Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 26893 Meldungen
  • Bewertungen 23999 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Anhänger seit mehreren Monaten geparkt

Ort 33613 Bielefeld, Lange Wiese

In der Straße stehen 3 Anhänger die seit mehreren Monaten die Parkplätze blockieren und nicht bewegt werden

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 09:27

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der öffentliche Parkraum steht laut Straßenverkehrsordnung allen Verkehrsteilnehmern zeitlich unbegrenzt zur Verfügung, solange das Parken dort nicht durch Markierungen/Beschilderung eingeschränkt oder verboten ist. Anhänger jeglicher Art dürfen ohne angekoppeltes Zugfahrzeug maximal für 14 Tage im öffentlichen Parkraum abgestellt werden. Werden diese zwischenzeitlich bewegt, gilt die 14-Tagesfrist erneut. Wir haben Ihre Meldung an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet, welcher den gemeldeten Anhänger im Rahmen der dortigen Kapazitäten überwacht. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Weiterhin Entsorgnung von gewerblichen Müll

Ort 33613 Bielefeld, Lange Wiese

Hier wird immernoch gewerblicher Müll in den Mülltonnen entsorgt

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 09:25

Guten Tag, vielen Dank für Ihren Hinweis. Um Ihrer Meldung nachgehen und rechtliche Schritte prüfen zu können, benötigt die Stadtverwaltung konkrete und überprüfbare Details. Mit der pauschalen Angabe, dass gewerblicher Müll entsorgt wird, können wir kein Verfahren einleiten. Wenn Sie Fehlverhalten beobachten, können Sie sich als Zeuge/Zeugin vertrauensvoll beim Ordnungsamt melden. Die Kolleginnen und Kollegen werden sich gerne des Sachverhalts annehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fahrrad, bereits vor Wochen gemeldet

Ort 33659 Bielefeld, Am Schießstand
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Sehr geehrte Damen und Herren Das Fahrrad was ich vor Wochen hier gemeldet habe, liegt nun auf der anderen Seite der Strasse neben den Gehweg. Können Sie das Rad bitte abholen lassen. Wenn Sie nicht zuständig sein sollten, bitte weiterleiten. Von Sennestadt kommen Richtung Buschkampkreuzung , rechts nach der Brücke die Straße rein . Nach 5 Meter liegt dort das Rad

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 09:39

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Nachricht an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass eine sofortige Entfernung von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum in der Regel nur möglich ist, wenn es sich bei diesen eindeutig um Abfall handelt. Diese Prüfung wird zeitnah vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Barrierefreiheit

Ort 33647 Bielefeld, Gotenstraße

Kreuzung nicht Barrierefrei

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:54

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Wir haben die Planung fertig und zur Umsetzung an die Bauabteilung weitergeleitet, welche die Realisierung vor Ort prüfen wird und ggf. umsetzt. Aufgrund der aktuellen Haushaltssperre und der angespannten Haushaltslage können wir die Maßnahme derzeit leider nicht durchführen. Sobald wieder ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden wir die Bordsteinabsenkung ggf. nachholen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 08:50

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Krater

Ort 33647 Bielefeld, Westfalenstraße

Kraterlandschaft

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 09:19

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kurzfristig beheben. Darüber hinaus wird das Amt für Verkehr prüfen, ob bereits aktuelle Planungen oder Finanzierungen für die betreffende Straße vorliegen beziehungsweise dies bei Bedarf veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Gehweg

Ort 33647 Bielefeld, Kössener Straße
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Können sie den Eigentümer bitte darum bitten den Gehweg freizumachen

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 08:44

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten wird und gegebenenfalls die Eigentümerin bzw. den Eigentümer zum Rückschnitt auffordert. Bitte beachten Sie, dass das ganze Verfahren eine Zeit von mehreren Wochen in Anspruch nehmen kann und erst nach Fristsetzung und Erinnerung weitere Maßnahmen erfolgen können. Falls sich jedoch herausstellt, dass es sich nicht um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Unzumutbarer Zustand / Müll und Wildwuchs im Beet vor Volksbank & Tattoostudio

