Bebauungsplan Stadt Verl Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 22 "Gewerbegebiet Eiserstraße", 9. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.07.2025 bis 11.08.2025
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Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 22 "Gewerbegebiet Eiserstraße, 9. Änderung"

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Verl hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

„1. Für die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 20, Flurstück 38 tlw. und Flur 21, Flurstücke 23 tlw., 28 tlw., 30 tlw., 59 tlw., 63 tlw., 134 tlw., 135 tlw., 143 tlw., 152 tlw., 163 tlw., 164 tlw. und 165 tlw. ist gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB ein Bebauungsplan aufzustellen. Dieser erhält die Bezeichnung Nr. 22 „Gewerbegebiet Eiserstraße“, 9. Änderung.

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet Eiserstraße“, 9. Änderung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB ist durchzuführen.“

Beide Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

A Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Nach § 3 (2) BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet Eiserstraße“, 9. Änderung mit der Begründung in der Zeit

vom 11.07.2025 bis einschließlich zum 11.08.2025

im Internet unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen.html veröffentlicht. Die Unterlagen zur Planung und der Inhalt der Bekanntmachung werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes unter https://beteiligung.nrw.de zugänglich gemacht.

Zusätzlich werden die Unterlagen durch öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Verl, Paderborner Straße 5, Flur 2. OG, zwischen den Zimmern 251 und 253, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

B Geltungsbereich

Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Gewerbegebiet Eiserstraße“, 9. Änderung

Der in Verl-West gelegene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Gewerbegebiet Eiserstraße“, 9. Änderung ist in Abbildung 1 mit einer gestrichelten Linie umgrenzt. Der rd. 15.000 m² große Bereich des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 20, Flurstück 38 tlw. und Flur 21, Flurstücke 23 tlw., 28 tlw., 30 tlw., 59 tlw., 63 tlw., 134 tlw., 135 tlw., 143 tlw., 152 tlw., 163 tlw., 164 tlw. und 165 tlw. Dieser liegt zwischen den Verkehrsflächen des Kraxweges im Norden sowie der Chrom- und Stahlstraße im Westen. Östlich grenzt das Plangebiet an die Wohnbebauung entlang der Kupferstraße sowie die Eiserstraße an.

C Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

D Ziele und Zwecke der Bauleitplanung

In der Entwicklungsstudie Verl-Eiserstraße aus dem Jahr 2020 wurden u. a. Handlungsmaßnahmen für die Stärkung des im Verler Westen gelegenen Gewerbestandortes entwickelt. Zur Optimierung der inneren Erschließung sowie zur gezielten Lenkung des Gewerbeverkehrs wird darin eine neue Straßenverbindung zwischen Chromstraße und Kraxweg bzw. der Eiserstraße vorgesehen.

Im Rahmen der 9. Änderung ist deshalb eine bisher als Gewerbegebiet (GE) festgesetzte Fläche als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen.

E Hinweise zur Beteiligung

  • Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch über das Portal Stadtplanung-Online unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen.html übermittelt werden.
  • Bei Bedarf können Stellungnahmen zudem auf folgenden Wegen eingereicht werden:
    • schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Verl, Paderborner Straße 5, Flur 2. OG, Zimmer 252 o. 253, während der Dienststunden
    • elektronisch per E-Mail an beteiligung@verl.de
  • Gem. § 3 (2) S. 4 Nr. 3 i. V. m. § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
  • In Bezug auf § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

F Hinweise zum Datenschutz

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Die Datenverarbeitung dient der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und der Stadt Verl im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit übertragen wurde. Weitere Informationen zum Datenschutz in der Bauleitplanung können der Internetseite der Stadt Verl unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/datenschutzhinweise.html entnommen werden.
  • Sofern die Abgabe einer Stellungnahme über den Beteiligungsserver tetraeder erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/ entnommen werden.
  • Sofern die Abgabe einer Stellungnahme über das zentrale Internetportal des Landes erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz entnommen werden.

Verl, den 04.07.2025

gez.

In Vertretung

Thorsten Herbst

Erster Beigeordneter

Kontakt

Herr Jan Großewinkelmann
Telefon: 05246 / 961-240
E-Mail: jan.grossewinkelmann@verl.de

Datenschutzerklärung

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Die Datenverarbeitung dient der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und der Stadt Verl im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit übertragen wurde. Weitere Informationen zum Datenschutz in der Bauleitplanung können der Internetseite der Stadt Verl unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/datenschutzhinweise.html entnommen werden.
  • Sofern die Abgabe einer Stellungnahme über den Beteiligungsserver tetraeder erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/ entnommen werden.
  • Sofern die Abgabe einer Stellungnahme über das zentrale Internetportal des Landes erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz entnommen werden.

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