Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?
Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0.
Um etwaige Rechte Dritter zu schützen, werden alle Meldungen zunächst gesichtet, bevor sie veröffentlicht werden. Ihre Meldung ist daher nicht unmittelbar nach Absenden im Mängelmelder zu sehen.
Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!
So geht's:
Ihre Meldung wird nicht angezeigt? Da die Meldungen erst gesichtet werden, bevor sie im Mängelmelder erscheinen, bitten wir um etwas Geduld. Wir sichten und bearbeiten Ihre gemeldeten Anliegen während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr).
Finden Sie Ihren Beitrag nicht mehr in der Liste? Dann wurde er vielleicht schon abgearbeitet. Erledigte Meldungen können Sie sich über die Filterfunktion "Status" oberhalb der Karte anzeigen lassen.
Sie möchten noch etwas ergänzen? Ergänzungen zu bereits veröffentlichten Beiträgen können unter Angabe des Betreffs per E-Mail an maengelmelder@bielefeld.de gesendet werden.
Hinweise zur Anmeldung und Benachrichtigung
Sie können den Mängelmelder anonym und ohne Anmeldung nutzen. Mit einer Anmeldung über das Beteiligungsportal bzw. die BundID haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre abgegebenen Meldungen einzusehen.
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie eine Benachrichtigung, sobald es zu Ihrer Meldung eine Aktualisierung gibt.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Sollten Sie die Kartenfunktion des Mängelmelders aufgrund eingeschränkter Barrierefreiheit nicht nutzen können, können Sie Ihre Meldung gerne telefonisch oder per Mail an die angegebenen Kontaktdaten richten. Vielen Dank!
Baugrube ist nicht gesichert
Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Die Mitteilung wurde an das Unternehmen weitergeleitet mit der Aufforderung, die Situation wieder verkehrssicher herzustellen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Eickelmannstraße nicht geräumt.
Guten Tag, das Fachamt (Umweltbetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Sie wohnen in einem Neubaugebiet, das auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages entstanden ist. Der Winterdienst und die Straßenreinigung wurden für Ihre Straße vollständig auf den Erschließungsträger/Bauträger übertragen. Das bedeutet, dass die Stadt Bielefeld in Ihrer Straße keine Reinigungsleistungen und keinen Winterdienst erbringt. Es wird daher aktuell auch keine Straßenreinigungsgebühr erhoben. Reinigungspflichtig ist zunächst der Erschließungsträger. Meistens überträgt dieser die Pflichten aber auf die Käufer der einzelnen Grundstücke, sprich: Sie selber sind für die Winterreinigung zuständig. Genaueres muss dem Kaufvertrag entnommen werden, ggf. fragen Sie bitte den Erschließungsträger. " Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an den Umweltbetrieb mit der Bitte um Überprüfung der Zuständigkeit und gegebenenfalls weiterer Veranlassung weitergeleitet. Sollten die Zuständigkeiten bei Privatpersonen liegen, werden die bezeichneten Stellen vom Ordnungsamt vor Ort begutachtet und die Eigentümer/ die Eigentümerin zur Dienstpflicht auffordert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Guten Morgen, das Licht der Strassenlaterne ist defekt.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Da für Straßenbeleuchtungsstörungen die Stadtwerke Bielefeld GmbH zuständig ist, haben wir Ihre Nachricht dorthin weitergeleitet. Damit Beleuchtungsstörungen schnellstmöglich bearbeitet werden können, senden Sie zukünftige Meldungen am besten direkt an die Stadtwerke Bielefeld GmbH. Unter diesem Link finden Sie dafür ein Online-Formular: <https://www.stadtwerke-bielefeld.de/privatkunden/kontakt/stoerung-melden/> Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Kurt-Schumacherstr. 100m bis zur Voltmannstr. wird leider nicht geräumt oder gestreut.
