Der Planungsausschuss der Stadt Bad Honnef hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1-134 „Edelhoff-Stift“ wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut veröffentlicht und öffentlich ausgelegt und dazu die Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt. Die Gelegenheit zur Stellungnahme ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen beschränkt.“
Das Plangebiet umfasst das Gelände des Edelhoff Stift und der Parkresidenz sowie Teile der angrenzenden Verkehrsflächen zwischen der Hauptstraße im Osten, dem Reitersdorfer Park im Norden, der Straße An St. Göddert im Westen und der Straße Am Spitzenbach, unter Einbeziehung der Grün- und Parkplatzflächen entlang der Straße Am Spitzenbach bis zur Einmündung der Straße An St. Göddert, im Süden. Das Plangebiet ist im nachstehenden Übersichtsplan grob dargestellt; die genaue Geltungsbereichsabgrenzung ergibt sich aus den Planunterlagen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren möglichen Auswirkungen abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), erfolgt die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Dienstag, 31.03.2026, bis einschließlich Freitag, 01.05.2026 im Internet.
Im gleichen Zeitraum erfolgt die öffentliche Auslegung bei der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Rathausfoyer zu folgenden Öffnungszeiten:
montags und dienstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung.
Für erste telefonische Rückfragen oder eine Terminvereinbarung außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung unter 02224 / 184-293.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail übermittelt werden an:
bauleitplanverfahren@bad-honnef.de
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Honnef, Fachdienst IV-61 -Stadtplanung-, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Stadt Bad Honnef
Fachdienst IV-61 -Stadtplanung-,
Rathausplatz 1,
53604 Bad Honnef,
Tel.: 02224 / 184-293
Mail: bauleitplanverfahren@bad-honnef.de