Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 28595 Meldungen
  • Bewertungen 27310 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Öffentlicher Fußweg wächst zu

Ort 33719 Bielefeld, Fontanestraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox2 Bilder

Der Fußweg zwischen Fontanestr. und Am Schnatbach wächst immer mehr zu. Der Weg wird von Grundschulkindern und Fußgängern stark frequentiert. Man kann nicht aneinander vorbeigehen. Teils sind die Eigentümer gefordert, teils ist es öffentlicher Grund.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 10:06

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten wird und gegebenenfalls die Eigentümerin bzw. den Eigentümer zum Rückschnitt auffordert. Bitte beachten Sie, dass das ganze Verfahren eine Zeit von mehreren Wochen in Anspruch nehmen kann und erst nach Fristsetzung und Erinnerung weitere Maßnahmen erfolgen können. Falls sich jedoch herausstellt, dass es sich nicht um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Soweit städtische Fläche betroffen ist, haben wir Ihre Meldung an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welchesdie bezeichnete Stelle vor Ort begutachten und den Rückschnitt bei Bedarf durchführen wird. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fast abgebrochener großer Ast

Ort 33604 Bielefeld, Ehlentruper Weg

An der Ecke Hartlager Weg/ Ehlentruper Weg von unten ( Oehlmühlenstr.) kommend, hängt ein großer Ast angebrochen, Blätter schon braun, über dem Fußweg. Bei dem Baum handelt es sich um eine große Akazie.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 1. Juli um 16:15

Guten Tag, das Fachamt (Umweltbetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Der Ast wurde entfernt." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:47

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

KFZ ohne Kennzeichen

Ort 33659 Bielefeld, Drechslerweg

Auf der Ecke Sattlerweg / Drechslerweg steht ein blaues Fahrzeug, Kombi, das vorne und hinten keine Kennzeichen trägt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:51

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Parkendes Auto auf Gehweg

Ort 33602 Bielefeld, Wilhelmstraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

In den letzten zwei Wochen habe ich morgens auf dem. Rückweg vom Arzt festgestellt, dass ein Fahrzeug eines Sicherheitsdienstes direkt vor dem Eingang der Wissenswerkstatt auf dem Gehweg parkt. Und zwar so, dass man sich entweder links dran vorbei zwängen muss oder rechts auf den Radweg ausweichen muss. Dreist ist, eine sogenannte Ausnahmegenehmigung innen an die Windschutzscheibe zu drapieren. Ist es diesen Mitarbeitern es nicht zu zumuten ein paar Meter weiter zu parken?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 2. Juli um 15:30

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Bei der Wilhelmstraße handelt es sich um eine Fußgängerzone (Zeichen 242 StVO), die wie andere Straßen und aus der Beschilderung ersichtlich in der Zeit 6-10.30 Uhr und 19-22 Uhr für den Lieferverkehr freigegeben ist. Zudem sind für Sicherheitsdienste auf Antrag entsprechende Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO erteilt worden. Selbstverständlich sollte in diesem Rahmen nicht verkehrsbehindernd oder -gefährdend geparkt werden. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist Aufgabe der Polizei; die des ruhenden Verkehrs erfolgt durch den Verkehrsüberwachungsdienst des Ordnungsamtes. " Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:46

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Blockierten Geh-und Radweg

Ort 33602 Bielefeld, Herforder Straße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Herforder Str. Höhe Arcade. Das Bild spricht für sich. Die Kennzeichen Fahrzeuge habe ich nicht mit fotografiert, es handelt sich um eine Facility-Firma.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:44

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihre Meldung zur Kenntnisnahme an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Damit der gemeldete Parkverstoß weiterverfolgt werden kann, muss die nachträgliche Anzeige eines Parkverstoßes genaue Angaben zum Fahrzeug (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen) und zum Parkverstoß (genaue Ortsangabe, Datum, Uhrzeit) enthalten. Außerdem muss der Meldende bereit sein, als Zeuge auszusagen. Sie haben die Möglichkeit, den Parkverstoß online zu melden. Bitte nutzen Sie diesen Link: <https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103364/show>. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Altkleidercontainer gegenüber Westfalenkolleg

Ort 33607 Bielefeld, Brückenstraße

Guten Tag, mal wieder steht am rechten Container die Tür auf und es liegen Berge von Kleidung, vlt auch mehr, davor. Bitte verzichten Sie bei Ihrer Antwort auf die belehrenden Sätze: ich weiß, wie man sich zu benehmen hat und die, die es nicht wissen, lesen sie vermutlich nicht. Vielleicht sollten die Container einfach entfernt werden, solange keine Videoüberwachung möglich ist. Viele Grüße und einen schönen Tag.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:41

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Baustelle beendet, Tempolimit immer noch da

