Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 27608 Meldungen
  • Bewertungen 25404 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fehlende Absperrpfosten

Ort 33602 Bielefeld, Friedrich-Ebert-Straße

Am Ende des Van Radenborgh Weg fehlen die Absperrpfosten, die das Befahren des Gehwegs mit Kraftfahrzeugen verhindern sollen. Dadurch wird der Gehweg regelmäßig von PKWs als Durchfahrt oder Abkürzung genutzt. Dies stellt insbesondere für Fußgänger, Kinder, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen sowie Radfahrer ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Der Gehweg ist ausschließlich für den Fußgängerverkehr vorgesehen und sollte nicht von Fahrzeugen befahren werden. Der Zustand besteht bereits seit längerer Zeit. Trotz der offensichtlichen Problematik wurden die fehlenden Pfosten bislang nicht ersetzt. Das widerrechtliche Befahren des Gehwegs tritt nahezu täglich auf und führt zudem zu Schäden an der Wegeoberfläche und den angrenzenden Grünflächen. Ich bitte die Stadt daher, die fehlenden Absperrpfosten zeitnah wieder zu installieren, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und das unerlaubte Befahren des Gehwegs dauerhaft zu unterbinden

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 13. Juli um 16:51

Guten Tag, aufgrund eines landeweit geltenden Erlasses vom 17.01.2024 waren alle im Stadtgebiet vorhandenen Sperrpfosten-Standorte im Hinblick auf den Radverkehr kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen. In diesem Erlass wird u. a. ausgeführt: Da der fließende Verkehr in diesen Fällen beschränkt bzw. verboten wird, dürfen solche Verkehrseinrichtungen gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der durch die StVO geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt („qualifizierte Gefahrenlage“). Diese Einrichtungen bergen oftmals eine erhebliche Kollisionsgefahr, wenn sie sich auf Verkehrsflächen befinden, auf denen Radverkehr zugelassen ist, und somit umfahren werden müssen. Aufgrund ihrer begrenzten Sichtbarkeit gilt dies insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen und für Sperrpfosten und Poller. Gleichzeitig be- oder verhindern viele dieser Einrichtungen aufgrund ihrer Gestaltung, Aufstellart oder Position die Umfahrung mit mehrspurigen oder längeren einspurigen Fahrrädern. Sperrpfosten stellen durch die schlechte Erkennbarkeit aufgrund ihrer niedrigen Silhouette gefährliche Hindernisse für den Radverkehr dar und sollten daher im unmittelbaren Verkehrsraum von Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, nicht verbleiben. Ich bitte daher um Verständnis, dass diese Pfosten wie zahlreiche andere ersatzlos entfernt worden sind. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juli um 10:42

Guten Tag, vielen Dank für Nachricht. Aufgrund eines Erlasses des Verkehrsministeriums <https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-sicherheit-auf-radwegen> wurden alle städtischen Sperrpfosten, Poller und Umlaufsperren im Stadtgebiet überprüft. Im Fokus stand dabei die Sicherheit des Radverkehrs, da die Absperrungen oftmals eine erhebliche Kollisionsgefahr - gerade bei Dunkelheit - bergen. Sollten neue Sperrmaßnahmen an einzelnen Stellen zwingend notwendig sein, sind zuerst Alternativmaßnahmen wie Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen zu prüfen. Eine etwaige Umsetzung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass wir keine individuelle Rückmeldung geben können. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fußgänger werden beim Rechtsabbiegen übersehen, Hecke zu groß und zu breit gewachsen. Vilsendorf große Kreuzung.

Ort 33739 Bielefeld, Blackenfeld
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox2 Bilder

An der großen Kreuzung in Vilsendorf Heidbrede gibt es beim Rechtsabbiegen in die Vilsendorfer Str. Richtung Jöllenbeck eine Sichtbehinderung wegen einer zu stark bewachsenen Hecke. Hier werden Fußgänger durch die Autofahrer nicht gesehen, es kommt zu brenzlichen Situationen, wenn Autofahrer zu schnell abbiegen. Vor 3 Tagen wollte ich als Fußgänger auf die gegenüberliegende Straßenseite, ein Wagen mit Lipper Kennzeichen hat mich fast angefahren. Diese Fußgängerampel wird auch von vielen Kleinkindern genutzt, auf dem Weg zur Grundschule Vilsendorf. Auf den Bildern ist der Zustand von Mai 2022 und die jetzige Situation gut nachvollziehbar. Diese Gefahrensituation muss bitte zeitnah beendet werden.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 24. Juli um 12:21

Guten Tag, die Bauaufsicht hat folgendes mitgeteilt: Die Situation wurde vor Ort geprüft und wird nun bauordnungsrechtlich weiterbearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 09:44

Guten Tag, das Fachamt (Bauamt) teilt uns Folgendes mit: "Hinweise zu baurechtlichen Mängeln auf Privatgrundstücken können im Rahmen des Mängelmelders leider nicht bearbeitet werden, da diese Mängel von Dritten abzustellen sind. Bitte wenden Sie sich bei Hinweisen auf baurechtliche Mängel auf Privatgrundstücken unter Angabe Ihrer Personalien an die Bauberatung der Stadt Bielefeld bauberatung@bielefeld.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juli um 08:12

