Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 27464 Meldungen
  • Bewertungen 25060 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Markierungen nicht mehr sichtbar

Ort 33602 Bielefeld, August-Bebel-Straße

Hallo, die Fahrbahnmarkierungen sind stark verblasst und müssten erneuert werden.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 15. Juni um 09:01

Guten Tag, das Fachamt teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für den Hinweis. Der genannte Bereich wurde in unsere Markierungsliste aufgenommen und wird entsprechend der Priorisierung abgearbeitet." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 09:14

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Straßenreinigung 33739 Bi *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) ***

Ort 33739 Bielefeld, Orionstraße
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Im hinteren Teil des *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) ***auf der Seite des Parkplatzes am Ende der Straße rechts wird seitens der Hausverwaltung des Hochhauses der Pflicht der Straßenreinigung bis zur Mitte der Straße nicht nachgekommen. Die Reihenhäuser auf der linken Seite reinigen wöchentlich ihren Bereich. Der Straßendreck und das Laub vom letzten Herbst wehen jedoch immer wieder vom Parkplatz auf die Seite der Reihenhausbesitzer. Es handelt sich nicht um neues Laub sondern um altes, dass nie beseitigt wurde. Außerdem ist immer noch ein großer Berg Laub auf dem Parkplatz selber hinter der Hecke gelagert, von dem bei jedem Wind wieder alles in der Straße verteilt wird. Sehr ärgerlich und unfair! Leider wird nur noch 1x max. 2 Mal im Jahr von der Hausverwaltung des Hochhauses sauber gemacht. Es ist nicht besser geworden. Auch nicht, nachdem die Stadtverwaltung alle Hausbesitzer noch mal schriftlich auf ihre Pflicht hingewiesen hatte. Da muss jetzt mal was geschehen! *** Die Ortsangabe (Straße/Ort) wurde aus Datenschutzgründen verändert und entspricht damit nicht der tatsächlich gemeldeten Adresse. ***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 11. Juni um 09:15

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 09:15

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten wird und gegebenenfalls die Eigentümerin bzw. den Eigentümer zum Rückschnitt auffordert. Bitte beachten Sie, dass das ganze Verfahren eine Zeit von mehreren Wochen in Anspruch nehmen kann und erst nach Fristsetzung und Erinnerung weitere Maßnahmen erfolgen können. Falls sich jedoch herausstellt, dass es sich nicht um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Wohnmobile versperren die Sicht

Ort 33613 Bielefeld, Am Brodhagen

Hallo Stadt Bielefeld, am Brodhagen parken direkt vor dem Ueberweg für Fußgänger und Radfahrer dauerhaft Wohnmobile. Die Sicht ist erheblich eingeschränkt, das ist sehr gefährlich, besonders weil es auch Schulweg ist.. Letztes Jahr wurde dort schon einmal markiert, dass man direkt davor nicht mehr parken darf. Das ist aber nicht ausreichend, man kann trotzdem nichts sehen. Das müssten mindestens 2 Meter mehr sein. Bitte kontrollieren und nachbessern!!! Danke.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 12. Juni um 12:36

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihre Meldung. Die Markierung wird überprüft und bei Bedarf angepasst." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 09:14

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Eichenprozessspinne Nest liegt direkt aufm Wald weg B

Ort 33619 Bielefeld, Babenhauser Straße
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Eichenprozessionsspinners Nest liegt direkt auf die Boden an ein Wald weg. Viele Leute jung und alt benutze dieser Weg auch Tierhalter. Wahrscheinlich weg gerissen von Baum bei die letzten Unwetter.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 08:55

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir zur Kenntnis an den Umweltbetrieb weitergeleitet haben. Da es sich bei dem betroffenen Grundstück jedoch um private Fläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Die Zuständigkeit liegt bei dem Eigentümer selbst. Wir empfehlen einen Schädlingskämpfer zu beauftragen. Sollte der Eigentümer nicht bekannt sein, gibt es über das zuständige Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe weitere Informationen: https://www.wald-und-holz.nrw.de/ueber-uns/einrichtungen/regionalforstaemter/ostwestfalen-lippe Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Nest Eichen-Prozessionsspinner

