Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 26911 Meldungen
  • Bewertungen 24060 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Weißes Schild Fahrrad frei ist verdreht

Ort 33615 Bielefeld, Voltmannstraße

Das Schild Fahrrad frei für den Weg zur Uni ist leicht verdreht. Ortsunkundige können denken, das Schild gilt für die Ampelkreuzung.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 14:25

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Behinderung durch Parkplatz gegenüber Tiefgaragenausfahrt

Ort 33609 Bielefeld, Zur Alten Gärtnerei

Gegenüber der Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt des Hauses „Zur Alten Gärtnerei 23“ befindet sich ein markierter Parkplatz. Dieser erschwert das Ein- und Ausfahren aus der Tiefgarage erheblich. Insbesondere aufgrund der schmalen Straßenbreite wird das Rangieren deutlich erschwert, wenn auf diesem Stellplatz ein Fahrzeug parkt. Dies gilt vor allem für breitere oder größere Fahrzeuge, die die gegenüberliegende Parkfläche nutzen. In solchen Fällen sind mehrere Rangiermanöver erforderlich, um die Tiefgarage sicher zu verlassen oder zu befahren. Da sich in der unmittelbaren Umgebung bereits ausreichend weitere gekennzeichnete Parkplätze befinden, stellt sich die Frage, weshalb ausgerechnet direkt gegenüber einer Tiefgaragenzufahrt ein zusätzlicher Stellplatz eingerichtet wurde. Ich bitte darum, die Situation vor Ort zu prüfen und zu bewerten, ob dieser Parkplatz an dieser Stelle sinnvoll ist oder ob eine Anpassung der Parkregelung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Tiefgaragenzufahrt möglich wäre.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 10. Juni um 13:51

Guten Tag, das Amt für Verkehr teilt uns Folgendes mit: "In dem gesamten Straßenbereich gibt leider nur wenige mögliche öffentliche Parkgelegenheiten. Diese wurden daher durch eine Markierung hervorgehoben, um zu vermeiden, dass andere nicht geeignete Plätze frei gewählt werden. Die Standorte wurden durch den Straßenbaulastträger geprüft und bisher gab es bezüglich dieses Standortes keine weiteren Rückmeldungen. Ein mäßiges Rangieren ist beim An- und Abfahren eines Privatparkplatzes (hier Tiefgaragenzufahrt) durchaus zu zumutbar. Es ist daher nicht geplant, diesen gegenüberliegenden Parkplatz wieder zu entfernen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 13:32

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen zur Einrichtung eines Parkverbots bzw. zur Änderung der bestehenden Parkregelung wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob und in welchem Umfang verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich und umsetzbar sind. Bei der Beurteilung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Zum Beispiel: · die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, · die Erreichbarkeit für Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge, · die örtlichen Gegebenheiten (z. B. Fahrbahnbreite, Sichtverhältnisse), · sowie geltende rechtliche Rahmenbedingungen. Eine etwaige Umsetzung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Kühlschränke an Mülleimerplatz entsorgt

Ort 33604 Bielefeld, Detmolder Straße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

An der Detmolder Straße 197 wurden 3 Kühlschränke abgestellt, an den Mülleimer Stellplätzen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 10. Juni um 08:23

Guten Tag, das Fachamt (Umweltbetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Die Kühlschränke befinden sich auf privater Fläche. Der Umweltbetrieb wird dort nicht tätig." Zur Beseitigung wenden Sie sich bitte an den Eigentümer oder die Eigentümerin des Hauses. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 13:27

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung, sofern die Kühlschränke auf öffentlicher Fläche stehen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Anhänger blockiert Parkplatz

Ort 33739 Bielefeld, Wemkamp

Seit drei Wochen blockiert ein Anhänger den Parkplatz. Vorher stand dort vom gleichen Besitzer ein defektes Auto. Das Auto wurde nach ihrem eingreifen entfernt und danach wurde der Anhänger dort abgestellt. Der Frust in der Nachbarschaft ist groß, aufgrund der angespannten Parkplatzsituation. Die zwei Wochen für das erlaubte abstellen eines Anhängers sind abgelaufen. es wäre schön wenn sie sich der Sache nochmals annehmen werden. Vielen Dank! *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 9. Juni um 14:26

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 14:55

Guten Tag, das Ordnungsamt teilt uns Folgendes mit: "Es handelt sich um eine private Fläche. Wir können nur auf öffentlichen Verkehrsflächen tätig werden." Gegebenenfalls sprechen Sie den Eigentümer des betroffenen Grundstücks direkt an, um eine Lösung zu erzielen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 14:26

