Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 26760 Meldungen
  • Bewertungen 23782 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Beschwerde wegen unzulässiger Videoüberwachung im Gemeinschaftshof/Parkplatz

Ort 33689 Bielefeld, Jadeweg
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox2 Bilder

hiermit möchte ich eine Beschwerde wegen einer aus meiner Sicht unzulässigen Videoüberwachung anzeigen. In dem Mehrfamilienhaus im Jadeweg 46a 1.OG links hat eine Privatperson eine Kamera in ihrem Fenster angebracht, die den gemeinschaftlich genutzten Parkplatz/Hof filmt. Der Hof wird regelmäßig von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besuchern genutzt. Nach meinem Kenntnisstand liegt weder eine Zustimmung aller Betroffenen noch ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor. Durch die Kamera besteht der Eindruck einer dauerhaften Überwachung. Es ist nicht ersichtlich, ob Aufzeichnungen erfolgen, jedoch fühlen sich mehrere Personen in ihrem Persönlichkeitsrecht und ihrer Privatsphäre beeinträchtigt. Meines Wissens ist die Videoüberwachung von Gemeinschaftsflächen durch Privatpersonen ohne entsprechende Rechtsgrundlage datenschutzrechtlich unzulässig. Ich bitte Sie daher, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bzw den Eigentümer aufzufordern die Kamera zu entfernen. Bitte informieren sie mich hier über die eingeleiteten Maßnahmen. Vielen Dank.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 13:08

Guten Tag, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen teilt uns Folgendes mit: "Wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden uns so schnell wie möglich darum kümmern. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen dafür unter Umständen etwas mehr Zeit benötigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auf Nachrichten reagieren können, aus denen ein datenschutzrechtliches Anliegen oder ein Anliegen der Informationsfreiheit nicht ersichtlich ist. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/datenschutzerklaerung." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 09:10

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese zuständigkeitshalber an die Landesdatenschutzbeauftragten NRW weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schlaglöcher

Ort 33659 Bielefeld, Faßbinderweg

Guten Morgen liebes Team In der Straße Faßbinderweg ab Höhe der Hausnummer 9 bis zum Ende der Straße (Hausnummer 2) sind schon wieder etliche tiefe Schlaglöcher, ausweichen (wenn ein Auto von der Gegenseite kommt) ist in unserer kleinen Straße kaum möglich. Diese werden seit Jahren nur mit Steinen und Sand befüllt, die sich natürlich aufgrund der aktuellen Wetterlage lösen. Bitte um Beseitigung Liebste Grüße Anwohner der Straße

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 09:11

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Tiefes Schlagloch in enger Straße

Ort 33607 Bielefeld, Sperlingstraße

Hier ist ein ziemlich fieses tiefes Schlagloch, dem man nur sehr schlecht ausweichen kann. Vllt kann da der Umweltbetrieb bei Gelegenheit einen Eimer Strassenkit rein kippen *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 17. Februar um 09:07

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 09:07

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Lautes Hundegebell

Ort 33729 Bielefeld, Brönninghauser Straße

Jeden Abend, auch nach 22 Uhr, sind die Hunde auf dem *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) *** zu hören und pausenlos am Bellen. Dies kommt oftmals auch mitten in der Nacht vor.

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 17. Februar um 08:40

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 08:36

Guten Tag. Vielen Dank für Ihre Meldung und die detaillierte Beschreibung der Situation. Es ist uns bewusst, wie störend das sein muss. Anonyme Meldungen sind in solchen Fällen leider schwierig zu verfolgen. Um rechtlich gegen die Verursacher vorgehen zu können, benötigt das Ordnungsamt eine formale Beschwerde, bei der Sie als Zeuge identifizierbar sind. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir bitten Sie daher, den Vorfall direkt an die zuständigen Stellen zu melden: Per E-Mail an das Ordnungsamt: sicherheit.ordnung@bielefeld.de oder telefonisch über das Ordnungstelefon unter +49 521 51-3030. Nur durch Ihre direkte Meldung können wir sicherstellen, dass die Situation verfolgt, dokumentiert und Maßnahmen ergriffen werden können. Wir sind auf Ihre Mitarbeit angewiesen, um in diesem Fall für Abhilfe zu sorgen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schlaglöcher

Ort 33689 Bielefeld, Bleicherfeldstraße

Mehrere sehr tiefe und große Schlaglöcher

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 07:20

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Ansammlung von Hundekot

Ort 33615 Bielefeld, Wertherstraße
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Auf der Grünfläche direkt neben dem Gehweg liegt Hundehaufen neben Hundehaufen. Sowohl entlang des Zuwegs zur Hausnummer 158, als auch entlang des Spazierwegs welcher an die Tennisplätze angrenzt. Äußerst unschön gerade für Familien mit kleinen Kindern, die gerne mal den Rasen betreten. Über Kontrollen würden wir uns freuen. Danke!

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 10:38

Guten Tag, das Ordnungsamt teilt uns Folgendes mit: "Kontrollen können nur durchgeführt werden, wenn die ungefähren Gassi-Geh Zeiten des Verursachers/der Verursacher vorliegen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Verursacher könnte hier auch eingeleitet werden, sofern der Name des Halters, sowie konkrete Daten zu Datum, Uhrzeit und Örtlichkeit bekannt sind." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 08:28

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Auto ohne Kennzeichen

Ort 33611 Bielefeld, Stapelbrede
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Das Auto steht dort seit mehreren Tagen. Weder vorne noch hinten ein Kennzeichen.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 08:55

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schlaglöcher

Ort 33602 Bielefeld, Am Hallenbad

Erneut tiefe Schlaglöcher auf der Straße. Ständig wird behelfsweise geflickt, aber es hält nicht... Auch vor der Kälte hielt es schon nicht .. meine Idee wäre, in einer Nachtschicht einmal die Straße neuzumachen! Danke fürs Weitergeben!

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 08:35

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kurzfristig beheben. Darüber hinaus wird das Amt für Verkehr prüfen, ob bereits aktuelle Planungen oder Finanzierungen für die betreffende Straße vorliegen beziehungsweise dies bei Bedarf veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Abgestellte alte Bauwagen auf Friedrich-Hagemann-Straße und in der Striegauerstrasse

Ort 33719 Bielefeld, Friedrich-Hagemann-Straße

Seit Monaten stehen auf dem Parkstreifen auf der Friederich-Hagemann-Straße (Kurz hinter der Striegauerstrasse) sowie in der Striegauerstrasse selbst jeweils 2 alte Bauwagen. Auf jeweils einem der beiden Bauwagen steht der Aufdruck „SÜSS BAU“

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 24. Februar um 09:41

Guten Tag, der Verkehrsüberwachungsdienst teilt uns mit, dass es sich um Bauwagen ohne Zulassung handelt. Aufgrund dessen wurde Ihre Meldung nun an das Ordnungsamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 20. Februar um 12:44

Guten Tag, das Amt für Verkehr teilt uns nach Überprüfung mit, dass hier keine Sondernutzung vorliegt. Der öffentliche Parkraum steht laut Straßenverkehrsordnung allen Verkehrsteilnehmern zeitlich unbegrenzt zur Verfügung, solange das Parken dort nicht durch Markierungen/Beschilderung eingeschränkt oder verboten ist. Anhänger jeglicher Art dürfen ohne angekoppeltes Zugfahrzeug maximal für 14 Tage im öffentlichen Parkraum abgestellt werden. Werden diese zwischenzeitlich bewegt, gilt die 14-Tagesfrist erneut. Wir haben Ihre Meldung nun an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet, welcher den gemeldeten Anhänger im Rahmen der dortigen Kapazitäten überwacht. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 16. Februar um 17:59

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Freilaufende Hunde

Ort 33607 Bielefeld, Ravensberger Straße

Immer mehr Hundebesitzer lassen ihre Hunde hier frei laufen. Ohne Uniform zu kontrollieren wäre mal angebracht.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 16. Februar um 17:49

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es gibt eine Reihe von Flächen im Stadtgebiet, für die kein allgemeiner Leinenzwang nach den Bestimmungen des LHundG NRW gilt. Das zuständige Fachamt wird die Situation prüfen und ggfs. weitere Maßnahmen ergreifen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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