Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 26930 Meldungen
  • Bewertungen 24068 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Überfüllter Mülleimer mit Hundekot und Abfall

Ort 33649 Bielefeld, Breedenstraße
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Der Mülleimer neben der städt. Spaziergängerbank Breedenstraße/Steinbreede, Bielefeld-Quelle, ist seit einigen Tag voll und quillt über. Voll von Abfall und Hundekotbeuteln...Fotos anbei.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 12:49

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Stra§enschaden

Ort 33617 Bielefeld, Höchte
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Loch on fer Fahrbahndecke

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 12:13

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Immer wieder haltende Fahrzeuge auf Gehweg an der Schule

Ort 33659 Bielefeld, Buschkampstraße

Jeden Morgen das gleiche Spiel: Eltern bringen ihre Kinder zu Schule, vorzugsweise mit dem Auto. Aufgrund der Ermangelung an Park-und Halteflächen wird einfach munter der Gehweg zum Halten und teilweise Parken genutzt. Auch die Bushaltestelle ist ein beliebter Treffpunkt für Eltern um ihr Kind aussteigen zu lassen oder es sogar mittags wieder abzuholen. Die anfahrenden Buslinien dürfen dann erstmal warten. Die halb auf dem Gehweg stehenden Fahrzeuge öffnen ihre Türen ohne Rücksicht auf die anderen Kinder, welche dort zur Schule gehen oder auch andere Personen die dort ihren Arbeitsweg bestreiten. Diverse Male mussten Kinder auf Fahrrädern oder auch Rollern schon eine Notbremsung durchführen oder auf den Grünstreifen ausweichen da Autotüren unbedacht geöffnet werden. Durch die dort haltenden ,, Elterntaxis“ wird der vorhandene Gehweg für weitere Personen geschmälert. Ein absolutes Park- und Halteverbot wäre zum Schutze aller Fußgänger sowie Fahrradfahrer und vor allem Schulkinder vielleicht hilfreich. Vielen Dank

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 7. Juli um 14:53

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Das Halten und Parken auf Gehwegen und im Bereich von Bushaltestellen ist gesetzlich verboten. Das Ordnungsamt hat in den letzten Wochen dort bereits mehrfach Kontrollen durchgeführt, es wurden Verwarnungen erteilt und etliche Bürgergespräche Vorort geführt. Es werden auch weiterhin Kontrollen in dem Bereich stattfinden." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 12:06

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen zur Einrichtung eines Parkverbots bzw. zur Änderung der bestehenden Parkregelung wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob und in welchem Umfang verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich und umsetzbar sind. Bei der Beurteilung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Zum Beispiel: · die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, · die Erreichbarkeit für Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge, · die örtlichen Gegebenheiten (z. B. Fahrbahnbreite, Sichtverhältnisse), · sowie geltende rechtliche Rahmenbedingungen. Eine etwaige Umsetzung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Baustelle Weg zwischen Westerfeldstraße 48+50

Ort 33611 Bielefeld, Westerfeldstraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox2 Bilder

Guten Tag, die Baustelle hat sich über mehrere Monate hingezogen. Jetzt ist sie seit ca. 6 Monaten nicht mehr aktiv. Wurd aber auch nicht abgeräumt. Siehe Fotos.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 29. Juni um 10:46

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben es an unsere Inspektoren weitergeleitet. Die zuständige Firma und deren Auftraggeber werden über den Missstand informiert." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 12:09

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Autoverkehr über Südfeld/Moorbachtal

Ort 33739 Bielefeld, Südfeld

In dieser schmalen Straße ist die Durchfahrt für PKW verboten (für Anlieger und Radfahrer frei); Als Radfahrer (ich fahre mit meinem E-Rad schon relativ zügig) werden ich aber regelmäßig von PKW's bedrängt, die diese Straße als Abkürzung nutzen. Gestern, am 10.06.26 kam es hier zu einem von mir herbeigerufenem Polizeieinsatz. Gegen 8:00 Uhr hatte mich ein PKW an bei einem Überholvorgang in schwere Bedrängnis gebracht. An dieser Straße muss unbedingt mehr kontrolliert werden bzw. ordnungsrechtlich eingegriffen werden (Bußgelder).

