Bebauungsplan Stadt Balve Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 54 "Vogelschlade"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.04.2026 bis 20.05.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Balve

Bebauungsplan Nr. 54 „Vogelschlade“

I. Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 54 „Vogelschlade“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„1) Der Rat der Stadt Balve beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 54 „Vogelschlade“ im Ortsteil Balve gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 321 und 494 der Flur 13

und das Flurstück 1 der Flur 9 in der Gemarkung Balve.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gem. §§ 2 ff BauGB aufgestellt.“

Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Vogelschlade“ soll weiteres Bauland im Ortsteil Balve geschaffen werden. 

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.

Erklärung gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht

Ich bestätige hiermit gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmachungsVO) vom 26.08.1999 (GV.NRW S 516), geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV.NRW S. 741), dass der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses mit dem Ratsbeschluss vom 18.03.2026 übereinstimmt, dieser Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmachungsVO beachtet worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der vom Rat der Stadt Balve am 18.03.2026 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Vogelschlade“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, zuletzt bekanntgemacht am 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung, kann eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von 6 Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  • Eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • Die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  • Der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • Der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt

II. Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Balve in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgenden weiteren Beschluss gefasst:

„2) Der Rat der Stadt Balve nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes

Nr. 54 „Vogelschlade“ mitsamt der Begründung sowie den Umweltbericht und den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der zusammen mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wird.

Er umfasst die die Flurstücke 321 und 494 der Flur 13 und teilweise das Flurstück 1 der Flur 9 in der Gemarkung Balve.

Im Norden wird das Plangebiet von der Straße „Brucknerweg“, im Osten und Süden durch Waldflächen und im Westen durch vorhandene Bebauung begrenzt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.04.2026 bis einschließlich 20.05.2026

im Internet unter www.balve.de unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen – Bauen und Wohnen – Bauleitpläne  - Beteiligungsverfahren einsehbar.

Zudem werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, Fachbereich 4, 58802 Balve, während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags                               von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr

dienstags bis freitags         von 08:30 bis 12:00 Uhr

Während des vorgenannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@balve.de  oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, zu richten.

Die Öffentlichkeit kann sich während des Zeitraums der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der Frist zur Planung äußern.

Folgende Arten von Umweltbezogenen Informationen sind zum Vorentwurf verfügbar und können während der frühzeitigen Beteiligung eingesehen werden:

  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Es wird darauf hingewiesen, dass der nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

Balve, 07.04.2026

Stadt Balve

Der Bürgermeister

Gez. Hubertus Mühling

Kontakt

Stadt Balve

Kyra Griese

Widukindplatz 1 

58802 Balve 

Tel: 02375/926-144

E-Mail: bauleitplanung@balve.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang