Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 29617 Meldungen
  • Bewertungen 29098 Bewertungen
Bild vergrößern

Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Piktogramme

Ort 33647 Bielefeld, Düsseldorfer Straße

Werden die fehlenden Fahrradpiktogramme an den Kreuzungen noch nachgerüstet?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 24. April um 10:51

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Die Fahrradpiktogramme im Einmündungsbereich Düsseldorfer Straße werden zeitnah nachmarkiert." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 11:46

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Gefährdung der Fußgänger beim Franziskushospital

Ort 33615 Bielefeld, Kiskerstraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Guten Tag, wie jeden Monat begleite ich meinen Mann krankheitsbedingt zum Franziskushospital und den angrenzenden Fachärzten. Oft haben wir es schon erlebt, dass die Situation unübersichtlich war, weil so viel Verkehr auf der Straße ist. So auch heute wieder. Immer wieder werden dort Autos auf dem Gehweg abgestellt, sodass wir auf die Straße ausweichen müssen. Das Bild zeigt eine Situation vom Morgen, wo die Autofahrerin mit Warnblinker den Weg versperrt. Wir haben sie angesprochen, sie hat sich nur rausgeredet. Als wir die Praxis wieder verließen, standen noch zwei weitere Autos auf dem Gehweg. Mich macht das sehr wütend und ich finde vor einem Krankenhaus sollte sowas nicht sein, gerade hier muss doch Rücksicht genommen werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist es gut gelöst, durch Poller und Blumenbeete kann der Gehweg nicht zugestellt werden. Ich möchte anregen, dass dies auch auf der anderen Seite so gestaltet wird. Vielleicht richten Sie eine Hol- und Bringzone ein, aber bitte schützen Sie den Gehweg und die Fußgänger! Danke. S.Kluge

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 23. April um 12:11

Guten Tag, das Fachamt teilt uns Folgendes mit: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge einer Hochbaumaßnahme wurde der Gehweg in der Kiskerstraße teilweise gesperrt. In diesem Zusammenhang wurde die vorhandene Polleranlage ausgebaut. Mittlerweile sind die Gehwegeinschränkungen aufgehoben und die Polleranlage wiederhergestellt." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 11:49

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fehler

Ort Unbekannte Straße

Fehlerhafte Beschilderung als Sackgasse, dabei ist die Ausfahrt bspw. Über Meraner Weg oder Linzer Straße möglich

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 28. April um 09:36

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ein Anpassung der Beschilderung wird in Kürze durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 11:50

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Erneute Meldung – Gehweg weiterhin dauerhaft blockiert (keine Veränderung)

Ort 33602 Bielefeld, Friedrich-Ebert-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf meine Meldung vom 30. März bezüglich der Situation in der Friedrich-Ebert-Straße in 33602 Bielefeld. Leider hat sich die Situation seitdem in keiner Weise verbessert. Der Gehweg ist weiterhin täglich durch parkende Fahrzeuge blockiert, sodass er faktisch nicht ohne Einschränkungen nutzbar ist. Eine sichere Nutzung für Fußgänger ist nach wie vor nicht möglich. Insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Mobilitätseinschränkungen stellt dies weiterhin eine erhebliche Behinderung und Gefährdung dar. Da es sich offensichtlich um ein dauerhaftes und regelmäßiges Problem handelt, reicht eine punktuelle Verfolgung einzelner Parkverstöße aus meiner Sicht nicht aus. Vielmehr besteht hier ein strukturelles Problem, das eine nachhaltige Lösung erfordert. Ich bitte die Stadt daher erneut ausdrücklich um geeignete Maßnahmen, z. B.: klare und eindeutige Regelung der Parksituation vor Ort Markierung zulässiger Parkflächen (sofern gewünscht) oder konsequente bauliche bzw. ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Freihaltung des Gehwegs (z. B. Poller oder regelmäßige Kontrollen) Ich möchte betonen, dass es hier nicht um einzelne Verstöße, sondern um eine dauerhaft unhaltbare Verkehrssituation geht. Bitte teilen Sie mir mit, welche konkreten Maßnahmen geplant sind und in welchem Zeitraum mit einer Verbesserung zu rechnen ist.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 15. April um 15:32

