Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 23618 Meldungen
  • Bewertungen 18436 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Abfallbehälter

Ort 33647 Bielefeld, Kössener Straße

Danke für die Rückmeldung bezüglich der Abfallbehälter. Sie haben ja das Foto gesehen , dort ist ja zu erkennen dass die Gehwege zu schmal sind um dort Behälter abzustellen. Können Sie sich also bitte darum kümmern dass diese woanders abgestellt werden?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 27. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemäß der Abfallsatzung sind die Abfallbehälter am Abholtag so bereitzustellen, dass die Leerung ohne Schwierigkeiten und sicher stattfinden kann. In der Regel sind es die Bürgersteige oder der Straßenrand, an denen die Behälter aufgestellt werden. Die Regelung gilt für alle Straßen in der Stadt und ist grundsätzlich einfach einzuhalten. Die Kössener Straße ist eine Anliegerstraße, aber auch hier ist mit entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme die Verkehrssicherheit sowohl für die Fußgänger als auch für den Straßenverkehr trotz bereitgestellter Abfallbehälter gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Radfurt

Ort 33647 Bielefeld, Berliner Straße

Bei der Markierung dieser extrem breiten Radfurt wurden die Piktogramme und die rote Farbe vergessen

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 18. November 2025

Guten Tag, das Fachamt teilt uns Folgendes mit: "Bisher wurde eine Rotmarkierung nur an besonderen Konfliktpunkten vorgenommen. In Zukunft sollen sämtliche Radwegefurten entsprechen markiert werden. Da es im Stadtgebiet unzählige Radwegefurten gibt, wird dies im Rahmen der normalen Unterhaltung erfolgen und je nach Standort einige Zeit bis zur Umsetzung dauern." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wurde an das zuständige Fachamt zur Prüfung weitergeleitet. Grundsätzlich erfolgt die Verkehrsplanung und Beschilderung/Fahrbahnmarkierungen auf Basis gesetzlicher Vorgaben und verkehrlicher Bewertungen. Dabei werden Sicherheit, Verkehrsfluss und die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen werden wir Ihren Hinweis prüfen. Eine Anpassung der Beschilderung/Markierung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Nicht gesicherter Schäferhund

Ort 33659 Bielefeld, Reiherweg

Kürzlich meldete ich einen belgischen Schäferhund, der gegenüber der Wiese des *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) *** unangeleint rumlief, an einen anderen angeleinten Hund rangegangen ist und offenbar zu einem Herrn gehörte. Das war am 20.09.2025. Seit dem ist der Hund paar weitere Male unangeleint die Einfahrt des Hofes zur Straße hochgelaufen, z.B. am 18.10.2025. Viel mehr als "Ella!" und "Nein!" kommt nicht von den Besitzern, gehen nicht mal hinter dem Hund her. Am 17.11.2025 bin ich mit meinem angeleinten Hund den Reiherweg spazieren gegangen, eine Frau und ein Mann waren mit deren Hund im Garten. Unsere Hunde haben sich angebellt, deren Hund ist zum "Zaun" gelaufen und wurde von den Besitzern gerufen. Zaun in Anführungsstrichen, denn dieser besteht nur aus einem Netz. Ich bin sicher, dass der Hund dort durchrennen kann. Auf dem Rückweg - der Reiherweg ist in Senne eine extrem beliebte Spazierroute - habe ich gesehen, wie deren Hund in deren Garten links hinterm Haus verschwunden ist. Ich bin schnell weitergegangen, weil ich nicht wusste, ob das Grundstück wenigstens komplett umzäunt ist und ich nicht wollte, dass das Tier wieder die Einfahrt hochläuft. Kurz später hörte ich die Besitzer wieder nach dem Hund rufen. Also war der Zaun wohl tatsächlich nicht dicht? Ich habe dermaßen genug davon, dass ich jedes Mal, wenn ich dort langgehe, Angst haben muss, dass dieses Tier wieder Mal angeleint die Einfahrt hochläuft oder durch den Zaun rennt und aggressiv ist! Ist es überhaupt erlaubt den Hund auf dem eigenen Grundstück frei rumlaufen zu lassen, wenn es die Möglichkeit hat, auf öffentliches Gelände zu laufen? Bitte unternehmen Sie etwas! Wenn da kein richtiger Zaun hingestellt wird, müssen sie den Hund auf dem Grundstück eben an einer Schleppleine anbinden, die gibt es als Sonderanfertigung auch mit 50 Meter Länge.

