Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 29489 Meldungen
  • Bewertungen 28896 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Spielplatz stark verschmutzt und fehlende Abgrenzung

Ort 33611 Bielefeld, Wilhelm-Wehmeyer-Weg

der betreffende Spielplatz ist grundsätzlich sehr schön gestaltet und wird von vielen Familien gerne genutzt. Allerdings kommt es dort regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen. Der Spielbereich ist häufig stark mit Enten- und Gänsekot verschmutzt, sodass das Spielen für Kinder an manchen Tagen kaum zumutbar ist. Zudem halten sich die Tiere dauerhaft auf dem Spielplatz auf. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Kinder die Tiere bedrängen, was sowohl für die Kinder als auch für die Tiere problematisch ist. Darüber hinaus fehlt eine klare Abgrenzung des Spielplatzes. Insbesondere an stark frequentierten Tagen laufen Kinder häufig ungehindert auf den angrenzenden Gehweg, auf dem sich viele Fahrradfahrer bewegen. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Ich möchte daher anregen zu prüfen, ob Maßnahmen wie beispielsweise das Anbringen eines Zauns sowie geeignete Vorkehrungen zur Reduzierung der Tierbelastung umgesetzt werden können, um die Sicherheit und Nutzbarkeit des Spielplatzes nachhaltig zu verbessern.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 18. Juni um 11:50

Guten Tag, das Fachamt () teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider ist diese Problematik nicht neu und hinlänglich bekannt, aber leider nicht wirklich lösbar. Das Problem mit viel zu vielen Gänsen an und in der Nähe von Gewässern gibt es in Bielefeld und vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit seit vielen Jahren und hat sich in den letzten Jahren immer mehr verstärkt. Im Umweltamt beschäftigen uns im Gewässerschutz/nachhaltige Gewässerökologie vor allem die Eutrophierungsprobleme und die dadurch ausgelösten Algenblüten und die Sauerstoffarmut an Gewässern insbesondere am Obersee durch zu viel Wassergeflügel, das sind Kanadagänse, einige Hausganshybriden und die noch aggressiveren Nilgänse und deren Koteintrag. Seit 2014 wurde das Problem mit dem Auftauchen der Nilgänse verstärkt, von denen gibt es im Sommer inzwischen rund 250 auf dem Obersee. Gutachterlich nachgewiesen hat sich die Problematik durch das Füttern so entwickelt. Bereits in 2012 hat der Gutachter den Eintrag in den Obersee berechnet. Das sind tatsächlich Mengen von mehr als 10 t Kot und 3,5 t Brot, die jährlich in der eisfreien Zeit in den Obersee kommen. Leider sind die Menschen recht unbelehrbar, es gibt am Obersee inzwischen ein offizielles Fütterungsverbot, aber es wird trotzdem ständig gefüttert. So wurde die Gänsepopulation gefördert. Die Gänse sind überall am Obersee, auf den Wegen, Wiesen, dem Wasser und eben besonders gern im westlichen Bereich auf Wilhelm-Wehmeyer-Weg in der Nähe des Spielplatzes. Dort werden sie auch besonders gerne gefüttert. Und daraus resultiert die große Kotverschmutzung. Die Kotverschmutzung gibt es aber je nach Gänseanzahl auch an in anderen Parks mit Gewässern, wie z. B. am Bürgerparkteich mit regelmäßig völlig verdreckten Sitzsteinen oder am Meierteich. Um dem entgegenzuwirken, werden Maßnahmen wie vor allem der Eiertausch bei den Kanadagans-Gelegen, jährlich meistens im April, durchgeführt. Die Gelege von Nilgänsen sind i. d. R. nicht alle auffindbar, diese brüten in der weiteren Umgebung, auf Bäumen oder z. B. auf dem Kirchturm in Dornberg. Ein Einzäunen der Flächen ist ebenfalls nicht wirklich nützlich, die Tiere haben ja Flügel. Sie sind normalerweise flugfähig - außer die Gänse sind durch zu viel Brotfüttern an Spreizflügeln erkrankt - und sie verändern gerne ihre Standorte je nach Tageszeit. Der Weg rund um den Obersee wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Radfahrenden gemeinsam genutzt. Auch in der gesamten Grünanlage gibt es - wie in vielen anderen Grünanlagen in Bielefeld - verschiedene Angebote und Bereiche, die von unterschiedlichen Menschen genutzt werden, zum Beispiel den Steg, den Zugang zum Seekrug, Sitzgelegenheiten, Zugänge zu Parkplätzen und Wegequerungen. Dort wie auch im Bereich des Spielplatzes ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. In der Regel funktioniert das sehr gut." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 09:08