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich bereits gesetzlich nach § 12 StVO verboten. Somit können solche Fahrzeuge durch das Ordnungsamt verwarnt und ggf. sogar abgeschleppt werden. Der Verkehrsüberwachungsdienst des Ordnungsamtes bestreift innerstädtische Standorte verstärkt. Zudem können Verstöße auch von privater Seite gemeldet werden. Ein dauerhaftes Unterbinden des Parkens auf Gehwegen durch zusätzliche Installation von Sperrpfosten o. ä. Mobiliar ist daher in der Regel nicht zwingend erforderlich. Für die Installation derartiger Verkehrseinrichtungen gelten strenge Anforderungen, die nicht in jedem Fall erfüllt sind. Ein 100% Schutz vor allen erdenklichen Verkehrsverstößen kann vom Baulastträger auch nicht erwartet werden. Hierbei handelt es sich um keinen Mangel im engeren Sinn wie z. B. eine verblasste Markierung oder ein angefahrenes oder beklebtes Verkehrsschild. Schnelle Antworten der Verwaltung (hier: des Amtes für Verkehr) auf Mängelmeldungen können nur bei solchen erfolgen. Regen Sie eine neue Verkehrsregelung oder Verkehrseinrichtungen wie z. B. Sperrpfosten an, so ist hierfür ein Abstimmungs- bzw. Anhörungsverfahren (z. B. Prüfung auf Feuerwehraufstellflächen, Anhörung der Polizei) erforderlich, was mit einer längeren Bearbeitungszeit verbunden ist. Aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands kontaktieren Sie in solchen Fällen bitte das Amt für Verkehr direkt (amt.fuer.verkehr@bielefeld.de) unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift, sofern Sie für eine konkrete Stelle ein dauerhaftes Problem sehen, gerne auch mit beigefügten Fotos." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 11:31

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Tempo 30 wird nicht eingehalten

Ort 33613 Bielefeld, Bünder Straße

Guten Tag, Leider kommt es seit Einrichtung der Umleitung ständig zu erhöhter Geschwindigkeit auf der Bünder Straße, obwohl Tempo 30 herrscht. Hier sollte verstärkt durch Schilder oder Bodenmarkierung darauf hingewiesen werden. Besonders gefährlich ist es für die vielen Kinder, die zur Grundschule und zu den Kindergärten über die Bünder Straße gehen müssen. Die Straße ist für so viel Verkehr auch nicht ausgelegt: ständig gibt es Stau über die gesamte Straßenlänge durch schlecht ablaufenden Abbiegeverkehr oder weil sich begegnende Fahrzeuge blockieren. Bitte prüfen Sie kurzfristig weitere Umleitungsmöglichkeiten, um die Bünder Straße zu entlasten. Viele Grüße Laura T.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 4. Mai um 10:23

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Durch die Fernwärmearbeiten in der Sudbrackstraße kommt es zu deutlichen Auswirkungen auf das direkte Umfeld und die Verkehrssituation in den anliegenden Straßen. Es ist dem Amt für Verkehr bewusst, dass dies für Anwohnenden und Verkehrsteilnehmende mit Einschränkungen verbunden ist. Die Bünder Straße wird auch als Umleitungsstrecke der Busse von moBiel genutzt. Bereits unter normalen Bedingungen ist die Bünder Straße verkehrstechnisch gut frequentiert. Der Grund dafür ist der immer weiter zunehmende Verkehr in der Stadt. Die Straßenräume können aber nicht in gleichem Maße mitwachsen. Wenn Baustellen hinzu kommen, wird es noch enger. Die Straßeninfrastruktur im Umfeld gibt leider keine weiteren leistungsfähigen Umleitungsstrecken her. Zu manchen Tageszeiten gibt es zweifelsohne ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, aber das Amt für Verkehr hält den Verkehrsfluss immer noch für vertretbar. Weitere Informationen zur Baustelle Sudbrackstraße finden Sie unter nachfolgendem Link: Baustellen-Online-Auskunft (https://bielefeld01.de/fachdaten/baustellen/Baustellen/Dokumente/00016800/0x0169F9/index.htm) Das Ordnungsamt wurde gebeten, die Geschwindigkeit in der Bünder Straße zu überwachen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 09:47

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Räumungszeit

Ort 33647 Bielefeld, Duisburger Straße

Die räumungszeit für die Ampel ist zu gering, hier scheinen der Radverkehr nicht berücksichtigt zu sein.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 30. April um 13:48

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Die Lichtsignalanlage (LSA) Südring / Duisburger Straße liegt in der Baulast von Straßen NRW. Als Straßenverkehrsbehörde ist die Stadt Bielefeld verantwortlich für die verkehrsrechtliche Anordnung der Signalisierung. Eine Überprüfung ergab, dass der Radverkehr bei der Berechnung der für die Verkehrssicherheit erforderlichen Räum- und Schutzzeiten in allen Richtungen berücksichtigt wurde. Die Rotzeiten sind so bemessen, dass Radfahrende nach Ende ihrer Grünphase die Kreuzung räumen können, bevor kreuzende Richtungen Grün erhalten. Die LSA läuft seit vielen Jahren unverändert. Bisher gab es keine Auffälligkeiten oder Unfälle, die auf zu kurze Rotzeiten schließen lassen würden." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 09:52

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Raser

Ort 33647 Bielefeld, Cheruskerstraße

Gerade hat mir hier ein Raser mit mindestens 50kmh die Vorfahrt genommen und hätte fast einen schweren Unfall verursacht . Derartige Gefährdungen kann man hier mehrfach täglich beobachten. Hier muss dringend etwas für die Verkehrssicherheit getan werden, bevor hier noch jemand ernsthaft zu schaden kommt.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 22. Mai um 12:53

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für ihre Meldung! Die Cheruskerstraße wird aufgrund einer Bürgeranregung nach §24 GO NRW bereits beim Amt für Verkehr in der Verkehrswegeplanung auf Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämfung untersucht. Sobald entsprechende Maßnahmen entwickelt wurden, werden diese der Politik zur Entscheidung vorgelegt und entsprechend umgesetzt werden können. Ich bitte Sie daher um ihre Geduld." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 14:41

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Geschwindigkeitsverstöße im fließenden Verkehr fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Polizei. Bitte wenden Sie sich bei zukünftigen Verstößen dieser Art direkt an die Direktion Verkehr der Polizei Bielefeld." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 09:42

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Sperrung der Heeper Straße wegen Fernwärme Arbeiten

Ort 33607 Bielefeld, Bleichstraße

Laut Baustellenauskunft der Stadt Bielefeld kann die Baustelle jederzeit mit dem Fahrrad passiert werden. Die Beschilderung der Baustelle erlaubt aber keine Durchfahrt für Fahrradfahrer, da an den Absperrungen das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) aufgestellt ist, was auch Fahrradfahrern die Durchfahrt verbietet (Fahrräder werden als Fahrzeuge betrachtet). Entweder ist die Beschilderung falsch oder die Baustellenauskunft. Eins von beiden sollte korrigiert werden.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 15. April um 12:23

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Die Mitteilung auf der BaustellenAuskunftOnline wird entsprechend angepasst mit dem Hinweis, dass in Baustellenbereichen das Rad geschoben werden soll." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 14. April um 09:41

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Bänke gehen kaputt oder wurden beschädigt

Ort 33689 Bielefeld, Am Niggen Hoff
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Bänke gehen kaputt oder wurden beschädigt

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. April um 11:56

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Es handelt sich hierbei um einen Unfallschaden, welcher polizeilich erfasst wurde. Eine Reparatur wurde bereits veranlasst." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 13. April um 17:20

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Dreckiger Schaum im Strothbach

Ort 33689 Bielefeld, Lorbeerweg
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox2 Bilder

Hallo, immer wieder fällt mir im Strothbach dreckiger Schaum auf. Könnte da vielleicht mal die Wasserqualität überprüft werden? Hier ist ja auch direkt die A33. Viele Grüße Melanie Schumacher

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 21. April um 11:22

Guten Tag, das Umweltamt teilt uns Folgendes mit: "Der Strothbach nimmt neben einem ganz kleinen Teil der A33 auch anderes Niederschlagswasser auf. Wir werden den betroffenen Abschnitt kontrollieren und versuchen die Einleitung ausfindig zu machen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 13. April um 15:33

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang