Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 29752 Meldungen
  • Bewertungen 29338 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Aufforderung zur Beseitigung einer erheblichen Gehwegbehinderung durch überhängende Bepflanzung – Zum Alten Hammer 13, Bielefeld

Ort 33649 Bielefeld, Cheruskerstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, die Bepflanzung des Grundstücks *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) *** in Bielefeld ragt in erheblichem Umfang in den öffentlichen Gehweg hinein und schränkt dessen bestimmungsgemäße Nutzung massiv ein. Insbesondere Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen werden dadurch zum Ausweichen gezwungen, teilweise bis unmittelbar an den Straßenrand. Daraus ergibt sich eine vermeidbare Gefährdung der Fußgänger. Ich fordere Sie daher auf, den Sachverhalt zeitnah zu prüfen und die verantwortliche Person zur Beseitigung der Behinderung aufzufordern. Der öffentliche Gehweg muss uneingeschränkt und sicher nutzbar bleiben; die Verkehrssicherheit darf nicht durch mangelhaft zurückgeschnittene Privatbepflanzung beeinträchtigt werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche konkreten Maßnahmen zur Behebung dieses Zustands veranlasst werden. Mit freundlichen Grüßen *** Die Ortsangabe (Straße/Ort) wurde aus Datenschutzgründen verändert und entspricht damit nicht der tatsächlich gemeldeten Adresse. ***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) vor 10 Std

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten wird und gegebenenfalls die Eigentümerin bzw. den Eigentümer zum Rückschnitt auffordert. Bitte beachten Sie, dass das ganze Verfahren eine Zeit von mehreren Wochen in Anspruch nehmen kann und erst nach Fristsetzung und Erinnerung weitere Maßnahmen erfolgen können. Falls sich jedoch herausstellt, dass es sich nicht um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Ampel defekt

Ort 33649 Bielefeld, Steinhagener Straße

Rotlicht der Ampel FR Steinhagen ist defekt

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese zuständigkeitshalber an Straßen NRW weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Unzumutbare Parkraumregelung an der öffentlichen Ladesäule – Beckhausstraße 64, Bielefeld

Ort 33611 Bielefeld, Beckhausstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, die neue Videoüberwachung mit Parkzeitkontrolle auf dem Parkplatz des REWE-Marktes an der Beckhausstraße 64, unmittelbar neben ALDI, führt bei der Nutzung der öffentlichen Typ-2-Ladesäule zu einem vermeidbaren Problem: Wer sein Fahrzeug bestimmungsgemäß über mehrere Stunden mit 11 bzw. 22 kW laden möchte, muss offenbar im Nachhinein einen Beleg einreichen, um die Parkzeit zu rechtfertigen. Das ist keine praktikable Lösung, sondern eine unnötige Verlagerung des organisatorischen Aufwands auf die Nutzer. Eine öffentliche Ladesäule muss unter nachvollziehbaren und fairen Bedingungen nutzbar sein – insbesondere dann, wenn die Ladeleistung naturgemäß längere Standzeiten erfordert. Ich fordere Sie daher auf, eine unkomplizierte, automatisierte Lösung zu schaffen, bei der ein zulässiger Ladevorgang direkt berücksichtigt wird, statt Kunden nachträglich in die Nachweispflicht zu nehmen. Wer öffentliches Laden ermöglichen möchte, darf dessen praktische Nutzung nicht durch widersprüchliche Parkregelungen erschweren. Bitte teilen Sie mir mit, welche konkrete Lösung hierfür vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Verlassenes Auto

Ort 33605 Bielefeld, Schweidnitzer Straße

Seit Monaten steht in der Schweidnitzer Straße zwischen Hausnummer 16 und 18 ein Auto an der Straße. TÜV abgelaufen.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte beachten Sie: Damit das gemeldete Fahrzeug überprüft werden kann, wird zwingend das vollständige Kennzeichen sowie ein Foto vom Fahrzeug benötigt. Für die weitere Bearbeitung und Verfolgung des Vorgangs sind zudem die Kontaktdaten des Meldenden erforderlich. Falls noch nicht geschehen, senden Sie fehlende Infos bitte mit Angabe des Betreffs der Meldung an maengelmelder@bielefeld.de. Die KFZ-Zulassungsbehörde prüft den Fall, sobald alle Daten vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Bitte um bauordnungsrechtliche Prüfung – kostenpflichtige Kundentoilette im Marktkauf Oldentrup

Ort 33719 Bielefeld, Oldentruper Straße

Sehr geehrte Damen und Herren, im Marktkauf Oldentrup wird die einzige Kundentoilette nach meinem Kenntnisstand gemeinsam von Supermarktkunden sowie den Gästen der im Gebäude befindlichen Bäckerei und mehrerer Imbissbetriebe mit Sitz- und Stehplätzen genutzt. Der Zugang ist durch einen Münzautomaten kostenpflichtig. Ich bitte Sie um eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung, ob diese Praxis zulässig ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die gemeinsame Toilette zugleich als baurechtlich erforderliche Gästetoilette der gastronomischen Betriebe dient und in diesem Fall überhaupt gegen Entgelt zugänglich gemacht werden darf. Ein pauschaler Verweis auf das Hausrecht des Betreibers würde aus meiner Sicht nicht ausreichen, da dieses gesetzliche Anforderungen an notwendige Toilettenanlagen nicht außer Kraft setzen kann. Ich bitte daher um eine konkrete Stellungnahme zur Rechtsgrundlage der Gebühr und zur baurechtlichen Einordnung der vorhandenen Toilettenanlage am genannten Standort. Mit freundlichen Grüßen

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Auf dem Gehweg/Radweg Parken und außerhalb geschlossener Ortschaft

Ort 33739 Bielefeld, Schröttinghauser Straße

Guten Tag, auf der Schröttinghauser Str. 255, 33739 Bielefeld stehen seit längerem Fahrzeuge auf dem Gehweg/Radweg. Die Fahrzeuge behindern den Geh/Radweg und außerhalb geschlossener Ortschaft ist das Parken auch verboten. Bitte das Ordnungsamt oder Polizei hinschicken. Und kontrollieren.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihre Meldung zur Kenntnisnahme an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Damit der gemeldete Parkverstoß weiterverfolgt werden kann, muss die nachträgliche Anzeige eines Parkverstoßes genaue Angaben zum Fahrzeug (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen) und zum Parkverstoß (genaue Ortsangabe, Datum, Uhrzeit) enthalten. Außerdem muss der Meldende bereit sein, als Zeuge auszusagen. Sie haben die Möglichkeit, den Parkverstoß online zu melden. Bitte nutzen Sie diesen Link: https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103364/show. In akuten Fällen wählen Sie gerne das Ordnungstelefon unter +49 521 51-3030. Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt sind sonntags bis donnerstags bis 23:00 Uhr, freitags und samstags bis 1:00 Uhr des Folgetages erreichbar. Soweit es die dortige Einsatzplanung zulässt, kann auch auf akute Meldungen reagiert werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Überwuchs

Ort 33739 Bielefeld, Schloßstraße

Ein dorniger Strauch ragt in die Fahrbahn hinein und hinterlässt Kratzer am Autolack, wenn dieser aufgrund der Engstelle bei Gegenverkehr touchiert wird!

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt wird die Situation prüfen und ggfs. weitere Maßnahmen ergreifen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Parken nicht zugelassener Wohnwagen

Ort 33739 Bielefeld, Auf dem Kämpchen

Wohnwagen abgestellt der nicht zugelassen ist. Hatte schon mal rote Benachrichtigung vom Ordnungsamt Steht aber immer wieder dort. Auf dem Kämpchen Zufahrt Friedhof

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schrottfahrrad abgelegt

Ort 33615 Bielefeld, Rolandstraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Ein kaputtes Fahrrad liegt am Siegfried Platz Ecke Siegfriedstraße.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Nachricht an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass eine sofortige Entfernung von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum in der Regel nur möglich ist, wenn es sich bei diesen eindeutig um Abfall handelt. Diese Prüfung wird zeitnah vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Anonym
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Ruhestörung + Gefahr

Ort 33604 Bielefeld, Ehlentruper Weg

Hier wird des öfteren geböllert. Die, die böllern sind ca. Zwischen 12-16 jahre alt. In der Gegend leben viele ältere Menschen und hunde. Die böller sind sehr laut und produzieren viel Rauch.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 14 Std

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. In akuten Fällen der Nachtruhestörung (22:00 bis 06:00 Uhr) wählen Sie gerne das Ordnungstelefon unter 0521 51-3030 an. Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt sind sonntags bis donnerstags bis 23:00 Uhr, freitags und samstags bis 1:00 Uhr des Folgetages erreichbar. Soweit es die dortige Einsatzplanung zulässt, kann auch auf akute Meldungen reagiert werden. Sollten Sie außerhalb der oben genannten Erreichbarkeitszeiten des Ordnungsamtes eine Störung der geschützten Nachtzeit melden wollen, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0521 545-0. Weitere Informationen zum Ordnungstelefon erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Bielefeld unter: <http://www.bielefeld.de/ordnungstelefon> Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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