Ort 33615 Bielefeld, Stapenhorststraße
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Guten Tag, ich wende mich heute nochmals wegen des völlig verwilderten Beetes direkt vor der Volksbank und dem Tattoostudio (gegenüber von "Kleine Liebe") an Sie. Dieses Beet wuchert seit Monaten und Jahren ungehindert zu. Es fängt sich dort ununterbrochen Müll, sodass die Ecke mittlerweile wie eine regelrechte Müllhalde mitten auf dem Gehweg wirkt. Da dieser Bereich optisch überhaupt nicht von der öffentlichen Fläche zu trennen ist, betrifft dieser unhaltbare Zustand jeden, der hier täglich entlanggeht. Mir ist bekannt, dass ich bisher immer mit dem Hinweis vertröstet wurde, es handele sich hierbei nicht um eine städtische Fläche. Bitte speisen Sie mich dieses Mal nicht wieder mit dieser Begründung ab. Es ist für die Bürger nicht vermittelbar, warum an einer so zentralen Stelle über Jahre hinweg nichts passiert, obwohl das restliche Gebäude gepflegt wird. Die Stadt muss hier Wege und Möglichkeiten haben, den Eigentümer endlich in die Pflicht zu nehmen, damit dieser Schandfleck und das Müllproblem dauerhaft beseitigt werden. Ich bitte dringend um echte Unterstützung und eine Rückmeldung, wie hier nun konkret vorgegangen wird. Vielen Dank.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 29. Mai um 10:25

Guten Tag, das Fachamt (Ordnungsamt) teilt uns Folgendes mit: "Der Rückschnitt und die Reinigung sind durch den Eigentümer erfolgt." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 08:10

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Illegaler Sperrmüll: Kaputter Kinderwagen auf dem Gehweg

Ort 33615 Bielefeld, Ellerstraße

Guten Tag, an dem angegebenen Standort ecke Stapenhorststraße/Ellerstraße steht seit mehreren Wochen illegal abgestellter Sperrmüll. Es handelt sich um einen kaputten Kinderwagen, der dort dauerhaft den Gehweg blockiert. Ich bitte darum, den Sperrmüll zeitnah abholen und entsorgen zu lassen. Vielen Dank!

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 08:35

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Glasscherben auf dem Gehweg / Reinigung erforderlich

Ort 33615 Bielefeld, Ellerstraße
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Guten Tag, auf dem Gehweg vor diesem Gebäude an der Staatenhaus Straße (im Bereich der Kellergitter) liegen seit längerer Zeit Glasscherben. Da dies unser täglicher Weg zum Kindergarten ist und hier sehr viele Kinder entlanggehen, ist das eine gefährliche Verletzungsquelle. Ich bitte darum, die Scherben hier dringend und zeitnah zu entfernen. Vielen Dank!

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 10:46

Guten Tag, nach Rückmeldung vom Fachamt liegt die Reinigung von Gehwegen und Seitenstreifen laut Anliegerverzeichnis bei den Anliegern. Daher haben wir die Meldung an das Ordnungsamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 08:03

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Rattenbefall in Jöllenbeck

Ort 33739 Bielefeld, Spenger Straße

Guten Tag, nachdem vereinzelt Nachbarn aus der Steinbach- und Waldstraße über Sichtungen von Ratten im Gärten berichtet haben, habe ich heute mitten am Tag einige Junge Ratten um die Abfallcontainer und auf dem Grundstück der BGW an der Jöllenbecker Str. 555 Ecke Waldstraße beobachtet. Die Tiere laufen herum, ungestört von Straßenlärm und vorbeilaufenden Passanten.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Mai um 08:56

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken muss durch die Grundstückseigentümer bzw. deren Vertretungen erfolgen. Wir empfehlen Ihnen daher, das Gespräch mit der Hausverwaltung zu suchen und auf die Einleitung geeigneter Maßnahmen zu drängen. Eine Grundlage für behördliches Eingreifen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Gerne möchten wir Sie auf unseren Leitfaden zur Rattenbekämpfung aufmerksam machen, welchen Sie unter folgenden Link abrufen können: Rattenbekämpfung | Bielefeld <https://www.bielefeld.de/ratten> Der Leitfaden gibt Tipps, was dafür getan werden kann, um die Tiere nicht in die direkte Umgebung zu locken. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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