Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 29717 Meldungen
  • Bewertungen 29277 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Brake Spiekeroog-Straße

Ort 33729 Bielefeld, Palmweide

Die Straßenreinigung in der Spiekeroog-Straße am Freitag ist ineffizient, da dort morgens Autos parken. Wie wäre ein zeitlich begrenztes Parkverbot morgens? Es sind unsere Nebenkosten Daniel B

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 27. April um 13:32

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Die Voraussetzungen zur Anordnung eines - auch nur zeitlich begrenzten - Parkverbots liegen hier nicht vor. Hinsichtlich evtl. Mängel bzgl. der Straßenreinigung wurde Ihre Nachricht an den Umweltbetrieb weitergeleitet." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 11:14

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Neuer, fetter Pömpel mitten auf dem Radweg

Ort 33615 Bielefeld, Voltmannstraße

Hier wurde ein fetter Pömpel mitten auf dem Radweg aufgestellt. Ich erspare mir, hier jetzt den sonst von der Redaktion gepasteten Textbaustein zu Pömpeln zu kopieren, bitte aber darum, die Situation hier einmal unter diesem Aspekt zu klären. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht wäre natürlich auch eine Möglichkeit.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 4. Mai um 17:45

Guten Tag, der Standort des Signalmastes wurde im Hinblick auf die bestehende Furt mit vorhandenen Bordabsenkungen festgelegt. Dabei wurden insbesondere die Aufstellfläche für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Sichtbarkeit der Signalgeber berücksichtigt. Außerdem wurde darauf geachtet, den Fahrweg für Radfahrende freizuhalten, die auf dem grau gepflasterten Radweg (linke Seite) zur Furt gelangen und dort über den benutzungspflichtigen Radweg geradeaus weiterfahren möchten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 07:50

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schild beschmutzt

Ort 33739 Bielefeld, Böckmannsfeld
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Das Schild vom Sportplatz ist beschmutzt und dreckig. Dazu kommt noch das wir jetzt eine Oberbürgermeisterin haben.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 24. April um 10:49

Guten Tag, das Fachamt (Umweltbetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Das Schild wurde gereinigt" Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 09:03

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Verschmutzung eines Spielplatzes durch Zigarettenstummel

Ort 33729 Bielefeld, Am Lothenkamp

Sehr geehrte Damen und Herren, auf dem Spielplatz (Am Lothenkamp / Milse) habe ich eine größere Menge an Zigarettenstummeln festgestellt. Diese befinden sich teilweise im Spielbereich und stellen aus meiner Sicht ein hygienisches Problem sowie eine Gefahr für Kinder dar. Ich möchte Sie bitten, den Bereich zu reinigen und ggf. Maßnahmen zu prüfen, um eine wiederholte Verschmutzung zu vermeiden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Stefanida Meier

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 23. April um 15:40

Guten Tag, der Umweltbetrieb teilt uns Folgendes mit: "Seit Anfang April ist eine Firma im Einsatz, um die Sandflächen auf allen Spielplätzen zu reinigen. Der Mangel ist oder wird also behoben." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 16:27

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Voller Altkleidercontainer

Ort 33613 Bielefeld, Am Meierteich
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Am Meierteich gegenüber Haus 10 ist der Container von Eurocycle Eschborn voll, die Klappe geht nicht mehr zu

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 21. Mai um 15:27

Guten Tag, der Mangel wurde unseren Informationen nach behoben. Sollten Sie feststellen, dass der Mangel weiter besteht oder wieder auftritt, melden Sie sich gern erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 16:25

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Verkehrssicherung

Ort 33607 Bielefeld, Teutoburger Straße

Die Verkerhszeichen Kombination ist so nicht zulässig und die Mindesthöhe von 2,20m unterkante ist nicht gegeben. Somit besteht eine sehr große stoßgefahr am Kopf für Fußgänger und Radfahrer.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 3. Juni um 13:48

Guten Tag, der Außendienst konnte keinen Verstoß feststellen. Sollten Sie feststellen, dass der Mangel weiter besteht oder wieder auftritt, melden Sie sich gern direkt beim Amt für Verkehr unter amt.fuer.verkehr@bielefeld.de. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 14:48

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Lärmbelastung von Motorradfahrern und Autohupen

Ort 33609 Bielefeld, Eckendorfer Straße
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Guten Tag, Jahr zu Jahr müssen wir, Bewohner von Eckendorfer Strasse abschnitt ab Kreuzung Am Wellbach/Eckendorfer Str. bis zur Kreuzung Rabenhof/Vogteistrasse/Eckendorfer Str., vom Anfangs Frühling bis zum Ende Herbst von steigendem Lärm durch Motorradfahrer Tags und Nachts leiden. Die beliebte Strecke Stadtauswärts im Motorradsaison und die Geschwindigkeitserhöhung von 50 km/h bis 70 km/h, die dicht positionierte Ampeln, bei denen die Stopp/Start die starke Beschleunigung und damit erhöhte Lärm verursachen, kann nicht mehr dulden werden. Auch unsichere Spurenwechsel führen zu den unendlichen Autohupen. Die Lärmgeschützten Fenster helfen kaum gegen Lautverstärkten Auspuffen/Motoren. Also wir bieten die zuständige Behörde dazu die Maßnahmen zum Beseitigen zu unternehmen, die Geschwindigkeit begrenzen und regelmäßigen Kontrollen durchführen, wir sind auch Menschen und haben Rechte wie die andere Burger von Bielefeld, wo die letzte Zeit Zone 30 km/h wegen Lärm zahlreich eingeführt wurden. Danke.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 12. Mai um 13:30

Guten Tag, das Amt für Verkehr teilt uns Folgendes mit: "Wie bereits erläutert, werden die Lärmwerte in Straßen nach einem bestimmten Verfahren berechnet. Dabei wird die geltende Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt. Lärmentwicklungen durch Hupen, Hochdrehen von Motoren, Beschleunigungen und Bremsmanöver oder auch Geschwindigkeitsüberschreitungen können dabei nicht berücksichtigt werden. Die Eckendorfer Straße ist eine 4-spurige Kreisstraße mit hoher Verkehrsbelastung. Tempo 50 ist dafür die grundsätzlich vorgesehene Höchstgeschwindigkeit im innerörtlichen Bereich. Das von Ihnen beschriebene Verhalten von Verkehrsteilnehmenden begründet keine verkehrsrechtliche Prüfung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Bezüglich der Überwachung von Verkehrsverstößen und unzulässigen Fahrzeugveränderungen wenden Sie sich bitte an die bereits genannten zuständigen Ordnungs- bzw. Polizeibehörden." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 12:14

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsüberwachung (Blitzer) wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob und in welcher Form eine Umsetzung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass bei der Beurteilung verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel: · die aktuelle Verkehrssituation und Unfalllage, · bestehende Verkehrsregelungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, · technische und rechtliche Voraussetzungen, · sowie die Ergebnisse bereits erfolgter Geschwindigkeitsmessungen in dem betroffenen Bereich. Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Blitzern sowie Geschwindigkeitsanzeigen zur Verfügung stehen, werden diese mobilen Anlagen nur für einen begrenzten Zeitraum an einem Standort platziert. Eine etwaige Umsetzung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Hinsichtlich Ihrer Anfrage einer grundsätzlichen Geschwindigkeitsanpassung in dem Bereich, haben wir Ihre Nachricht an das zuständige Fachamt weitergegeben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Unrat und überquellende Kleidercontainer, Ratten

Ort 33611 Bielefeld, Achenkamp

Am Ende der Rappoldstraße/Achenkamp/Jöllheide befindet sich ein vollkommen verwahrloster Wendeplatz. Die Kleidercontainer quellen über, größere Mengen Unrat und Abfälle liegen verteilt, in der Dunkelheit sind regelmäßig Ratten unterwegs. Vielleicht kann der Platz beleuchtet werden und so die Müllentsorgung unterbunden werden.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 8. Mai um 13:46

Guten Tag, bezüglich der Beleuchtung des Platzes sind die betroffenen Fachbereiche weiter im Austausch. Sobald ein Ergebnis vorliegt werden wir diese Meldung entsprechend ergänzen. Da das noch etwas Zeit in Anspruch nimmt werden wir die Meldung vorerst auf "geschlossen" setzen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 08:50

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das achtlose Entsorgen von Abfällen im öffentlichen Raum ist ein weitverbreitetes Phänomen, das sich in den letzten Jahren leider verstärkt hat. Immer wieder werden an Containerstandorten Abfälle aller Art abgelagert. Die Vermüllung der Containerstandorte verursacht zusätzliche Kosten, die von der Stadtgesellschaft getragen werden, da die Kommune den abgelagerten Abfall entsorgen muss, sofern eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Die Mitarbeitenden des Umweltbetriebs reinigen die Standorte mindestens zweimal wöchentlich. Zusätzlich beseitigen sie kurzfristig Verunreinigungen, die über den Mängelmelder gemeldet werden. Aufgrund der hohen Auslastung der Arbeitsgruppe „Saubere Stadt“ kann der Reinigungsturnus nicht weiter erhöht werden. Gemäß § 14 (1) der Abfallsatzung der Stadt Bielefeld ist die Ablagerung von Abfällen in oder neben den Depotcontainern verboten. Wenn Sie Fehlverhalten an den Depotcontainern beobachten, können Sie sich als Zeuge/Zeugin vertrauensvoll beim Ordnungsamt melden. Die Kolleginnen und Kollegen werden sich gerne des Sachverhalts annehmen. Wir hoffen, dass sich die Situation an den Depotcontainern dadurch verbessert. In Bezug auf die überfüllten Container haben wir Ihre Meldung zuständigkeitshalber an den Betreiber, das Deutsche Rote Kreuz weitergeleitet. Zu Ihrer Anregung nach einer Beleuchtung haben wir Ihre Nachricht an das zuständige Fachamt weitergegeben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Spielplatz stark verschmutzt und fehlende Abgrenzung

Ort 33611 Bielefeld, Wilhelm-Wehmeyer-Weg

der betreffende Spielplatz ist grundsätzlich sehr schön gestaltet und wird von vielen Familien gerne genutzt. Allerdings kommt es dort regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen. Der Spielbereich ist häufig stark mit Enten- und Gänsekot verschmutzt, sodass das Spielen für Kinder an manchen Tagen kaum zumutbar ist. Zudem halten sich die Tiere dauerhaft auf dem Spielplatz auf. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Kinder die Tiere bedrängen, was sowohl für die Kinder als auch für die Tiere problematisch ist. Darüber hinaus fehlt eine klare Abgrenzung des Spielplatzes. Insbesondere an stark frequentierten Tagen laufen Kinder häufig ungehindert auf den angrenzenden Gehweg, auf dem sich viele Fahrradfahrer bewegen. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Ich möchte daher anregen zu prüfen, ob Maßnahmen wie beispielsweise das Anbringen eines Zauns sowie geeignete Vorkehrungen zur Reduzierung der Tierbelastung umgesetzt werden können, um die Sicherheit und Nutzbarkeit des Spielplatzes nachhaltig zu verbessern.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 18. Juni um 11:50

Guten Tag, das Fachamt () teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider ist diese Problematik nicht neu und hinlänglich bekannt, aber leider nicht wirklich lösbar. Das Problem mit viel zu vielen Gänsen an und in der Nähe von Gewässern gibt es in Bielefeld und vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit seit vielen Jahren und hat sich in den letzten Jahren immer mehr verstärkt. Im Umweltamt beschäftigen uns im Gewässerschutz/nachhaltige Gewässerökologie vor allem die Eutrophierungsprobleme und die dadurch ausgelösten Algenblüten und die Sauerstoffarmut an Gewässern insbesondere am Obersee durch zu viel Wassergeflügel, das sind Kanadagänse, einige Hausganshybriden und die noch aggressiveren Nilgänse und deren Koteintrag. Seit 2014 wurde das Problem mit dem Auftauchen der Nilgänse verstärkt, von denen gibt es im Sommer inzwischen rund 250 auf dem Obersee. Gutachterlich nachgewiesen hat sich die Problematik durch das Füttern so entwickelt. Bereits in 2012 hat der Gutachter den Eintrag in den Obersee berechnet. Das sind tatsächlich Mengen von mehr als 10 t Kot und 3,5 t Brot, die jährlich in der eisfreien Zeit in den Obersee kommen. Leider sind die Menschen recht unbelehrbar, es gibt am Obersee inzwischen ein offizielles Fütterungsverbot, aber es wird trotzdem ständig gefüttert. So wurde die Gänsepopulation gefördert. Die Gänse sind überall am Obersee, auf den Wegen, Wiesen, dem Wasser und eben besonders gern im westlichen Bereich auf Wilhelm-Wehmeyer-Weg in der Nähe des Spielplatzes. Dort werden sie auch besonders gerne gefüttert. Und daraus resultiert die große Kotverschmutzung. Die Kotverschmutzung gibt es aber je nach Gänseanzahl auch an in anderen Parks mit Gewässern, wie z. B. am Bürgerparkteich mit regelmäßig völlig verdreckten Sitzsteinen oder am Meierteich. Um dem entgegenzuwirken, werden Maßnahmen wie vor allem der Eiertausch bei den Kanadagans-Gelegen, jährlich meistens im April, durchgeführt. Die Gelege von Nilgänsen sind i. d. R. nicht alle auffindbar, diese brüten in der weiteren Umgebung, auf Bäumen oder z. B. auf dem Kirchturm in Dornberg. Ein Einzäunen der Flächen ist ebenfalls nicht wirklich nützlich, die Tiere haben ja Flügel. Sie sind normalerweise flugfähig - außer die Gänse sind durch zu viel Brotfüttern an Spreizflügeln erkrankt - und sie verändern gerne ihre Standorte je nach Tageszeit. Der Weg rund um den Obersee wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Radfahrenden gemeinsam genutzt. Auch in der gesamten Grünanlage gibt es - wie in vielen anderen Grünanlagen in Bielefeld - verschiedene Angebote und Bereiche, die von unterschiedlichen Menschen genutzt werden, zum Beispiel den Steg, den Zugang zum Seekrug, Sitzgelegenheiten, Zugänge zu Parkplätzen und Wegequerungen. Dort wie auch im Bereich des Spielplatzes ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. In der Regel funktioniert das sehr gut." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 09:08

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Unhaltbarer Zustand an der Endhaltestelle Buslinie 40

Ort 33649 Bielefeld, Idunastraße

Die notdürftige Reparatur der Löcher im Asphalt wurde zeitnah erledigt. Erst einmal danke dafür. Dieses löst aber leider die Probleme nicht. Wie schon mitgeteilt ist die Straße für einen tonnenschweren fünf bis zehn minütlichen Busbetrieb der geänderten Linie 40 ganz und gar nicht geeignet. Zudem ist das alltägliche Treiben an der Endhaltestelle Idunastraße aus Sicht einiger Anwohner eine unbeschreibliche Fehlplanung. Die Busse lassen bei Wartezeiten kontinuierlich den Motor laufen. Dieses in extrem kurzen Abständen. Eine extrem hohe Belastung durch gesundheitsschädliche Dieselabgase um und in die Häuser. Ebenso häufige belastende Geräuschentwicklungen durch die Dieselmotoren. Ist bei derartigen Planungen vielleicht mal an die Gesundheit der Anwohner gedacht worden ? Es sind und werden weiterhin Bild- und Videoaufzeichnungen zu diesem Thema gesammelt und können gern zur Verfügung gestellt werden. Das MoBiel Beschwerdeteam lässt sich auf keine Gespräche zu dieser Thematik ein. Vielleicht sollte man durchaus mal mit groben Fehlern behaftete Planungen revidieren und zum wohlbefinden aller neu überdenken. Möglichkeiten gibt es immer, man muss nur wollen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 30. April um 11:59

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Nach Rücksprache mit der moBiel GmbH wurde der Stadt Bielefeld mitgeteilt, dass das Problem dauerhaft laufender Motoren an der Haltestelle Fortunastraße bereits mehrfach an die Fahrerinnen und Fahrer von moBiel sowie dort verkehrender Subunternehmer weitergeleitet wurde. Das Fahrpersonal wurde angehalten bei längeren Standzeiten den Motor abzustellen. Für das weitere Vorgehen wäre es hilfreich, wenn der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin der moBiel GmbH konkrete Informationen zu den Vorfällen (Kennzeichen, Tag, Uhrzeit) übermittelt. Die Vorfälle können an folgende e-mail-Adresse gesendet werden: verkehrsplanung@mobiel.de Derzeitige Planungen der Stadt Bielefeld sehen kurz- bis mittelfristig eine Verlegung der Haltestelle „Fortunastraße“ in die Fortunastraße vor. Dadurch wird sich die Warteposition der Busse aus der Wohnbebauung heraus verlagern, die Situation bzgl. Abgas- und Lärmemissionen kann verbessert werden. Eine Erschließung des Wohngebietes im 30-Minuten-Takt durch die Idunastraße bleibt zur ÖPNV-Anbindung auch weiterhin vorgesehen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 14:23

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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