Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 27654 Meldungen
  • Bewertungen 25486 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Scherben auf Radweg

Ort 33602 Bielefeld, Wilhelm-Bertelsmann-Straße

Hallo, auf Höhe des alten Fernmeldeamtes ist der Radweg auf einer Länge von ca. 100m mit Scherben übersät. Vielen Dank

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 16. Juli um 07:59

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Sträucher behindern Gehweg

Ort 33602 Bielefeld, Walther-Rathenau-Straße

Die Sträucher ranken so weit über den Gehweg, dass der Radweg von Fußgängern genutzt werden muss. Es ist ebenfalls dadurch sehr schlecht einsehbar.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 16. Juli um 08:17

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an den Umweltbetrieb weitergeleitet, welcher die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten und den Rückschnitt bei Bedarf durchführen wird. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Strassenschaden

Ort 33729 Bielefeld, Brakhofstraße

Bei der o.g. Adresse befindet sich ein Schlagloch auf der Fahrbahn das eine Gefahr für Radfahrer ist

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 16. Juli um 07:38

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Wegesrandbeschädigung

Ort 33659 Bielefeld, Jahnstraße
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Wir haben Steinbrüche Quader am Wegesrand liegen. Einer ist umgekippt worden. Ein Loch ist entstanden.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 14:39

Guten Tag, der Mangel wurde unseren Informationen nach behoben. Sollten Sie feststellen, dass der Mangel weiter besteht oder wieder auftritt, melden Sie sich gern erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 16. Juli um 08:53

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Massives Sicherheitsrisiko auf dem Fuß- und Radweg „Am Niedermühlenhof Nr.6-14“ durch entfernte Poller – Vorschläge zur verkehrsrechtlichen Nachbesserung

Ort 33604 Bielefeld, Am Niedermühlenhof
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Sehr geehrte Damen und Herren, als direkter Anwohner wende ich mich mit einem dringenden Sicherheitsanliegen an Sie. Vor geraumer Zeit wurden im Bereich Am Niedermühlenhof zwei Poller entfernt – laut Begründung der Stadt, weil diese eine Gefahr für den Radverkehr darstellten. Die Entfernung der Poller hat jedoch zu einer weitaus größeren, gravierenden Gefährdung geführt: Da es sich laut den offiziellen Bebauungsplänen der Stadt Bielefeld um einen reinen Fuß- und Radweg handelt, wird dieser Abschnitt seit dem Abbau der Barrieren illegal als Schleichweg für den motorisierten Durchgangsverkehr sowie als Parkfläche für Autos missbraucht. Durch den ersatzlosen Abbau fehlt nun jegliche physische Barriere. Da die bisherige Beschilderung von Autofahrern konsequent ignoriert wird, führt dies zu folgenden unhaltbaren Zuständen 1. Erhebliche Gefährdung von Kindern: Dieser Fuß- und Radweg dient als direkter und essenzieller Schulweg zur dortigen Schule Am Niedermühlenhof sowie als Zugang zur stark frequentierten TSVE-Sporthalle. Fußgänger, insbesondere Kinder und Jugendliche, werden hier täglich durch verbotenerweise fahrende PKW gefährdet. 2. Lärmbelästigung und Abgase: Die illegale Nutzung als Abkürzung beeinträchtigt die Lebensqualität der Anwohner durch vermeidbaren Verkehrslärm massiv. 3. Blockierte Wege: Durch parkende Fahrzeuge wird der ohnehin begrenzte Platz für den Fuß- und Radverkehr unzulässig verengt. Die ursprüngliche Absicht, den Radweg für Radfahrende sicherer zu machen, hat sich somit ins Gegenteil verkehrt. Um der Verkehrsbehörde und dem Ordnungsamt eine klare rechtliche Handhabe zu bieten und den Schutz dieses Schulwegs wiederherzustellen, schlagen wir als Anwohner dringend folgende verkehrsrechtliche Nachbesserungen bei der Beschilderung vor. Zusatzzeichen „Anlieger frei“ entfernen (falls vorhanden): Sollte der Weg für Anlieger freigegeben sein, wird dies als Freibrief für Durchgangsverkehr genutzt. Eine strikte Beschränkung auf „Rettungsfahrzeuge frei“ ist hier zwingend erforderlich. Ergänzung durch das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art): In Kombination mit dem Zusatzschild „Radverkehr und Fußgänger frei“ verdeutlicht dies Autofahrern unmissverständlich das absolute Einfahrverbot. Einrichtung einer offiziellen „Schulstraße“ (Zeichen 260 mit zeitlichem Zusatz): Analog zu den erfolgreichen Bielefelder Verkehrsversuchen an der Martin- und Sudbrackschule fordern wir zu den Stoßzeiten der Schule (Bring- und Abholzeiten) ein absolutes, kontrolliertes Einfahrverbot für Kraftfahrzeuge. Wir bitten Sie dringend, diese Vorschläge zu prüfen, die Beschilderung anzupassen und den Weg bis dahin durch engmaschige Kontrollen des Ordnungsamtes zu sichern. Alternativ sollte die Installation radfahrerfreundlicherer Absperrungen (z. B. flexibler Pömpel) geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 29. Juli um 16:27