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Strassenvollsperrung Otto-Brenner-Str. 55

Ort 33607 Bielefeld, Otto-Brenner-Straße

Am 18.3.26 gab es eine Meldung, dass die Otto-Brenner-Str. zwischen Heeperstr. und Oldentrupperstr. ab 7.4. voll gesperrt werden soll. Darauf hin, habe ich mein Geschäft für die Zeit geschlossen. Ich fühle mich getäuscht und bin dadurch geschädigt und unglaubwürdig gegenüber meinen Kunden. Musste meinen Aufenthalt ( nicht in Bi. )bei meinen Eltern abbrechen, da ich von Kunden erfahren habe, dass hier nichts passiert. Ich werde das Geschäft morgen aufmachen in der Hoffnung dass die Strasse immer noch befahrbar ist. Warum gibt es keine Info?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 13. April um 13:26

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Die Sperrung der Otto-Brenner-Straße in der vergangenen Woche wurde in 2 Abschnitte aufgeteilt. Im ersten Abschnitt wurden die Arbeiten unter Einbahnstraßen-Regelung ausgeführt (Dienstag und Mittwoch) und im zweiten Abschnitt wurden die Arbeiten unter Vollsperrung ausgeführt (Donnerstag und Freitag). Mittlerweile sind die Arbeiten abgeschlossen und die Straße ist wieder frei befahrbar." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 08:05

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Verkehrsregelung/Fahrbahnmarkierung

Ort 33659 Bielefeld, Kürschnerweg
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Ich empfehle, die verblassten Markierungen der „ Rechts-vor-Links“ - Einmündung Max-Planck-Str. / Kürschnerweg zu erneuern. Die bevorrechtigte Einmündung ist schwer zu erkennen und es kommt häufig zu Vorfahrtverletzungen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 15:13

Guten Tag, vielen Dank für ihre Mitteilung. Rechts vor links ist im Straßenverkehr nach der Straßenverkehrsordnung die grundsätzliche Vorfahrtsregel, welche jedem Verkehrsteilnehmenden bekannt ist. Fahrbahnmarkierungen zur Verdeutlichung dieser Grundregel sind seit 2012 regelmäßig nicht mehr zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn die einmündende Straße, wie hier vorliegend, deutlich zu erkennen ist. Für die Anordnung eines absoluten Haltverbotes besteht an dieser Stelle keine rechtliche Grundlage. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 17:10

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Unhaltbarer Zustand an der Endhaltestelle Buslinie 40

Ort 33649 Bielefeld, Idunastraße

Die notdürftige Reparatur der Löcher im Asphalt wurde zeitnah erledigt. Erst einmal danke dafür. Dieses löst aber leider die Probleme nicht. Wie schon mitgeteilt ist die Straße für einen tonnenschweren fünf bis zehn minütlichen Busbetrieb der geänderten Linie 40 ganz und gar nicht geeignet. Zudem ist das alltägliche Treiben an der Endhaltestelle Idunastraße aus Sicht einiger Anwohner eine unbeschreibliche Fehlplanung. Die Busse lassen bei Wartezeiten kontinuierlich den Motor laufen. Dieses in extrem kurzen Abständen. Eine extrem hohe Belastung durch gesundheitsschädliche Dieselabgase um und in die Häuser. Ebenso häufige belastende Geräuschentwicklungen durch die Dieselmotoren. Ist bei derartigen Planungen vielleicht mal an die Gesundheit der Anwohner gedacht worden ? Es sind und werden weiterhin Bild- und Videoaufzeichnungen zu diesem Thema gesammelt und können gern zur Verfügung gestellt werden. Das MoBiel Beschwerdeteam lässt sich auf keine Gespräche zu dieser Thematik ein. Vielleicht sollte man durchaus mal mit groben Fehlern behaftete Planungen revidieren und zum wohlbefinden aller neu überdenken. Möglichkeiten gibt es immer, man muss nur wollen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 30. April um 11:59

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Nach Rücksprache mit der moBiel GmbH wurde der Stadt Bielefeld mitgeteilt, dass das Problem dauerhaft laufender Motoren an der Haltestelle Fortunastraße bereits mehrfach an die Fahrerinnen und Fahrer von moBiel sowie dort verkehrender Subunternehmer weitergeleitet wurde. Das Fahrpersonal wurde angehalten bei längeren Standzeiten den Motor abzustellen. Für das weitere Vorgehen wäre es hilfreich, wenn der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin der moBiel GmbH konkrete Informationen zu den Vorfällen (Kennzeichen, Tag, Uhrzeit) übermittelt. Die Vorfälle können an folgende e-mail-Adresse gesendet werden: verkehrsplanung@mobiel.de Derzeitige Planungen der Stadt Bielefeld sehen kurz- bis mittelfristig eine Verlegung der Haltestelle „Fortunastraße“ in die Fortunastraße vor. Dadurch wird sich die Warteposition der Busse aus der Wohnbebauung heraus verlagern, die Situation bzgl. Abgas- und Lärmemissionen kann verbessert werden. Eine Erschließung des Wohngebietes im 30-Minuten-Takt durch die Idunastraße bleibt zur ÖPNV-Anbindung auch weiterhin vorgesehen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 14:23

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Einbahnstraßenregelung/Halteverbot/Feuerwehrzufahrt Brunnenstraße

Ort 33602 Bielefeld, Brunnenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, die Brunnenstraße ist eine Einbahnstraße. Leider fehlt das entsprechende Verkehrszeichen der Einbahnstraße linksseitig wenn man vom Niederwall rechts in Brunnenstraße abbiegt. Ferner sind die Verkehrszeichen des absoluten Halteverbots linksseitig falsch. Angeordnet wurden diese, welche nur rechtsseitig gelten. Auch die Zusatzzeichen der Feuerwehrzufahrt sind verblichen und sollten dringend erneuert werden. Bitte geben Sie dies dem Amt für Verkehr schnellstmöglich weiter, damit die Beschilderung entsprechend angepasst wird. Vielen Dank.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 12. Mai um 15:15

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Bei der Brunnenstraße handelt es sich zwischen Niederwall und Turnerstraße um eine sog. "unechte Einbahnstraße". D. h. lediglich das Einfahren von der Turnerstraße aus wird durch Zeichen 267 verboten. Die Beschilderung erfolgt entsprechend der üblichen Rechtsaufstellung und ist folglich nicht zu beanstanden. Sie ist lediglich zur besseren Erkennbarkeit für die vorherrschende Fahrtrichtung entsprechend eingedreht." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 08:57

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wurde an das zuständige Fachamt zur Prüfung weitergeleitet. Grundsätzlich erfolgt die Verkehrsplanung und Beschilderung/Fahrbahnmarkierungen auf Basis gesetzlicher Vorgaben und verkehrlicher Bewertungen. Dabei werden Sicherheit, Verkehrsfluss und die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen werden wir Ihren Hinweis prüfen. Eine Anpassung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Bedarfsampel unzugänglich

Ort 33602 Bielefeld, Viktoriastraße

Die Fußgänger- Bedarfsampel ist wie immer nicht zu erreichen, hatte diesen Zustand schon vor längerer Zeit gemeldet, man informierte mich das die Mülltonnen nicht mehr den Zugang zu der Ampel versperren, weder am Ostermontag noch heute, 7.4.2026 ist die Ampel (Bedarfsknopf) nutzbar!

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 27. April um 09:31

Guten Tag, der Pächter wurde informiert und zur Beseitigung der Mülltonnen aufgefordert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 7. April um 17:38

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Zerstörter Wanderpfad oberhalb der Zufahrtstraße zum Golfplatz

Ort 33619 Bielefeld, Dornberger Straße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, seit mindestens vier Monaten ist der ca. 600 Meter lange Wanderpfad, der parallel oberhalb der Zufahrtsstraße zum Golfplatz liegt, abschnittsweise komplett zerstört. Massive Holzarbeiten haben den Weg unbegehbar gemacht. Es liegen seit Monaten große Mengen an Holzstämmen sowie Überreste der Holzarbeiten direkt auf dem Weg. Ein gefahrloser Durchgang auf dem einst idyllischen Wanderpfad ist nicht mehr möglich. Wanderer und Jogger müssen auf die Asphaltstraße ausweichen, die insbesondere am Wochenende von Autos stark frequentiert ist. Mit freundlichen Grüßen Christian Bangert

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 7. Mai um 15:39

Guten Tag, das Umweltamt teilt uns Folgendes mit: "Es ist verständlich, dass Sie mit der Situation nicht zufrieden sind. Doch es handelt sich bei der von Ihnen beschriebenen Wegeverbindung, um eine alte Rückegasse, die über einen langen Zeitraum nur von Erholungssuchenden genutzt wurde und entsprechend zugewachsen war. Sie liegt in einer privaten, forstwirtschaftlich genutzten Waldparzelle, die nun durchforstet wurde – hierfür wurde die Rückgasse genutzt. Die Maßnahme befindet sich noch in der Durchführung. Aufgrund der Witterungsbedingung haben sich die Arbeiten und der Abtransport des Holzes verzögert. Grundsätzlich sind Waldeigentümer aber auch nicht angehalten Rückegassen freizuhalten. Im Anschluss an die Maßnahme, wird die Wegeverbindung höchstwahrscheinlich für lange Zeit wieder nur von Erholungssuchenden genutzt werden." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 7. April um 15:06

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Wasserhahn Damentoilette

Ort 33615 Bielefeld, Dornberger Straße

Bewegungspark Johannisberg Ser Wasserhahn gibt nur sehr wenig !!Wasser.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 13. April um 10:50

Guten Tag, das Fachamt (Immobilienservicebetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Es wurde eine Störmeldung für den zuständigen Bauunterhalter angelegt, der sich der Problematik annehmen wird." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 7. April um 15:13

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Wohnmobilstellplatz Johannisberg

Ort 33615 Bielefeld, Am Johannisberg

Wir wollten gestern, 06.04.2026 Grauwasser und Chemietoilettenwasser entsorgen. Das war nicht möglich, der Einlauf war randvoll, es lief also nicht ab. Ein PKW *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) *** verstellte zusätzlich den Entsorgungsplatz. Nur zur Klarstellung, wir sind unverrichteter Dinge weitergefahren *** Das Foto, das der Meldung angehängt wurde, ist aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 7. April um 15:00

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 21. April um 12:44

Guten Tag, das Fachamt teilt uns mit, dass die gemeldete Störung bereits in der 15 KW beseitigt wurde. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 7. April um 15:00

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Radweg

Ort 33647 Bielefeld, Berliner Straße

Der Radweg wird hier weiterhin von Autofahrern überfahren und auch bei Rückstau blockiert. Können Sie die Markierung bitte verbessern oder noch besser den Radweg mit Sichtzeichen markieren?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 15:05

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für ihre Mitteilung. Der Radweg ist ausreichend und richtlinienkonform markiert. Gegen Verkehrsverstöße einzelner Verkehrsteilnehmender gibt es keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Daher kann nur eine defensive Fahrweise und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmender angeraten werden." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 7. April um 09:20

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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