Bebauungsplan Stadt Bad Honnef Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 1-155 "Mobilitätsknoten Bad Honnef - Teilbereich Westende Girardetallee/ B 42"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.03.2026 bis 01.05.2026
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Übersichtskarte Geltungsbereich BP 1-155
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfes
- Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Planungsausschuss der Stadt Bad Honnef hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1-155 "Mobilitätsknoten Bad Honnef - Teilbereich Westende Girardetallee/ B42" wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet veröffentlicht, öffentlich ausgelegt und dazu die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.“

Das Plangebiet umfasst das Westende der Girardetallee sowie die südlich anschließende Grünanlage, und beinhaltet eine Teilfläche der B42 sowie eine Teilfläche an der Bahnstrecke Köln-Niederlahnstein. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich um die Flurstücke 3402, 3404, 3407 und 4135 in der Gemarkung Honnef, Flur 19, reduziert. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan grob dargestellt; die genaue Geltungsbereichsabgrenzung ergibt sich aus den Planunterlagen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), erfolgt die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Dienstag, 31.03.2026, bis einschließlich Freitag, 01.05.2026 im Internet.

Im gleichen Zeitraum erfolgt die öffentliche Auslegung bei der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Rathausfoyer zu folgenden Öffnungszeiten:

montags und dienstags       von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

donnerstags                           von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr,

freitags                                    von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung.

Für erste telefonische Rückfragen oder eine Terminvereinbarung außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung unter 02224 / 184-247.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail übermittelt werden an:

bauleitplanverfahren@bad-honnef.de

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Honnef, Fachdienst IV-61 -Stadtplanung-, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Stadt Bad Honnef

Fachdienst IV-61 -Stadtplanung-,

Rathausplatz 1,

53604 Bad Honnef,

Tel.:   02224 / 184-247

Mail: bauleitplanverfahren@bad-honnef.de

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