Ort 33649 Bielefeld, Osnabrücker Straße

Sehr geehrte Damen und Herren, es wäre doch wünschenswert, wenn eine Baustelle beendet und abgeräumt wird, auch die dazugehörigen Tempolimits entfernt würden. Hier geht es um die beendete Baustelle an der Osnabrückerstr. Höhe Haus-Nr. 50. Da steht noch ein 30 km/h Schild aus Richtung Gütersloherstr. kommend und auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch ein Bagger, der Parkplätze blockiert. Bitte prüfen. - Danke. Mit freundlichen Grüßen Tim Bidlingmaier

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 13:22

Guten Tag, das Fachamt teilt uns Folgendes mit: "Das Baustellenschild und die Geschwindigkeitsbegrenzung stehen dort zurecht. Sie weisen durch den Linkspfeil auf die Baustelle in der Carl-Severing-Str. hin, und gelten für Linksabbieger." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 10:15

Guten Tag, wir haben Ihre Meldung auf Grund der ergänzten Informationen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:31

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese zuständigkeitshalber an Straßen NRW weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

-Immer noch- große Mengen an teils gefährlichem Müll

Ort 33613 Bielefeld, Westerfeldstraße

Wie auf dieser Plattform im März (!) sowie Anfang Mai mehrfach gemeldet, befindet sich leider noch immer eine -große- Menge übelsten illegal entsorgten Mülls an der genannten Stelle Stapelbrede/Westerfeldstr. direkt ggü. des Spielplatzes und der Tischtennisplatten. Mittlerweile befinden sich darunter mehrere (mutwillig?) zerstörte ausgebaute Fenster, was ein -erhebliches- Verletzungsrisiko für Kinder, aber auch für Tiere darstellt. Es kann doch nicht angehen, dass dieses Risiko dort erstmal monatelang verbleibt, bis jemand handelt!

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 10:25

Guten Tag. Die Situation bezüglich der Müllablagerungen im Bereich der Kleingärten am Bultkamp ist bekannt. Die betroffene Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt, weshalb hier keine städtische Zuständigkeit vorliegt. In der Pflicht ist stattdessen die zuständige Kirchengemeinde als Eigentümerin des Geländes. Hintergrund der Ablagerungen ist die Aufforderung an die Pächter, ihre Parzellen zu räumen. Im Zuge dieser laufenden Maßnahmen entsorgen die Pächter ihren Müll teilweise eigenständig, was zu den beobachteten, teils zeitweisen Ablagerungen führt. Die Kirchengemeinde hat festgelegt, dass nach Ablauf der gesetzten Räumungsfrist alle verbliebenen Abfälle in einem Zug abgefahren werden. Die dafür entstehenden Kosten legt die Eigentümerin anschließend auf die jeweiligen Pächter um. Der städtische Immobilienservicebetrieb ist über den Sachverhalt vollumfänglich informiert und überwacht die Situation vor Ort weiterhin. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:38

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Party-Musik in der Woche bis 00.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen. Lippstädter Straße 40, 33659 Bielefeld

Ort 33659 Bielefeld, Lippstädter Straße

Guten Abend, der Nachbar*** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) ***spielt unter der Woche regelmäßig bis 0 Uhr und darüber hinaus sowie an Sonn- und Feiertagen lautstark Partymusik.

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 17. Juni um 09:36

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:35

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. In akuten Fällen der Nachtruhestörung (22:00 bis 06:00 Uhr) wählen Sie gerne das Ordnungstelefon unter 0521 51-3030 an. Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt sind sonntags bis donnerstags bis 23:00 Uhr, freitags und samstags bis 1:00 Uhr des Folgetages erreichbar. Soweit es die dortige Einsatzplanung zulässt, kann auch auf akute Meldungen reagiert werden. Sollten Sie außerhalb der oben genannten Erreichbarkeitszeiten des Ordnungsamtes eine Störung der geschützten Nachtzeit melden wollen, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0521 545-0. Weitere Informationen zum Ordnungstelefon erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Bielefeld unter: <http://www.bielefeld.de/ordnungstelefon> Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Aufhebung Einbahnstraße funktioniert nicht

Ort 33607 Bielefeld, Bleichstraße

Guten Tag, die Aufhebung der Einbahnstraße in der Bleichstraße funktioniert nicht. Der Platz reicht für Gegenverkehr gar nicht aus, man muss auf den Bürgersteig ausweichen. Das ist gefährlich, weil man auf zu vieles achten muss. Und außerdem sind hier noch so viele Radfahrer unterwegs. Bitte eine andere Lösung finden!

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 19. Juni um 11:03

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "die Aufhebung der Einbahnstraße in der Bleichstraße wird derzeit noch aufrecht erhalten, da der weitere Bauablauf in der Bleichstraße in diesem Teilstück noch nicht abschließend geklärt ist. Die Situation soll in der nächsten Woche geklärt und entschieden werden, wie es verkehrlich weiter geregelt werden kann. Die Beschilderung in der Bleichstraße ist korrekt aufgestellt, leider halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln. Das ist aber nicht das Problem der Verkehrsführung, sondern des Umgangs mit den Verkehrsregeln. Eine Info an die Polizei hierzu wird weitergegeben." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juni um 09:33

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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