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 13:49

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese zuständigkeitshalber an die Polizei und das Ordnungsamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Anpassung Querung Niederwall für Radfahrer und Fussgänger

Ort 33602 Bielefeld, Niederwall

Wann geht es mit der Anpassung der dringend benötigten Querung des Niederwalls voran? Laut der Beschlussvorlage aus 2024 waren damals bereits Fördermittel für den Umbau beantragt und bewilligt worden. Es sind keine Informationen dazu zu finden, sinnbildhaft scheint die Webseite "https://fahrradstrasse-bi.de/" seit Dezember 2024 im Dornröschenschlaf zu sein..

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 15. Juni um 15:14

Guten Tag, das Fachamt teilt uns Folgendes mit: "Die Umsetzung der Querung am Niederwall ist weiterhin Gegenstand der laufenden Planung. Die Maßnahme kann erst nach Abschluss der noch erforderlichen Abstimmungen und der weiteren planerischen Vorbereitung in die Ausführung gehen. Ein verbindlicher Termin für den Baubeginn kann derzeit nicht genannt werden und ist abhängig von weiteren Baumaßnahmen im räumlichen Umfeld. Die in Aussicht gestellten Fördermittel sind nach aktuellem Stand weiterhin Grundlage der Finanzierung. Verbindliche Aussagen zum Fortgang hängen jedoch von den weiteren Verfahrensschritten, der ab-schließenden Ausführungsplanung und den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Die Internetseite fahrradstrasse-bi.de wird aktualisiert, sobald belastbare Informationen vorliegen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 12:02

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Eichenprozessionsspinner

Ort 33719 Bielefeld, Uelzener Straße
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Ein Baum ist komplett befallen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 15. Juni um 09:04

Guten Tag, das Fachamt teilt uns Folgendes mit: "Bei dem Befall handelt es sich um die Raupe der Gespinstmotte. Diese ist nicht gefährlich und für Mensch und Tier harmlos." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 11:08

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Verweistes Fahrrad

Ort 33719 Bielefeld, Kynaststraße
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An der Bushaltestelle Am alten Bauhof in Fahrtrichtung Stadteinwärts steht seit Monaten ein Fahrrad, welches in zwischen schon von Leuten die Ersatzteile gebrauchen können als SB Teilelager benutzt wird. Ich habe schon vor Weihnachten 2025 mal eine Meldung gemacht, vielleicht ist es an der Zeit, es mal zu entsorgen!

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 10:58

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Nachricht an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass eine sofortige Entfernung von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum in der Regel nur möglich ist, wenn es sich bei diesen eindeutig um Abfall handelt. Diese Prüfung wird zeitnah vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Loch in der Straße

Ort 33729 Bielefeld, Husumer Straße

Auf der Husumer Straße kurz vor Einmündung in die Glückstädter Straße ist ein tiefes Loch in der Straße.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 12:03

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Christiane Roelfs
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

weisser Transporter

Ort 33739 Bielefeld, Beckendorfstraße

nutzt die Abholfläche für Mülltonnen zum Parken und behindert die Sicht bei Ausfahrt aus der Siedlung.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 11. Juni um 09:26

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihre Meldung zur Kenntnisnahme an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Damit der gemeldete Parkverstoß weiterverfolgt werden kann, muss die nachträgliche Anzeige eines Parkverstoßes genaue Angaben zum Fahrzeug (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen) und zum Parkverstoß (genaue Ortsangabe, Datum, Uhrzeit) enthalten. Außerdem muss der Meldende bereit sein, als Zeuge auszusagen. Sie haben die Möglichkeit, den Parkverstoß online zu melden. Bitte nutzen Sie diesen Link: <https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103364/show>. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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