Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 28594 Meldungen
  • Bewertungen 27305 Bewertungen
Bild vergrößern

Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Papiertonne ist defekt

Ort 33609 Bielefeld, Feldstraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox2 Bilder

Die Halterung für den Deckel an unserer Papiertonne ist gebrochen. Wir bitten um Austausch der Tonne. Vielen Dank!

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 12. April um 14:47

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben Ihnen eine Nachricht an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schrott Auto abgestellt

Ort 33611 Bielefeld, Beckhausstraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Auf dem alten Schildescher Marktplatz wurde ein ausgeschlachter grauer Renault Twingo abgestellt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 12. April um 14:45

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt wird die Situation prüfen und ggfs. weitere Maßnahmen ergreifen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

33619 Ronsieksfeld

Ort 33619 Bielefeld, Ronsieksfeld
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Massive Schäden und große Schlaglöcher auf dem gesamten Ronsieksfeld. Siehe Bild, so sieht es nach ca. 9 Tagen nach der Reparatur wieder aus. Die Straße ist nur noch 1 großes Schlagloch

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 17:56

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Auto ohne Kennzeichen

Ort 33604 Bielefeld, Johann-Sebastian-Bach-Straße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Auf Höhe Haus Nr. 15 wurde ein Auto ohne Kennzeichen abgestellt

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 17:51

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Es geht wieder los. Lärm an der Lutter, kann bitte jemand Empathie verteilen?

Ort 33602 Bielefeld, Ravensberger Straße

Liebe Stadt Bielefeld, die Saison geht wieder los, und damit wird's extrem anstrengend, an der Lutter zu wohnen.. Es wäre toll, wenn regelmäßig (!) jemand vorbeikommen könnte, um erwachsenen Menschen zu erklären, dass dort, wo sie laut Musik hören und rumschreien, auch gewohnt, ausgeruht, gearbeitet, geschlafen wird. Es ist nett, dass das Parkhaus mit "Ruhe ab 22Uhr"-Schildern ausgestattet wurde, damit die Autos in Ruhe parken können. Zu kurz kommen jedoch alle Anwohner:innen der restlichen offengelegten Abschnitte. Bitte überlegen Sie sich eine Lösung! Die ersten Junggebliebenen meinen, mit ihren Bluetoothboxen ihren junggebliebenen Musikgeschmack durch alle Fensterscheiben drücken zu müssen. Vielleicht tut's eine Wegbeschreibung zu öffentlichen Parkanlagen? Ebenso wäre es toll, wenn jemand den Radfahrer:innen und Autofahrer:innen erklärte, wie ein verkehrsberuhigter Bereich funktioniert. Dann wäre es nur noch halb lebensgefährlich, seine Mülltonne raus auf die Straße zu bringen. In den Niederlanden gibt's "Drempel", wie wär's damit? Autofrei tut auch nicht weh. MfG/S.O.S

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 17:54

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständigen Fachämter weitergegeben haben. Da es sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um einen Änderungsvorschlag handelt, werden wir den Sachverhalt über diesen Mängelmelder nicht weiterverfolgen. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, haben wir diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Für Rückfragen zum Sachverhalt stehen wir Ihnen montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer an, dass es um eine Meldung im Beteiligungsportal geht und halten den Betreff dieser Meldung bereit. In akuten Fällen der Nachtruhestörung (22:00 bis 06:00 Uhr) wählen Sie gerne das Ordnungstelefon unter 0521 51-3030 an. Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt sind sonntags bis donnerstags bis 23:00 Uhr, freitags und samstags bis 1:00 Uhr des Folgetages erreichbar. Soweit es die dortige Einsatzplanung zulässt, kann auch auf akute Meldungen reagiert werden. Sollten Sie außerhalb der oben genannten Erreichbarkeitszeiten des Ordnungsamtes eine Störung der geschützten Nachtzeit melden wollen, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0521 545-0. Weitere Informationen zum Ordnungstelefon erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Bielefeld unter: <http://www.bielefeld.de/ordnungstelefon> Handelt es sich um Ruhestörungen durch fließenden Verkehr ist generell die Polizei zuständig. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Raserei im Bentruperheider Weg

Ort 33719 Bielefeld, Bentruperheider Weg

"Raserei im Bentruperheider Weg Ort 33719 Bielefeld, Bentruperheider Weg Leider wird im Bentruperheider Weg immer noch viel zu schnell gefahren. Bei erlaubten 30 km/h hat man bei einigen Fahrern das Gefühl das Tempolimit gilt pro Reifen. Als Fußgänger, Fahrradfahrer oder egal wie man sich dort fortbewegt ( außer im Auto ) sollte auf der Hut sein denn es wird keine Rücksicht genommen. Oft genug hilft nur noch ein Sprung in den Graben um nicht angefahren zu werden. Bitte unternehmt doch endlich etwas dagegen. Der große Blitzer wird umgehen bei Radio Bielefeld gemeldet und steht so das er sofort gesehen wird. In der Zeit wo hier geblitzt wurde, wurde in dem Bereich langsamer gefahren aber vor und nach dem Gerät wurde wieder Gerast. Es wäre wirklich wünschenswert eine endgültige Lösung zu finden damit unsere Kinder wieder mit dem Rad fahren können und unsere Rentner wieder spazieren gehen können. Rückmeldungen Zeitpunkt des Erstellens 10. Dezember 2025 Guten Tag, das Fachamt teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihren Hinweis. Andere Maßnahmen als die bereits durchgeführten Probemessungen stehen uns als Ordnungsbehörde aktuell nicht zur Verfügung; eine ggf. der Entschärfung dienende bauliche Umgestaltung der Straße ist auf absehbare Zeit nicht avisiert. Ergänzend können Sie sich an die Polizei wenden, die weitergehende Geschwindigkeitskontrollen durchführen kann." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld" Liebe Stadt Bielefeld, Das bleibt auch weiterhin aktuell. Ihre Verhersplaner haben vor Jahren aus irgendwelchen Gründen die Straße so breit geplant. natürlich wird dann schneller gefahren. Der Zustand ist in diesem Wohngebiet so nicht hinnehmbar. Vor allem, wenn hier weiterhin die Planung von weiteren Wohnhäusern vorangetrieben wird. Schließt doch einfach die Zufahrt zum Industriegebiet am Ende des Bentruperheider Wegs. Dann hätte man einen Großteil der Raser schon mal verhindert. Das sind zwei Pömpel. Die Stadt Bielefeld könnte sich ja auch an die Polizei wenden. MfG

