Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 28415 Meldungen
  • Bewertungen 26887 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Müll am Altkleidercontainer

Ort 33647 Bielefeld, Stadtring
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox2 Bilder

Altkleidercontainer ist übervoll. Müll und Bettzeug liegt davor. Autoteile von BMW liegen auch daneben.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 08:08

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an den zuständigen Betreiber weitergeleitet. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung des wilden Mülls. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Strassenschild

Ort 33739 Bielefeld, Upfeldweg
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Das Strassenschild Upfeldweg Ecke Taigaweg ist umgestürzt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 08:06

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Strassenvollsperrung Otto-Brenner-Str. 55

Ort 33607 Bielefeld, Otto-Brenner-Straße

Am 18.3.26 gab es eine Meldung, dass die Otto-Brenner-Str. zwischen Heeperstr. und Oldentrupperstr. ab 7.4. voll gesperrt werden soll. Darauf hin, habe ich mein Geschäft für die Zeit geschlossen. Ich fühle mich getäuscht und bin dadurch geschädigt und unglaubwürdig gegenüber meinen Kunden. Musste meinen Aufenthalt ( nicht in Bi. )bei meinen Eltern abbrechen, da ich von Kunden erfahren habe, dass hier nichts passiert. Ich werde das Geschäft morgen aufmachen in der Hoffnung dass die Strasse immer noch befahrbar ist. Warum gibt es keine Info?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 13. April um 13:26

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Die Sperrung der Otto-Brenner-Straße in der vergangenen Woche wurde in 2 Abschnitte aufgeteilt. Im ersten Abschnitt wurden die Arbeiten unter Einbahnstraßen-Regelung ausgeführt (Dienstag und Mittwoch) und im zweiten Abschnitt wurden die Arbeiten unter Vollsperrung ausgeführt (Donnerstag und Freitag). Mittlerweile sind die Arbeiten abgeschlossen und die Straße ist wieder frei befahrbar." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 08:05

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Spielplatz fehlende Kennzeichnung

Ort 33609 Bielefeld, Loheide

Grundsätzlich befindet sich auf Spielplätzen ein Hinweisschild, das darauf aufmerksam macht, dass Rauchen sowie das Mitführen von Tieren nicht gestattet sind. Ein solches Schild fehlt hier.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 11:31

Guten Tag, eine Überprüfung vor Ort hat ergeben das die bemängelten, fehlenden Hinweisschilder am Spielplatz Seekrug/ Loheide vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 18:01

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Rattenbefall an Wohnanlage

Ort 33619 Bielefeld, Hollensiek

Seit mehreren Wochen werden Ratten an den Wohnheimen gesichtet, diese klettern auch an den Hauswänden hoch auf Balkone. Bei mir selbst habe ich jetzt auf dem Balkon Rattenkot gefunden und Leergut angefressen, welches in einer verschlossenen Abstellkammer auf dem Balkon lagerte.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 17:36

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken muss durch die Grundstückseigentümer bzw. deren Vertretungen erfolgen. Wir empfehlen Ihnen daher, das Gespräch mit der Hausverwaltung/dem Eigentümer/der Eigentümerin zu suchen und auf die Einleitung geeigneter Maßnahmen zu drängen. Eine Grundlage für behördliches Eingreifen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Gerne möchten wir Sie auf unseren Leitfaden zur Rattenbekämpfung aufmerksam machen, welchen Sie unter folgenden Link abrufen können: Rattenbekämpfung | Bielefeld <https://www.bielefeld.de/ratten> Der Leitfaden gibt Tipps, was dafür getan werden kann, um die Tiere nicht in die direkte Umgebung zu locken. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schlechte Kennzeichnung Sonderparkplatz für Schwerbehinderte

Ort 33615 Bielefeld, Meindersstraße

Ein Sonderparkplatz für Schwerbehinderte ist ausschließlich durch ein Schild (Zeichen 314 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild) im fortlaufenden "normalen" Parkstreifen markiert. Leider ist die Distanz vom Schild bis zum Ende des generellen Parkstreifens länger als die üblichen 7,5m eines Sonderparkplatzes für Behinderte. Hier finden also problemlos mehrere Fahrzeuge Platz. Ich habe leider selbst feststellen müssen, dass selbst bei einem geparktem Fahrzeug am Schild und obwohl mein Fahrzeug noch Problemlos bis zum Ende der Parkmarkierung passte, trotzdem ein kleines Stück auf dem Sonderparkplatz ragte. Ich musste also Verwarngeld und Abschleppkosten zahlen. Es wäre sicherlich sowohl dem Fahrer mit Behinderung, als auch allen anderen Verkehrsteilnehmern geholfen, wenn entweder der letzte Rest des Parkstreifens durch ein kleines Zickzack gekennzeichnet, generell verkürzt, oder durch ein Rollstuhlfahrersymbol auf dem Boden markiert würde, so wie es bei nahezu allen längs zur Fahrbahn verlaufenden, in den normalen Parkstreifen integrierten, Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte in z.B Teichstr. und Siechenmarschstr. der Fall ist. Danke im Voraus *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 8. April um 17:25

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 9. April um 16:17

Guten Tag, der personenbezogene Schwerbehindertenparkplatz wurde auf entsprechenden Antrag am 23.01.2026 angeordnet. Um im Sinne des Berechtigten schnell zu helfen, wurde die Beschilderung bereits am 10.02. aufgestellt. Markierungsarbeiten hingegen erfolgen im Winter grundsätzlich nicht. Dies wurde nun parallel zur Meldung am 07.04. nachgeholt, so dass sich jetzt eindeutige Verkehrsverhältnisse ergeben sollten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 17:25

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Verkehrsregelung/Fahrbahnmarkierung

Ort 33659 Bielefeld, Kürschnerweg
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Ich empfehle, die verblassten Markierungen der „ Rechts-vor-Links“ - Einmündung Max-Planck-Str. / Kürschnerweg zu erneuern. Die bevorrechtigte Einmündung ist schwer zu erkennen und es kommt häufig zu Vorfahrtverletzungen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 15:13

Guten Tag, vielen Dank für ihre Mitteilung. Rechts vor links ist im Straßenverkehr nach der Straßenverkehrsordnung die grundsätzliche Vorfahrtsregel, welche jedem Verkehrsteilnehmenden bekannt ist. Fahrbahnmarkierungen zur Verdeutlichung dieser Grundregel sind seit 2012 regelmäßig nicht mehr zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn die einmündende Straße, wie hier vorliegend, deutlich zu erkennen ist. Für die Anordnung eines absoluten Haltverbotes besteht an dieser Stelle keine rechtliche Grundlage. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 17:10

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Wohnwagen belegt seit Monaten öffentlichen Parkplatz

Ort 33689 Bielefeld, Industriestraße
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Seit über drei Monaten steht auf einer ausgewiesenen Parkfläche ein Wohnwagen. Die Fläche wuchert zudem mit Grünzeug zu. Die Parkfläche steht somit den Anliegern nicht zur Verfügung. *** Ein Foto, das der Meldung angehängt wurde, ist aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 8. April um 16:42

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 16:41

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der öffentliche Parkraum steht laut Straßenverkehrsordnung allen Verkehrsteilnehmern zeitlich unbegrenzt zur Verfügung, solange das Parken dort nicht durch Markierungen/Beschilderung eingeschränkt oder verboten ist. Anhänger jeglicher Art dürfen ohne angekoppeltes Zugfahrzeug maximal für 14 Tage im öffentlichen Parkraum abgestellt werden. Werden diese zwischenzeitlich bewegt, gilt die 14-Tagesfrist erneut. Wir haben Ihre Meldung an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet, welcher den gemeldeten Anhänger im Rahmen der dortigen Kapazitäten überwacht. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Gefahrenstelle Fußgänger

Ort 33611 Bielefeld, Engersche Straße
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Zum Johannisbach ist die Absperrung komplett abgebrochen und eine sehr abschüssige Stelle zum Bach offen. Ecke Haltestelle Obersee am Fußweg zum Waldorfkindergarten

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 16:37

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Mangel ist bereits gestern gemeldet und weitergeleitet worden. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Instandsetzung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schaden an Laterne

Ort 33647 Bielefeld, Enniskillener Straße
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Eine Laterne ist beschädigt, die Elektrik liegt frei.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. April um 16:35

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Da für Straßenbeleuchtungsstörungen die Stadtwerke Bielefeld GmbH zuständig ist, haben wir Ihre Nachricht dorthin weitergeleitet. Damit Beleuchtungsstörungen schnellstmöglich bearbeitet werden können, senden Sie zukünftige Meldungen am besten direkt an die Stadtwerke Bielefeld GmbH. Unter diesem Link finden Sie dafür ein Online-Formular: <https://www.stadtwerke-bielefeld.de/privatkunden/kontakt/stoerung-melden/> Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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