Guten Tag, das Fachamt (Umweltbetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Der Seitenweg ab Hausnummer 5, der u.a. auch zum Haus Nummer 3e führt, wird als reine Anliegerstraße nicht vom städtischen Winterdienst bedient. Die Winterwartung obliegt hier auf der Straße und den Gehwegen vollständig den Anwohnern, dafür werden auch keine Straßenreinigungsgebühren erhoben. Der Straßenabschnitt (nicht die Gehwege) der Graf-von-Galen-Straße ab Einmündung Voltmannstraße hingegen wird durch den Winterdienst zwar geräumt und gestreut, befindet sich aber ebenfalls als Anliegerstraße in einer geringen Priorität. Der Winterdienst kann hier nur tätig werden, wenn die verkehrswichtigen Straßen, insbesondere die Haupterschließungs- und Durchgangsstraßen, vollständig abgearbeitet sind. Nähere Informationen zum Winterdienst finden Sie auch hier: https://www.bielefeld.de/strassenreinigung" Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an den Umweltbetrieb mit der Bitte um weitere Veranlassung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Es gibt keine Schnee-Räumung auf der Fahrradstraße. Fahrradfahrer können hier schwer stürzen.
Guten Tag, das Fachamt (Umweltbetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Reinigung und Winterdienst auf Rad- und Gehwegen der öffentlichen Straßen erfolgt auf der Grundlage des StrReinG NRW, des StrWG NRW und der Verkehrssicherungspflichten. Danach bestehen für den Fahrradverkehr innerhalb der geschlossenen Ortslagen Winterdienstpflichten nur an gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Radwege zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. Außerhalb der geschlossenen Ortslagen ist ein Winterdienst im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten nur an besonders gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Radwege vorzusehen. Nach dem Winterdienst auf den wichtigsten und gefährlichen Radwegen werden alle weiteren („öffentlichen“) Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen und die wichtigsten Verbindungen zwischen den Ortsteilen im Winterdienst berücksichtigt. Erste Räum- und Streueinsätze auf Radwegen wurden heute früh bereits ab 04.00 Uhr angeordnet. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Winterdienst nicht sofort und überall gleichzeitig sein kann. Wir bitten daher um Verständnis, dass eine gewisse Zeitspanne vom Einsetzen des Winterereignisses bis zum tatsächlichen Streuen unvermeidbar ist." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
In der Werkhofstraße bis zum Semmelweisweg fehlen immer noch die Lampen oben an den Stangen!! Wann geht's da endlich weiter????. Es ist stockfinster!!
Guten Tag Leider wurde unser Biotonne am 8.1 und auch heute nicht geleert
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben Ihnen eine Nachricht an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Da die Einfahrt in die Wilfried ,erwin und Gottfriedstr.von der b68 seit lângerem wegen Kanalarbeiten gesperrt ist sollte der Winterdinest auch Nebenstrassen ,wie erwin,Wilfried, str.zurIhrer Arbeit mit einbeziehen sonst herrscht hier bei diesem Winter ein riesen Kaos ,Unfâlle unvermeidbar!
Guten Tag, Der Umweltbetrieb teilt noch folgendes mit: "Bei der Erwinstraße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße der Reinigungsklasse 07. Dort sind die Anwohner für den Winterdienst auf Gehwegen und Fahrbahn zuständig, der städtische Winterdienst ist dort nicht tätig. In der Gottfried- und Wilfriedstraße sowie den angrenzenden Nebenstraßen war der städtische Winterdienst in den vergangenen Tagen mehrmals im Einsatz. Einige Straßenabschnitte (insbesondere die Wilfriedstraße) waren aber durch parkende Autos und Baustellenfahrzeuge so verengt und zugeparkt, dass das Winterdienstfahrzeug dort nicht fahren konnte. Auf parkende PKW haben wir jedoch keinen Einfluss, sodass eine Winterreinigung in diesen Fällen nicht durchgeführt werden kann." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. In dieser Wohnsiedlung gibt es für den Winterdienst unterschiedliche Zuständigkeiten: Es gibt Bereiche, in denen Privatpersonen zuständig sind. Dafür haben wir Ihre Nachricht an das Ordnungsamt weitergeleitet, welches die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten wird und gegebenenfalls den Eigentümer/ die Eigentümerin zur Dienstpflicht auffordert. Für den Bereich wo die Zuständigkeit bei der Stadt liegt, haben wir Ihre Nachricht an den Umweltbetrieb, mit der Bitte um weitere Veranlassung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Das Hochhaus Stapelbrede 66/66A ist der Gehweg nicht geräumt. Richtung Stapelbrede und um die Ecke Floidenkamp. Ist immer so. Sehr gefährlich
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten wird und gegebenenfalls den Eigentümer/ die Eigentümerin zur Räumung auffordert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Hallo! Die Bio Mülltonne wurde am 08.01. in der Wasserwerkstr. nicht geleert. Findet eine Nachleerung statt? Vielen Dank