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der öffentliche Parkraum steht laut Straßenverkehrsordnung allen Verkehrsteilnehmern zeitlich unbegrenzt zur Verfügung, solange das Parken dort nicht durch Markierungen/Beschilderung eingeschränkt oder verboten ist. Angemeldete Anhänger jeglicher Art dürfen ohne angekoppeltes Zugfahrzeug maximal für 14 Tage im öffentlichen Parkraum abgestellt werden. Werden diese zwischenzeitlich bewegt, gilt die 14-Tagesfrist erneut. Wir haben Ihre Meldung an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet, welcher den gemeldeten Anhänger im Rahmen der dortigen Kapazitäten überwacht. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schlagloch vor der Bushaltestelle

Ort 33607 Bielefeld, Lerchenstraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Neben den zwei geflickten Stellen hat sich ein neues schlagloch aufgetan, in das alle 10 min ein Bus fährt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 12:49

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Überprüfung der Parkplatznutzung

Ort 33647 Bielefeld, Düsseldorfer Straße

Guten Tag, an der bezeichneten Stelle hat jemand seit Wochen "seinen" Parkplatz mit Hilfe von zwei Pylonen „markiert“. Könnten Sie bitte prüfen, ob dies so zulässig ist? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 23. Juni um 10:10

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 26. Juni um 11:09

Guten Tag, das Fachamt teilt uns Folgendes mit: "Der mutmaßliche Verursacher wurde zur Entfernung der Absperrmaßnahmen aufgefordert. " Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 13:25

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Nachtruhestörung

Ort 33739 Bielefeld, Taigaweg

am 30.05 *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) ***-Partygäste waren nach 2200 Uhr besonders laut Und haben ganze Nachbarschaft Die Nachtruhe gestört

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 9. Juni um 12:42

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 12:42

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. In akuten Fällen der Nachtruhestörung (22:00 bis 06:00 Uhr) wählen Sie gerne das Ordnungstelefon unter 0521 51-3030 an. Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt sind sonntags bis donnerstags bis 23:00 Uhr, freitags und samstags bis 1:00 Uhr des Folgetages erreichbar. Soweit es die dortige Einsatzplanung zulässt, kann auch auf akute Meldungen reagiert werden. Sollten Sie außerhalb der oben genannten Erreichbarkeitszeiten des Ordnungsamtes eine Störung der geschützten Nachtzeit melden wollen, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0521 545-0. Weitere Informationen zum Ordnungstelefon erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Bielefeld unter: <http://www.bielefeld.de/ordnungstelefon> Handelt es sich um Ruhestörungen durch fließenden Verkehr ist generell die Polizei zuständig. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Johannistal Abfahrt, Zwischenstreifen gefährlich hoch zugewachsen

Ort 33617 Bielefeld, Johannistal

An der Abfahrt Johannistal ist der Zwischenstreifen, gefährlich hoch zugewachsen. Beim Abbiegen in Richtung Johannistal sieht man den Gegenverkehr nicht mehr!

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 13:40

Guten Tag, der Umweltbetrieb teilt uns Folgendes mit: "Die Pflege entlang des OWD, zu der auch die Ausfahrt Johannistal und der Mittelstreifen gehören, wird von einem externem Unternehmen ausgeführt. Die Arbeiten sind bei uns für kommende Woche ab dem 16.06. angemeldet. Dann wird dieser Mittelstreifen als erster gemäht." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 12:41

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an den Umweltbetrieb weitergeleitet, welcher die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten und den Rückschnitt bei Bedarf durchführen wird. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Radweg Jöllenbecker Strasse

Ort 33613 Bielefeld, Jöllenbecker Straße

Mehrere Glassplitter-Haufen auf dem Radweg Jöllenbecher Strasse Fahrtrichtung Innenstadt: Glassplitter zwischen Zufahrt Netto und Koblenzerstrasse Glassplitter vor Haus 227 Glassplitter vor Haus 147

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 10. Juni um 07:38

Guten Tag, die Reinigung erfolgt heute, am 10.06.2026, im Laufe des Tages. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 14:23

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Komplette Siedlung Upfeldweg zugeparkt!

Ort 33739 Bielefeld, Upfeldweg

Während Veranstaltungen Im Seekrug ist immer unsere Siedlung komplett zugeparkt!!! Wir wünschen sich Einfahrt Verbot für Partygäste mit einem Mitarbeiter vor Ort wie am Loheide der Fall ist.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juni um 12:37

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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