Ort 33619 Bielefeld, Babenhauser Straße
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Zwischen Vulsiekshof und Höfeweg auf der Babenhausener Straße gibt es einen Eingang zum Wald, wo viele Anwohner spazieren gehen. Kurz hinter der dem Eingang so etwa zwei bis drei Meter in den Wald hinein liegt ein Eichen-Prozessionsspinner Netz, das aussieht wie ein Stein, ich wäre beinah darauf getreten und das kann jederzeit jemand anderem passieren. Bitte um schnelles Handeln.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 09:04

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir zur Kenntnis an den Umweltbetrieb weitergeleitet haben. Da es sich bei dem betroffenen Grundstück jedoch um private Fläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Die Zuständigkeit liegt bei dem Eigentümer selbst. Wir empfehlen einen Schädlingskämpfer zu beauftragen. Sollte der Eigentümer nicht bekannt sein, gibt es über das zuständige Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe weitere Informationen: https://www.wald-und-holz.nrw.de/ueber-uns/einrichtungen/regionalforstaemter/ostwestfalen-lippe Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

5 abgestellte Fahrräder

Ort 33611 Bielefeld, Am Feuerholz
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Aus den im letzten Jahr gemeldeten 2 und den vor 3 Monaten gemeldeten 3 sind nunmehr 5 Fahrräder geworden, die dauerhaft an der Brücke auf Höhe Am Feuerholz 9 abgestellt sind und eins mit der Natur werden.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 08:41

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Nachricht an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Eine sofortige Entfernung von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum ist in der Regel nur möglich ist, wenn es sich bei diesen eindeutig um Abfall handelt. Diese Prüfung wird zeitnah vorgenommen. Bitte beachten Sie: Fahrbereite Räder, die lange an der gleichen Stelle stehen, gelten nicht als Schrottfahrrad. Werden Gehweg oder Fahrbahn nicht blockiert, besteht keine rechtliche Handhabe. Fahrräder können zeitlich unbegrenzt im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Sollte ein Fahrrad nicht abgeschlossenen sein, ist für die Überprüfung, ob es sich eventuell um ein gestohlenes Fahrrad handelt, die Polizei zuständig (Tel. +49 521 545-0). Unter Angabe der Rahmennummer kann dort geprüft werden, ob das Rad als gestohlen gemeldet wurde. Es besteht zudem die Möglichkeit das Fahrrad offiziell als Fundsache zu melden. Details dazu finden Sie unter folgendem Link: <https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/957273/show> Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Aktuell 2 Autos ohne Kennzeichen abgestellt

Ort 33649 Bielefeld, Wiener Straße
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Hallo, es sind 2 VW-Polo ohne Kennzeichen vorm Teich abgestellt. Bitte den Halter zur Entfernung auffordern. Vielen Dank.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 08:23

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Zuparken

Ort 33689 Bielefeld, Naheweg

Ich nerve vielleicht schon wieder aber es kann doch nicht sein, dass man andauernd zugeparkt wird. Es ist doch ein kleines eine weiße Begrenzung auf die Straße zu bringen. *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 11. Juni um 08:37

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 16. Juni um 09:50

Guten Tag, das Fachamt teilt uns Folgendes mit: "Das Anliegen wurde bereits in der Vergangenheit an die Straßenverkehrsbehörde zugetragen und gegenüber dem entsprechenden Bürger ausführlich Stellung genommen. Eine Änderung der Sachlage ist nicht ersichtlich. An der damaligen straßenverkehrsrechtlichen Einschätzung wird festgehalten. Der Rechtsweg steht Ihnen selbstverständlich offen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 08:36

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fahrzeug ohne amtliches Kennzeichen abgestellt

Ort 33604 Bielefeld, Sperberstraße
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Fahrzeug ohne amtliches Kennzeichen abgestellt

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 08:21

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Einkaufswagen

Ort 33689 Bielefeld, Am Schießstand
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Auf der Strasse steht eine Einkaufswagen... Können Sie das bitte abholen lassen. Danke

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 08:14

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entfernung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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