Der Ausschuss für Stadt- und Quartiersentwicklung, Planen, Bauen und Digitalisierung der Stadt Bad Honnef hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 im oben genannten Verfahren folgenden Beschluss gefasst:
„Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie „Mobilstation West Bad Honnef“ in Form einer 2-wöchigen Veröffentlichung durchgeführt.“
Zusätzlich hat der Ausschuss für Stadt- und Quartiersentwicklung, Planen, Bauen und Digitalisierung der Stadt Bad Honnef in seiner Sitzung am 08.07.2025 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-156 "Mobilitätsknoten Bad Honnef - Teilbereich Parkplatz Rheinpromenade“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren weitergeführt.“
Die Stadt Bad Honnef plant, im Kontext der Verlegung des Bahnhaltepunkts Bad Honnef (Rhein) auf die Höhe des P+R-Parkplatzes an der Stadtbahnendhaltestelle, die Anpassung des Stadtraums gemäß den Zielsetzungen der Integrierten Stadtentwicklung. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient – im Sinne und in der Folge des entsprechenden Maßnahmenkonzepts aus dem „Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Stadterneuerung Innenstadt/ Rheinufer/ Rhöndorf“ - der Schaffung von Bauplanungsrecht für ein Parkhaus sowie der Neuordnung und Umgestaltung der Verkehrs- und Grünflächen im Bereich des neuen Mobilitätsknotens Bad Honnef. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan grob dargestellt; die genaue Geltungsbereichsabgrenzung ergibt sich aus den Planunterlagen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich in der Zeit von Dienstag, 31.03.2026, bis einschließlich Freitag, 01.05.2026 im Internet unterrichten.
Im gleichen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit bei der Stadt Bad Honnef, Fachdienst IV-61 -Stadtplanung-, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, zu folgenden Öffnungszeiten unterrichten:
montags und dienstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für erste telefonische Rückfragen oder eine Terminvereinbarung außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung unter 02224 / 184-247.
Innerhalb der Beteiligungsfrist können Äußerungen erfolgen. Die Äußerungen können elektronisch per E-Mail übermittelt werden an:
bauleitplanverfahren@bad-honnef.de
Bei Bedarf können die Äußerungen auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Honnef, Fachdienst IV-61 -Stadtplanung-, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef abgegeben werden.
Stadt Bad Honnef
Fachdienst IV-61 -Stadtplanung-,
Rathausplatz 1,
53604 Bad Honnef,
Tel.: 02224 / 184-247
Mail: bauleitplanverfahren@bad-honnef.de