Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 27656 Meldungen
  • Bewertungen 25487 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Beschilderung

Ort 33649 Bielefeld, Lange Breede

Die Beschilderung auf der Abfahrt owd ist weiterhin fehlerhaft. Zunächst ist 50 ausgewiesen, dann 70 und dann fehlt das vorher dort hängende 50 Schild . Wollten sie das nicht reparieren?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 3. August um 11:53

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese zuständigkeitshalber an Straßen NRW weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 15:15

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Verkaufswagen

Ort 33604 Bielefeld, Spindelstraße

Seit mehreren Tagen hat der Schlachter einen Verkaufswagen vor seinen Laden stehen in dem er Bratwurst Pommes und andere Sachen verkauft er blockiert auch noch den Bürgersteig mit Tischen und Stühlen als wir dort mit einem Kinderwagen vorbei wolten sagte er wir sollen doch auf die andere Straßenseite gehen dort wäre genügend Platz er sagte auch er habe das Recht den Bürgersteig zu zustellen sollen denn Leute mit rollator auch die Straßenseite wechseln und als ein Auto dort parken wollte Wurde er laut und sage er soll wo anders parken er müsste dort sein pkw parken es ist doch eine öffentliche Straße und öffentlicher Gehweg Sein Verhalten ist unmöglich ich muste mit Kind und Kinderwagen auf die andere Straßenseite Wechsel Überprüfen sie mal ob er überhaupt die Genehmigung hat dort mit dem Verkaufswagen zu verkaufen da es eine öffentliche Straße ist und nicht sein Eigentum ist

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 11. August um 10:26

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Dem Betreiber wurde der Verkauf untersagt. Bei diversen Kontrollen fand kein Verkauf mehr an der genannten Stelle statt." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 15:04

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Sperrmüll

Ort 33719 Bielefeld, Altenhagener Straße
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Sperrmüll blockiert fast den ganzen Bürgersteig. Seit einigen Tagen steht an der Altenhagener Straße 49 Sperrmüll an der Straße. Immer wieder wird er zerwühlt, so dass zeitweise nicht mal zu Fuß passieren ist. Auch mit einem Rollstuhl oder ähnlichem kommt man nicht durch. Fotos sind vom morgen als es noch recht frisch hingestellt wurde.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 20. Juli um 10:46

Guten Tag, das Fachamt (Umweltbetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Der Kunde ist bereits über alles informiert worden. Der 04.08. wurde für einen Sperrgut Großauftrag reserviert." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 15:10

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Leihfahrrad im Gebüsch

Ort 33719 Bielefeld, Uelzener Straße
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Im Oldentruper Freizeitpark liegt ein Leihfahrrad im Gebüsch. Wenn man den Weg vom Bolzplatz zum Spielplatz geht, auf der rechten Seite.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 14:40

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese zuständigkeitshalber an moBiel weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Baustelleneinrichtung

Ort 33647 Bielefeld, Cheruskerstraße

Hier wird ein riesiges Haus neu gebaut und ihr Außendienst hat die Baustelle nicht gefunden? Wie geht das denn?

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 14:35

Guten Tag, die Rückmeldung zur ersten Meldung war missverständlich. Das Fachamt teilte uns auf Grund der ersten Meldung Folgendes mit: "Mein Außendienst war vor Ort und konnte nichts feststellen." Das heißt, zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung lag keine Beeinträchtigung vor. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Gehweg eigenmächtig gesperrt

Ort 33647 Bielefeld, Windfang
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Der öffentliche Gehweg vor der Grundstückseinfahrt ist durch Absperrungen (Warnbaken, Verkehrskegel und Gewichte) vollständig blockiert. Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer sowie schiebende Radfahrer, müssen dadurch auf die Fahrbahn ausweichen. Die Sperrung besteht inzwischen seit drei Tagen immer wieder über längere Zeiträume. Ich bitte um Prüfung, ob diese Sperrung genehmigt ist und den geltenden Vorschriften entspricht. Fotos sind beigefügt. Ergänzend möchte ich anregen zu prüfen, ob während der andauernden Baustelle weiter unten in der Straße der Radverkehr vorübergehend auf diesem Gehweg freigegeben werden könnte. An dieser Stelle sind nur wenige Fußgänger unterwegs, gleichzeitig nutzen viele Radfahrer und Anwohner die Strecke, um nicht den ganzen Eggeweg hochfahren zu müssen. Eine entsprechende Freigabe könnte die Situation für alle Verkehrsteilnehmer sicherer machen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 20. Juli um 15:48

