Verfahren Gemeinde Alpen Bauen und Wohnen

Bürgerbeteiligung Straßenausbaumaßnahmen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.05.2026 bis 14.06.2026
  • Stellungnahmen 29 Stellungnahmen
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Bürgerbeteiligung Straßenbaumaßnahmen Am Leitgraben, Im Heesefeld, Stadtmauer und Bruckstraße

Die Gemeinde Alpen beabsichtigt die zuvor genannten Straßen im Vollausbau zu erneuern.

Mit dieser Beteiligung soll den betroffenen Grundstückseigentümern und Anlieger die Möglichkeit gegeben werden sich über den aktuellen Stand der Planungen zu informieren und Ihre Anregungen bzw. Anmerkungen vortragen zu können.

Die im Beteiligungszeitraum eingehenden Stellungnahmen werden im Anschluss ausgewertet. Abschließend soll eine Informationsveranstaltung folgen, die die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen bereits berücksichtigt und die Grundzüge der Planungen nochmals vorstellt.

Grundlage für die ausgewählten Straßenbaumaßnahmen bildet das gemeindliche Straßen- und Wegekonzept.

Durch diverse Änderungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren war jede Gemeinde dazu verpflichtet ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hatte, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Dieses Straßen- und Wegekonzept sollte vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen und war zum damaligen Zeitpunkt Grundlage dafür, dass Straßenausbaubeiträge durch das Land gefördert wurden.

Inzwischen regelt der § 8 Absatz 1 Satz 3 KAG, dass für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder frühestens im Haushalt des Jahres 2024 standen, keine Beiträge erhoben werden dürfen.

Darüber hinaus regelt § 8a Absatz 1 KAG, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden diejenigen Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, erstattet.

Um die eingeführte Transparenz über geplante Straßenausbaumaßnahmen beizubehalten, fühlt sich die Gemeinde Alpen weiterhin an das vorhandene Straßen- und Wegekonzept gebunden.

Für alle betroffenen Grundstückseigentümer bedeuten dies, dass von ihnen keine Straßenausbaubeiträge im Sinne des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben werden!

Die Gemeinde Alpen beabsichtigt die Straßen Am Leitgraben, Im Heesefeld, Stadtmauer und Bruckstraße im Vollausbau wie nachfolgend beschrieben zu erneuern.

Straßenausbau Am Leitgraben

Der Ausbau erfolgt niveaugleich als Mischverkehrsfläche. Die gesamte Verkehrsfläche (Verkehrsberuhigter Bereich) wird aus Betonsteinpflaster Farbe rotschwarz nuanciert befestigt. Die künftige Fahrbahnbreite beträgt 5,00 - 5,10 m.

Als Randeinfassung sind Winkelkantenstein vorgesehen. Des Weiteren werden zwei neue Baumstandorte entstehen.

Im Einmündungsbereich zur Bruckstraße ist die Errichtung eines Baumbeets als visuellen Aufwertung der Straße geplant. Dies dient der funktionalen Gliederung des Straßenraums in der Fahrbahn und eines Gehweges.

Straßenausbau Im Heesefeld

Die Wohnstraße Im Heesefeld erhält einen neuen Oberbau, welcher der Belastungsklasse 1,0 gemäß RStO 12/24 entspricht.

Die Straße ist auch nach dem Umbau Teil der vorhandenen Tempo 30 Zone.

Die i.d.R. 10,50 m breite Straßentrasse wird im weichem Separationsprinzip (Randeinfassung aus Rundbordsteinen) wie folgend beschrieben umgebaut.

Fahrbahn:

Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,75 m ausgebaut, einschließlich beidseitig angeordneten Rinnenbändern aus 3 Reihen Betonsteinpflaster. Sie erhält eine Oberfläche aus Betonpflastersteinen im Format (2-farbig grau). Die Pflasterverlegung erfolgt im Ellbogenverband.

Parkstreifen:

Angrenzend an die Fahrbahn entsteht einseitig ein 2,00 m breiter Parkstreifen aus Betonsteinpflaster (anthrazit). In Bereichen von Grundstückszufahrten wird der Parkstreifen unterbrochen und das gleiche Pflaster wie in der Fahrbahn verlegt. Der Parkstreifen wird wechselseitig angelegt. Vorgesehen sind 2 Versätze in der Fahrbahn. Innerhalb der Parkstreifen sind vereinzelt Pflanzbeete vorgesehen.

Die Beete werden i.d.R. mit Bodendeckerbepflanzung und einem Baum bepflanzt. In 3 von insgesamt 10 Beeten muss, aufgrund von unterirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen, auf die Baumbepflanzung verzichtet werden.