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten wird und gegebenenfalls die Eigentümerin bzw. den Eigentümer zum Rückschnitt auffordert. Bitte beachten Sie, dass das ganze Verfahren eine Zeit von mehreren Wochen in Anspruch nehmen kann und erst nach Fristsetzung und Erinnerung weitere Maßnahmen erfolgen können. Falls sich jedoch herausstellt, dass es sich nicht um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Schrottfahrzeug

Ort 33604 Bielefeld, Gabelsbergerstraße

Nicht fahrtaugliches Auto (siehe abgeknickte Hinterachse) gegen Fahrtrichtung seit längerer Zeit abgestellt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juli um 10:11

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Defekte Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nur in eng begrenzten Maße tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Hund ohne Leine

Ort 33619 Bielefeld, Wittlersweg

Gute Abend, auf dem Wittlersweg (ca. 16.30 Uhr) zwischen Hausnummer 66 und Großdornberger Str. 79 ist ein großer Hund ohne Leine einem Vogel od. Fasan hinterhergelaufen. Als ich mit dem Fahrrad auf Höhe der Halterin war, habe ich sie freundlich darauf hingewiesen, dass Leinenpflicht besteht. Allerdings kam ein freches und trotziges "Nein" zur Antwort. Dort bitte regelmäßig kontrollieren, auch was die Hinterlassenschaften des Hundes angeht. Vielen Dank

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juli um 10:06

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt wird die Situation prüfen und ggfs. weitere Maßnahmen ergreifen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Abgestorbene Bäume / alte Äste

Ort 33613 Bielefeld, Pfälzer Straße
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Schönen guten Tag, hinter unserem Grundstück zur Benzstrasse ist ein öffentlicher Grünstreifen. Direkt hinter unserem Garten ist eine grosse Esche, und daneben ist ein abgestorbenen Baum und ein grosser Ast, der wiederum über unseren Grundstück ragt. Hinzu kommt wahrscheinlich die Gefährdung zum Schulweg der Sonnenhellweg-Schule. Es wäre sehr freundlich, wenn dies behoben werden kann. Mit freundlichen Grüßen Fam.Heidbreder

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. Juli um 07:37

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. In Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht, für die der Umweltbetrieb im Rahmen seiner Aufgaben verantwortlich ist, werden wir Ihren Hinweis sorgfältig prüfen und ggf. weitere Maßnahmen veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Abgemeldetes Fahrzeug

Ort 33739 Bielefeld, Langhansweg
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Zu Beginn des Langhansweges, von der Knobelsdorffstr. aus gesehen, steht in Höhe von Langhansweg 2, also im öffentlichen Teil, seit ca. 2 Wochen ein abgemeldetes Fahrzeug, Marke Mercedes.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. Juli um 15:55

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Auto

Ort 33613 Bielefeld, Gustav-Freytag-Straße
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Seit cirka 4 Wochen steht hier ein schwarzes Auto gegenüber der Pizzeria, ohne Kennzeichen, total verdreckt und wohl auch defekt Gustav-Freytag-Straße 20, links

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. Juli um 15:34

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Ratten auf Feuerwehr-Einfahrt

Ort 33647 Bielefeld, Jenaer Straße

Sehr geehrte Damen und Herren, gestern Abend und heute Morgen liefen 2 Ratten auf der Feuerwehr-Einfahrt zwischen Jenaer Str. 1 und 3. Was sollen wir Anwohner: innen tun, was können Sie tun? Mit freundlichen Grüßen Brigitte Zimmermann-Brown

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. Juli um 15:36

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken muss durch die Grundstückseigentümer bzw. deren Vertretungen erfolgen. Wir empfehlen Ihnen daher, das Gespräch mit der Hausverwaltung/dem Eigentümer/der Eigentümerin zu suchen und auf die Einleitung geeigneter Maßnahmen zu drängen. Eine Grundlage für behördliches Eingreifen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Gerne möchten wir Sie auf unseren Leitfaden zur Rattenbekämpfung aufmerksam machen, welchen Sie unter folgenden Link abrufen können: Rattenbekämpfung | Bielefeld <https://www.bielefeld.de/ratten> Der Leitfaden gibt Tipps, was dafür getan werden kann, um die Tiere nicht in die direkte Umgebung zu locken. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Müll

Ort 33659 Bielefeld, Okapiweg
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Vor einer Stunde Haben Mitarbeiter der Stadt Müll abgecholt .

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. Juli um 15:04

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

LKW parkt immer in Wohngebiet

Ort 33659 Bielefeld, Okapiweg

Dieser LKW von *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) ***wir immer über die Wochenenden im Wohngebiet geparkt. Er lässt oft genug die Heckklappe offen oder steht blöd im Weg. Einem anderen LKW wurde das Parken untersagt, aber diesem hier nicht! Bitte kümmert euch darum, dass dieser hier nicht mehr steht! Er steht auch oft genug sehr eng an der Ecke Tapi- & Okapiweg und macht die Einziehung unnötig gefährlich und eng!

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 8. Juli um 14:57

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. Juli um 14:56

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihre Meldung zur Kenntnisnahme an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Damit der gemeldete Parkverstoß weiterverfolgt werden kann, muss die nachträgliche Anzeige eines Parkverstoßes genaue Angaben zum Fahrzeug (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen) und zum Parkverstoß (genaue Ortsangabe, Datum, Uhrzeit) enthalten. Außerdem muss der Meldende bereit sein, als Zeuge auszusagen. Sie haben die Möglichkeit, den Parkverstoß online zu melden. Bitte nutzen Sie diesen Link: <https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103364/show>. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
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Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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