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 17. November 2025

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 18. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 18. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Laut Fachamt handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre vollständigen Daten. Sie erreichen uns montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0, alternativ teilen Sie uns gern Ihre Kontaktdaten per E-Mail an maengelmelder@bielefeld.de mit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Klamotten neben Container

Ort 33739 Bielefeld, Campingstraße

Klamottenhaufen/ Müll Neben Container.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir zuständigkeitshalber an den Betreiber des Containers weitergegeben haben. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Pompel

Ort 33719 Bielefeld, Eutiner Straße

Der von ihnen hier verlinkte Artikel zum Thema Sperrpfosten bezieht sich ausschließlich auf Pfosten auf Radverkehrsanlagen. Hier handelt es sich um eine Gehweg . Es gibt also überhaupt keinen Grund dem Verkehrsminister die Schuld für den verlorenen Pfosten zu geben

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 19. November 2025

Guten Tag, da der Weg nicht mit dem Verkehrszeichen 239 beschildert ist, dürfen ihn auch Radfahrende benutzen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Sperrmüll

Ort 33602 Bielefeld, Brandenburger Straße

Neben dem Parkscheinautomat steht seit circa eine Woche eine zusammengerollt Schaumstoffmatratze. .

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Parken im absoluten Halteverbot

Ort 33604 Bielefeld, Spindelstraße

Behinderung der Grundstückszufahrt durch Parkenden im absoluten Halteverbot. *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 17. November 2025

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihre Meldung zur Kenntnisnahme an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Damit der gemeldete Parkverstoß weiterverfolgt werden kann, muss die nachträgliche Anzeige eines Parkverstoßes genaue Angaben zum Fahrzeug (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen) und zum Parkverstoß (genaue Ortsangabe, Datum, Uhrzeit) enthalten. Außerdem muss der Meldende bereit sein, als Zeuge auszusagen. Sie haben die Möglichkeit, den Parkverstoß online zu melden. Bitte nutzen Sie diesen Link: <https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103364/show>. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Weitere Sperrung von öffentlichen Parkplätzen am Echterhoffs Weg durch Verkehrskegel

Ort 33611 Bielefeld, Echterhoffs Weg
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

An der Straße zum Echterhoffs Weg zwischen den Hausnummer 12 und 13 werden weiterhin öffentliche Parkplätze durch die Einwohner mit Verkehrskegel für ein Wohnmobil und andere Fahrzeuge gesperrt.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 21. November 2025

Guten Tag, das zuständige Fachamt wird nach Ermittlung des/der Verursachenden zur sofortigen Entfernung auffordern. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Verkehrsbehinderung durch parkende Fahrzeuge

Ort 33613 Bielefeld, Torfstichweg

In dem Bereich Torfstichweg 31+32 parken die Fahrzeuge sehr oft ziemlich nah an der dortigen Fußgängerinsel und im Kurvenbereich. Die Fahrzeuge, die vom Horstheider Weg kommen, müssen sich da immer durchschlängeln und es entsteht regelmäßig eine gefährliche Verkehrssituation, weil die Fahrer durch die Kurve und die parkenden Fahrzeuge erst sehr spät einen entgegenkommenden Verkehr sehen können. Transporter oder Einsatzfahrzeuge kommen dort teilweise gar nicht durch. Es wäre wünschenswert wenn dort ein einseitiges Parkverbotsschild aufgestellt werden würde.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen zur Einrichtung eines Parkverbots bzw. zur Änderung der bestehenden Parkregelung wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob und in welchem Umfang verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich und umsetzbar sind. Bei der Beurteilung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Zum Beispiel: · die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, · die Erreichbarkeit für Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge, · die örtlichen Gegebenheiten (z. B. Fahrbahnbreite, Sichtverhältnisse), · sowie geltende rechtliche Rahmenbedingungen. Eine etwaige Umsetzung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Bauschutt

Ort 33659 Bielefeld, Oberkampweg
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Hier ist Bauschutt abgeladen worden . Können Sie das bitte abholen lassen.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. November 2025

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir zuständigkeitshalber an den Grundstückseigentümer weitergegeben haben. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich. 

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto), werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Die Daten werden genutzt, um Sie über a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) Sie im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung kontaktieren zu können.

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