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 16:46

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Da es sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um einen Änderungsvorschlag handelt, werden wir den Sachverhalt über diesen Mängelmelder nicht weiterverfolgen. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, haben wir diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Für Rückfragen zum Sachverhalt stehen wir Ihnen montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer an, dass es um eine Meldung im Beteiligungsportal geht und halten den Betreff dieser Meldung bereit. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Kennzeichnung eines Fahrradweges in der Einbahnstraße

Ort 33719 Bielefeld, Salzufler Straße

Guten Tag, Leider gerate ich immer wieder als Radfahrer in gefährliche Situationen oder an unwissende, aggressive Autofahrer. Dies liegt vor allem daran, dass es vielen Autofahrern und Fußgängern unklar ist, dass man mit dem Fahrrad auch entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren darf. Zudem ist die Straße zu eng, um an den mittlerweile riesigen Autos (Fahrend und parkend) mit dem Fahrrad gefahrlos vorbei zu fahren. Wenn man als Fahrradfahrer mit in Richtung der Hillegosserstraße fährt, ist auch der Übergang auf den Fahrradweg auf der Hillgeosserstraße legal kaum umsetzbar, da dort ein Parkplatz für Autos als wichtiger erachtet wurde und noch Steinpflanzkörbe aufgestellt sind. Man muss also über den Gehweg ausweichen. Ich würde generell mal hinterfragen, ob nicht ein autofreier Ortskern mehr Lebensqualität bedeuten würde. Aber das ist wohl eine politische Entscheidung. Möglicherweise würde zunächst ein gestrichelter Radweg darauf aufmerksam machen, dass Radfahrer beidseitig die Einbahnstraße befahren. MfG

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 15. April um 11:11

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihren Hinweis zur Situation für Radfahrende in der genannten Einbahnstraße. In diesem Fall handelt es sich jedoch um eine ausgewiesene Tempo 30-Zone. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, zu § 45 Abs. 1c) ist die Markierung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen innerhalb solcher Zonen allein rechtlich schon nicht zulässig; darüber hinaus dürfte die Aufbringung entsprechender Markierungen aber auch aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite nicht möglich sein. Unabhängig davon wird die Verkehrssituation im Heeper Ortskern derzeit im Rahmen laufender Planungen überprüft und mit den politischen Gremien abgestimmt. Dabei werden auch Aspekte der Radverkehrsführung berücksichtigt. Vielen Dank für Ihr Verständnis." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 16:40

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Da es sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um einen Änderungsvorschlag handelt, werden wir den Sachverhalt über diesen Mängelmelder nicht weiterverfolgen. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, haben wir diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Für Rückfragen zum Sachverhalt stehen wir Ihnen montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer an, dass es um eine Meldung im Beteiligungsportal geht und halten den Betreff dieser Meldung bereit. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Elektroschrott auf dem Grünstreifen Bleichstrasse

Ort 33607 Bielefeld, Bleichstraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Guten Tag, seit ein paar Tagen steht diese Waschmaschine auf dem Grünstreifen.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 16:38

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Müllentsorgung

Ort 33689 Bielefeld, Morsestraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Guten Tag Im Zuge einer Sperrmüllentsorgung hat man Müll mit entsorgt, der natürlich nicht mit der Sperrmüllabfuhr abgefahren wurde. Dieses liegt bereits jetzt mehrere Tage dort.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 12. April um 14:43

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Situation wurde bereits über den Mängelmelder gemeldet. Das zuständige Fachamt wird die Situation prüfen und ggfs. weitere Maßnahmen ergreifen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Autohaus

Ort 33647 Bielefeld, Am Preßwerk

Das ansässige Autohaus führt weiterhin seine Beladung von unangemeldeten Fahrzeugen verbotenerweise auf dem Gehweg und der Fahrbahn durch. Wann wird hier eingegriffen?

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10. April um 15:12

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihre Meldung zur Kenntnisnahme an den Verkehrsüberwachungsdienst und die Ordnungsabteilung im Bezirksamt Brackwede weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Damit der gemeldete Parkverstoß weiterverfolgt werden kann, muss die nachträgliche Anzeige eines Parkverstoßes genaue Angaben zum Fahrzeug (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen) und zum Parkverstoß (genaue Ortsangabe, Datum, Uhrzeit) enthalten. Außerdem muss der Meldende bereit sein, als Zeuge auszusagen. Sie haben die Möglichkeit, den Parkverstoß online zu melden. Bitte nutzen Sie diesen Link: <https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103364/show>. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang