Flächennutzungsplan Stadt Bergisch Gladbach Frühzeitige Beteiligung

Teil-Neuaufstellung zur planerischen Regelung der Weißflächen im Flächennutzungsplan (FNP) 2035

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.09.2026 bis 07.10.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Stadt Bergisch Gladbach - Flächennutzungsplan 2035

Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufstellung sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in der Sitzung am 02.07.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Teil-Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Teil-Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035 für die sogenannten „Flächennutzungsplan - Weißflächen“ beschlossen.

Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplan Teil-Neuaufstellung ergeben sich aus den beigefügten Planwerken am Ende der Bekanntmachung, die Bestandteil dieses Beschlusses sind.

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden

Für die Teil-Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035 für die sogenannten „Flächennutzungsplan - Weißflächen“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Im Rahmen der Teil-Neuaufstellung sollen insgesamt zehn bislang als Weißflächen geführte Bereiche eine Darstellung im Flächennutzungsplan erhalten.

Gegenstand der Planung sind folgende Flächen:

  • Nr. 001 - He7 (Alte Wipperfürther Straße/Odenthaler Straße)
  • Nr. 002 - Kb8c (Lubusch)
  • Nr. 003 - As2 (Unterheide)
  • Nr. 004 - Nu7a (Peterskaule Nord)
  • Nr. 005 - Nu7b (Peterskaule Süd)
  • Nr. 006 - G-Hk1 (Zinkhütte)
  • Nr. 007 - P+R Parkplatz Hebborn (Romaneyer Straße)
  • Nr. 008 - Tennisanlage Hebborner Hof
  • Nr. 009 - Verlegung der Brüderstraße
  • Nr. 010 - Heinrich-Strünker-Straße (Fläche Nr. 60)

Ziel der Teil-Neuaufstellung ist es, für die bislang ungeregelten Bereiche eine genehmigungsfähige und rechtssichere Darstellung im Flächennutzungsplan festzulegen.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Karten, die Begründung und der Umweltbericht zur Teil-Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zum Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der Zeit

vom 02.09.2026 bis einschließlich 07.10.2026

im Internet unter https://beteiligung.nrw.de/portal/bergischgladbach/beteiligung/themen und https://www.bergischgladbach.de/flaechennutzungsplan.aspx veröffentlicht.

Zudem können die Unterlagen beim Fachbereich 6 – Sachgebiet 6-602 Stadtentwicklung – im EG vor dem Ratssaal des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach zu folgenden Zeiten eingesehen werden: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Sie können insbesondere über das Beteiligungsportal NRW sowie per E-Mail an ste@stadt-gl.de eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Sachgebiet 6-602 Stadtentwicklung –, 51439 Bergisch Gladbach abgegeben oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1649 oder -1497) vorgebracht werden.

Am

08.09.2026 um 18 Uhr

findet im Ratssaal Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach eine Bürgerinformationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit zur Teil-Neuaufstellung zur planerischen Regelung der Weißflächen im Flächennutzungsplan 2035 statt.

Hinweise

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach. Das Amtsblatt ist auf der Internetseite der Stadt Bergisch Gladbach unter https://www.bergischgladbach.de/amtsblatt.aspx abrufbar.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teil-Neuaufstellung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Informationen zu den Umweltbelangen:

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht dargelegt. Dieser enthält insbesondere Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Die Prüfung der Umweltbelange erfolgt im Rahmen des Teil-Neuaufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans und wird im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung dargestellt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter: https://www.bergischgladbach.de/flaechennutzungsplan.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 20.08.2026

Gez.

Marcel Kreutz, Bürgermeister

Kontakt

Stadt Bergisch Gladbach - Der Bürgermeister
FB 6-602 Stadtentwicklung

Rathaus Bensberg
Wilhelm-Wagener-Platz 1
51429 Bensberg

Tel.: (02202) 14-16 49 oder -14 97
Fax: (02202) 14-70 16 49

E-Mail: ste@stadt-gl.de

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