Gehweg:

Auf beiden Straßenseiten werden Gehwege in einer Breite von 1,75 – 2,00 m angeordnet. Die Oberfläche der Gehwege wird aus Betonpflastersteinen (rotschwarz-nuancierend) hergestellt.

Straßenausbau Stadtmauer

Die Wohnstraße Stadtmauer erhält einen neuen Oberbau, welcher der Belastungsklasse 1,0 gemäß RStO 12/24 entspricht. Die künftige Verkehrsregelung der Straße ist als „verkehrsberuhigter Bereich“ geplant. Die Straße soll als Einbahnstraße in Fahrrichtung zur Straße Im Heesefeld ausgeschildert werden.

Die i.d.R. 7,50 m breite Straßentrasse wird niveaugleich als Mischfläche umgebaut. Die Mischfläche erhält eine Oberfläche Betonsteinpflaster (rotschwarz nuancierend). Durch 50 cm breite Rinnen und Bänder aus 3 Reihen Betonsteinen, wird die Fläche in eine 3,5-4,0 m breite Fahrgasse und Randbereiche (1,0-3,0 m breit) gegliedert.

In den 3,0 m breiten Randbereichen werden vereinzelt Parkplätze (Pflasterfarbe anthrazit) sowie einige Pflanzbeete angelegt.

Straßenausbau Bruckstraße

Die Quartiersstraße erhält einen neuen Oberbau, welcher der Belastungsklasse 3,2 gemäß RStO 12/24 entspricht.

Der nördliche Straßenabschnitt (Einmündung Im Heesefeld/ An der Vorburg bis zur Bahnhofstraße) ist mit „Tempo 50“ beschildert. Der südliche Straßenabschnitt ist Teil einer „Tempo-30-Zone“. Die „Tempo-30-Zone“ soll in nördlicher Richtung verlängert werden.

Die Straßentrasse (Breite 7,8 – 13,7 m) wird im weichem Separationsprinzip (Randeinfassung aus Rundbordsteinen) wie folgend beschrieben umgebaut.

Fahrbahn:

Die Fahrbahn wird i.d.R. in einer Breite von 4,75 m ausgebaut, einschließlich beidseitig angeordneten Rinnenbändern aus 3 Reihen Betonsteinpflaster. Sie erhält eine Oberfläche aus Betonpflastersteinen (2-farbig grau). Die Pflasterverlegung erfolgt im Ellbogenverband.

In den beiden Knotenpunkten „Bruckstraße-Am Leitgraben“ und „Bruckstraße-Im Heesefeld/An der Vorburg“ soll die Fahrbahn angehoben werden bzw. als Aufpflasterung ausgebaut werden. Die Fahrbahnpflasterung wird aus rot/schwarz nuancierten Pflastersteinen hergestellt.

Parkstreifen:

Angrenzend an die Fahrbahn entsteht einseitig ein 2,00 m breiter Parkstreifen aus Betonsteinpflaster (anthrazit). In Bereichen von Grundstückszufahrten wird der Parkstreifen unterbrochen und das gleiche Pflaster wie in der Fahrbahn verlegt. Der Parkstreifen wird wechselseitig angelegt, so dass Versätze in der Fahrbahn entstehen, wo eine Begegnung zwischen Pkw und Lkw und in Teilen auch zwischen zwei Lkw´s möglich ist. Innerhalb der Parkstreifen sind vereinzelt Pflanzbeete vorgesehen.

Die Beete werden i.d.R. mit Bodendeckerbepflanzung und einem Baum bepflanzt. In einigen Beeten muss, aufgrund von unterirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen, auf die Baumbepflanzung verzichtet werden.

Gehweg:

Auf beiden Straßenseiten werden Gehwege in einer Breite von i.d.R. 1,50 – 2,00 m angeordnet. Die Oberfläche der Gehwege wird aus Betonpflastersteinen (rotschwarz-nuanciert) hergestellt.

Straßenbeleuchtung

Die Straßen erhalten neue beidseitige Straßenleuchten. Vorgesehen sind LED-Leuchten wie sie auch bisher eingesetzt werden.

Versorgungsleitungen

In den Straßen befinden sich neben den Abwasserkanälen auch Gas- und Trinkwasserleitungen sowie diverse Versorgungskabel (z. B. Strom und Telekommunikation).

Erneuerungen dieser Leitungen sind wahrscheinlich, von den einzelnen Versorgungsunternehmen aber bisher nicht bestätigt.

Kontakt

Gemeinde Alpen
Der Bürgermeister
Fachbereich 3 - Bauen, Planen und Umwelt -
Rathausstr. 5
46519 Alpen
Internet: www.alpen.de
Telefon: 02802 912-650
E-Mail: andre.enge@alpen.de

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