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihre Eingabe und die darin geschilderten Beobachtungen zur Verkehrssituation im Bereich Am Niedermühlenhof. Die von Ihnen angesprochenen Sachverhalte wurden durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft. Die von Ihnen erwähnten Poller wurden nicht ersatzlos entfernt, sondern aufgrund eines verbindlichen Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen beseitigt. Danach sind Sperrpfosten, Poller und vergleichbare Einrichtungen auf Verkehrsflächen, die auch dem Radverkehr zur Verfügung stehen, grundsätzlich zu vermeiden beziehungsweise vorhandene Einrichtungen zu entfernen, sofern sie nicht den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Hintergrund des Erlasses ist, dass derartige Einrichtungen aufgrund ihrer eingeschränkten Erkennbarkeit erhebliche Kollisionsgefahren für Radfahrende darstellen und insbesondere auch die Nutzung durch Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhängern oder Fahrräder für Menschen mit Behinderungen erschweren oder verhindern können. Der Erlass verpflichtet die örtlichen Straßenverkehrsbehörden ausdrücklich, vorhandene Einrichtungen zu überprüfen und - soweit deren Verbleib nicht ausnahmsweise zwingend erforderlich ist - zu entfernen. Darüber hinaus stellt der Erlass klar, dass Poller und vergleichbare Verkehrseinrichtungen nicht allein zur Durchsetzung bestehender Verkehrsverbote angeordnet werden dürfen. Die Überwachung und Ahndung unzulässiger Einfahrten obliegt vielmehr den hierfür zuständigen Überwachungsbehörden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass auf dem bestehenden Weg eine besondere örtliche Gefahrenlage besteht. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse vor, wonach der Schulweg derzeit eine konkrete Gefährdung für Kinder oder andere zu Fuß Gehende aufweist. Soweit Sie auf Lärmbelästigungen sowie Belastungen durch Abgase hinweisen, wird darauf hingewiesen, dass diese Gesichtspunkte nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich keine ausreichende Grundlage für die Anordnung von Verkehrsverboten oder sonstigen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen dürfen vielmehr nur angeordnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere das Vorliegen einer besonderen örtlichen Gefahrenlage, erfüllt sind. Unabhängig hiervon wird die Beschilderung nochmals überprüft werden. " Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 16. Juli um 07:44

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Astbruch

Ort 33613 Bielefeld, Mergenthalerweg

Am Kinderspielplatz Mergenthalerweg ist ein großer Ast aus einem Baum gebrochen und liegt mitten auf dem Weg

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 16. Juli um 07:51

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. In Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht, für die der Umweltbetrieb im Rahmen seiner Aufgaben verantwortlich ist, werden wir Ihren Hinweis sorgfältig prüfen und ggf. weitere Maßnahmen veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Kadaver Greifvogel

Ort 33619 Bielefeld, Dornberger Straße

S.o. Der Kadaver liegt ca 5m entfernt von der Bushaltestelle Bergstraße in Fahrtrichtung Stadt auf der linken Seite.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Juli um 17:12

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt wird die Entsorgung veranlassen, soweit es sich um städtische Flächen handelt. Auf anderen Flächen muss der jeweilige Eigentümer tätig werden. Sollte innerhalb einer Woche keine Entsorgung erfolgt sein, melden Sie sich gerne erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Regelmäßig zugeparkte Straße

Ort 33602 Bielefeld, Märkische Straße
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Die Märkische Straße, eine verkehrsberuhigte Straße, wird regelmäßig abends, Freitagnachmittags und am Wochenende von Fahrzeugen zugeparkt, die außerhalb der markierten Flächen parken und dadurch die Durchfahrt für Feuerwehr und Krankenwagen erschweren oder blockieren. Teilweise sind es Anwohner, die wissen, dass zu diesen Zeiten nicht kontrolliert wird, teilweise aber auch Besucher, die nicht wissen, dass man außerhalb der markierten Flächen nicht parken darf. Daher sollte bitte nicht nur stärker kontrolliert werden, sondern auch das Parkverbot durch Fahrbahnmarkierungen oder Beschichilderung deutlich gemacht werden.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 16. Juli um 08:44

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihre Meldung zur Kenntnisnahme an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Damit der gemeldete Parkverstoß weiterverfolgt werden kann, muss die nachträgliche Anzeige eines Parkverstoßes genaue Angaben zum Fahrzeug (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen) und zum Parkverstoß (genaue Ortsangabe, Datum, Uhrzeit) enthalten. Außerdem muss der Meldende bereit sein, als Zeuge auszusagen. Sie haben die Möglichkeit, den Parkverstoß online zu melden. Bitte nutzen Sie diesen Link: <https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103364/show>. Grundsätzlich erfolgt die Verkehrsplanung und Beschilderung/Fahrbahnmarkierungen auf Basis gesetzlicher Vorgaben und verkehrlicher Bewertungen. Dabei werden Sicherheit, Verkehrsfluss und die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Ihr Anliegen wurde an das zuständige Fachamt zur Prüfung weitergeleitet. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen werden Ihre Hinweise geprüft. Eine Anpassung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Herrenloses Fahrradwrack

Ort 33602 Bielefeld, Nelson-Mandela-Platz
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Seit ein paar Tagen steht ein herrenloses, nicht fahrbereites E-Bike (ohne Sattel, platte Reifen) auf dem Nelson-Mandela-Platz, Ecke Märkische Straße.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Juli um 17:14

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Nachricht an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass eine sofortige Entfernung von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum in der Regel nur möglich ist, wenn es sich bei diesen eindeutig um Abfall handelt. Diese Prüfung wird zeitnah vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Ruhestörung täglich , Detmolder Str. 77

Ort 33604 Bielefeld, Detmolder Straße

Das angegebene Gebäude wird von häufig wechselnde Mieter bewohnt. Einen Ansprechpartner gibt es dort nicht. In den letzten Jahren ist es immer wieder, wie auch im Nachbarhaus, zu lauten Auseinandersetzungen und Ruhestörungen verschiedener Art ( extrem laute Musik bis in die Morgenstunden, Geschrei etc. )gekommen . Des öfteren musste die Polizei gerufen werden, da einzelne Bewohner Passanten an der angrenzenden Mobil Haltestelle bedroht haben. Seit einigen Monaten ist jede ! Nacht lautes Gejohle, Musik und übermäßig laute Unterhaltungen bis in die Morgenstunden aus dem Haus zu vernehmen. Mit geöffneten Fenster kann man, wegen der Ruhestörungen, nicht schlafen . An einigen Tagen beginnt die Lärmbelästigung bereits am Nachmittag mit extrem lauter Musik bei geöffneten Fenstern.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 15. Juli um 17:13

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. In akuten Fällen der Nachtruhestörung (22:00 bis 06:00 Uhr) wählen Sie gerne das Ordnungstelefon unter 0521 51-3030 an. Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt sind sonntags bis donnerstags bis 23:00 Uhr, freitags und samstags bis 1:00 Uhr des Folgetages erreichbar. Soweit es die dortige Einsatzplanung zulässt, kann auch auf akute Meldungen reagiert werden. Sollten Sie außerhalb der oben genannten Erreichbarkeitszeiten des Ordnungsamtes eine Störung der geschützten Nachtzeit melden wollen, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0521 545-0. Weitere Informationen zum Ordnungstelefon erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Bielefeld unter: <http://www.bielefeld.de/ordnungstelefon> Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
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Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

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Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
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Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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