Wasser

Darstellung der Ausgangssituation; Darstellung der Planungen zum Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser

I.6 Immissionsschutzgutachten

Mensch, Gesundheit

Darstellung der geruchsbedingten Immissionen eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes auf das Plangebiet; Hinweise zum Umgang mit vorhandenen Geruchsimmissionen

II. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

II.1

Stellungnahme der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB

Mensch, Gesundheit

Hinweise zum Immissionsschutz der vorhandenen Wohnsiedlungsbereiche

II.2

Stellungnahme der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen des Kreises Gütersloh im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB

Mensch, Gesundheit

Hinweise zum Immissionsschutz der vorhandenen Wohnsiedlungsbereiche

II.3

Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB

Wasser

Hinweis auf Notwendigkeit des Nachweises einer ordnungsgemäßen Niederschlagswasserentsorgung

II.4

Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB

Boden/Fläche, Biotope

Hinweis zur Abstimmung einer Kompensationsplanung

II.5

Stellungnahme der Abteilung Bauen Wohnen Immissionen – Immissionsschutz des Kreises Gütersloh im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Mensch, Gesundheit

Hinweis auf Geruchsimmissionen durch angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb

II.6 Stellungnahme der Abteilung Tiefbau – Untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Wasser

Hinweis auf planungsrechtliche Sicherung des Regenrückhaltebeckens; Hinweis auf mögliche Überlastung des namenlosen Gewässers durch Einleitung von Niederschlagswasser; Hinweis auf die Möglichkeit zur Festsetzung tiefergehender ökologischer und klimaschützender Regelungen im Bebauungsplan

II. 7 Stellungnahme der Abteilung Tiefbau – Kultur- und Wasserbau des Kreises Gütersloh im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB


Wasser

Hinweis zur Berücksichtigung des Gewässerrandstreifens des nördlich des Plangebietes verlaufenden Entwässerungsgrabens

II.8 Stellungnahme der Abteilung Umwelt – Naturschutz des Kreises Gütersloh im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Boden/Fläche, Biotope

Hinweis zur Anpassung der Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

II.9 Stellungnahme der Abteilung Gesundheit – Hygiene, Trinkwasser und Umwelt des Kreises Gütersloh im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Mensch, Gesundheit, Klima, Wasser

Hinweis auf die Möglichkeit zur Festsetzung tiefergehender ökologischer und klimaschützender Regelungen im Bebauungsplan

II.10 Stellungnahme der LWL-Archäologie für Westfalen – Außenstelle Bielefeld im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Kultur- und Sachgüter

Hinweis auf die Möglichkeit des Vorhandenseins eines vermuteten Bodendenkmales im Plangebiet und zum Umgang

E Hinweise zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

  • Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch über das Portal Stadtplanung-Online unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen.html übermittelt werden.
  • Bei Bedarf können Stellungnahmen zudem auf folgenden Wegen eingereicht werden:
    • schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Verl, Paderborner Straße 5, Flur 2. OG, Zimmer 252 o. 253, während der Dienststunden
    • elektronisch per E-Mail an beteiligung@verl.de
  • Gem. § 3 (2) S. 4 Nr. 3 i. V. m. § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
  • In Bezug auf § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
  • Auf schriftliches Verlangen des Einwendenden werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

F Hinweise zum Datenschutz

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Die Datenverarbeitung dient der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und der Stadt Verl im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit übertragen wurde. Weitere Informationen zum Datenschutz in der Bauleitplanung können der Internetseite der Stadt Verl unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/datenschutzhinweise.html entnommen werden.
  • Sofern eine Stellungnahme über den Beteiligungsserver tetraeder erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/ entnommen werden.

Verl, den 02.07.2025

gez.

Robin Rieksneuwöhner

Bürgermeister

Kontakt

Herr Jan Großewinkelmann
Telefon: 05246 / 961-240
E-Mail: jan.grossewinkelmann@verl.de

Datenschutzerklärung

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Die Datenverarbeitung dient der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und der Stadt Verl im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit übertragen wurde. Weitere Informationen zum Datenschutz in der Bauleitplanung können der Internetseite der Stadt Verl unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/datenschutzhinweise.html entnommen werden.
  • Sofern eine Stellungnahme über den Beteiligungsserver tetraeder erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/ entnommen werden.

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