Bebauungsplan Stadt Bad Honnef Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 1-157 "Quartiersgarage Rommersdorfer Straße/ Bernhard-Klein-Straße“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 25.06.2026 bis 10.07.2026
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Übersichtskarte Geltungsbereich BP 1-157
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-157 „Quartiersgarage Rommersdorfer Straße / Bernhard-Klein-Straße“ wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der fahrrad- und fußgängerfreundliche Ausbau der Rommersdorfer Straße führt zu einem weitgehenden Wegfall der heutigen Parkmöglichkeiten im Straßenraum. Außerdem wird die angestrebte Umgestaltung des Rathausplatzes dort perspektivisch mit einem Verlust von öffentlichen Stellplätzen verbunden sein. Zudem ist der heute für die Besucher des Krankenhauses zur Verfügung stehende Parkplatz an der Rommersdorfer Straße tendenziell unterdimensioniert. Vor diesem Hintergrund wird die Errichtung einer Quartiersgarage zur Kompensation der oben beschriebenen Parkraumdefizite und Schaffung zusätzlicher Einstellplätze für dringend erforderlich gehalten.

Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, Baurecht für ein Parkhaus zu schaffen. Hierzu wurde ein Vorentwurf eines Parkhauses entwickelt, welcher in der Veranstaltung erörtert werden soll.

Das vorläufige Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Honnef, Flur 12 und umfasst die Flurstücke Nr. 3725 - 3727. Es handelt sich dabei um den heutigen Parkplatz im Einmündungsbereich Rommersdorfer Straße / Bernhard-Klein-Straße.

Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan grob dargestellt; die genaue Geltungsbereichsabgrenzung ergibt sich aus den Planunterlagen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird als Bürgerdialog in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt, welche

am Mittwoch, 24.06.2026, um 18.00 Uhr,

im Foyer des Rathauses der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1 stattfindet.

Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit von Donnerstag, 25.06.2026, bis einschließlich Freitag, 10.07.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich im Internet unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Unterlagen der Unterrichtung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden in dem oben genannten Zeitraum nach der Informationsveranstaltung hier auf dieser Seite hinterlegt sein.

Innerhalb der Beteiligungsfrist können Äußerungen erfolgen. Die Äußerungen können elektronisch per E-Mail übermittelt werden an:

bauleitplanverfahren@bad-honnef.de

Bei Bedarf können die Äußerungen auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Honnef, Fachdienst IV-61 -Stadtplanung-, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef abgegeben werden.

Kontakt

Stadt Bad Honnef

Fachdienst IV-61 -Stadtplanung-,

Rathausplatz 1

53604 Bad Honnef

Tel.: 02224 / 184-152 oder 246

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