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Bei einer Kontrolle konnten heute keine widerrechtlichen Sperrungen mehr festgestellt werden. Der Gehweg wird in den nächsten Tagen auch für den Radverkehr freigegeben. Der Verkehrssicherer wurde mit der Aufstellung entsprechender Beschilderung beauftragt." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 14:25

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Neue Sperr- und Leitbarken sind gefährlich Verkehrssicherungspflicht

Ort 33615 Bielefeld, Crüwellstraße
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Diese neuen Absperrungen sind gefährlich für Fahrräder, diese Stelle istnichtbeleuchtet im Dunkeln , Gemäß der Verkehrssicherungspflicht bitte ich um Prüfung dieser Stelle

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 14:16

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fußgängersicherheit

Ort 33613 Bielefeld, Jöllenbecker Straße

Guten Tag, an der oben genannten Stelle, ist es kaum möglich die Straße gut zu überqueren. Die Fußgängerampeln die auf der Jöllenbecker Straße existieren sind für Fußgänger zu weit auseinander und eher ein großer Umweg (unpraktisch). Da es auch ein Schulweg für Kinder ist (Eichendorfschule) wollte ich fragen ob die Stadt dort eine Fußgängerampel installieren kann? Die Jöllenbecker Straße ist teils so stark befahren, dass man nicht gut die Straße wechseln kann, zudem fahren viele Autos sehr schnell. Zudem kommt noch die Straßenbahn hinzu, welche man beachten muss. Zwar gibt es, wie erwähnt Fußgängerampeln, jedoch aus meiner Sicht zu wenige! Können sie da etwas machen und mehr Platz und Möglichkeiten für Fußgänger schaffen? Ein Zebrastreifen wäre natürlich auch wunderbar, wenn das ginge mit der Straßenbahn…. ? Vielen Dank.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 20. Juli um 11:06

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihre Meldung. Im Rahmen des geplanten Umbaus der Jöllenbecker Straße soll die Stadtbahnhaltestelle „Lange Straße“ weiter Richtung Norden in den von Ihnen angesprochenen Bereich verlegt werden. Dabei ist auch geplant eine Fußgängerampel zu errichten. Bis zu Umsetzung wird allen Verkehrsteilnehmenden geraten die schon aktuell bestehende Fußgängerampel, welche sich nur 100 Meter entfernt befindet, zu benutzen. Die Errichtung eines Zebrastreifens ist an dieser Stelle auf Grund der Stadtbahn nicht möglich." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 14:21

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Da es sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um einen Änderungsvorschlag handelt, werden wir den Sachverhalt über diesen Mängelmelder nicht weiterverfolgen. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, haben wir diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Für Rückfragen zum Sachverhalt stehen wir Ihnen montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer an, dass es um eine Meldung im Beteiligungsportal geht und halten den Betreff dieser Meldung bereit. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Autohaus Am Presswerk, Brackwede

Ort 33647 Bielefeld, Am Preßwerk

Gerne würde ich mich mal - auch für weitere Anlieger - nach dem Stand der Dinge bezüglich der täglich gegenüber des Autohauses abgestellten Liefer - LKWs erkundigen… haben Sie mittlerweile nach einem guten Dreivierteljahr ( hoffentlich ) intensiver Überprüfung ( die ja mehrfach angekündigt wurde) eine Aussage, ob die Fahrzeuge des „Autohelden“ nun mal langsam dort NICHT mehr abgestellt werden dürfen??

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 23. Juli um 14:52

Guten Tag, das Fachamt (Ordnungsamt) teilt uns mit, dass Lkws dort parken dürfen, sofern diese korrekt abgestellt wurden. Da es sich um ein Industrie- bzw. Mischgebiet handelt, bestehen keine grundsätzlichen Einschränkungen. Zudem finden regelmäßige Kontrollen statt. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 14:10

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Neue Sperr- oder Leitbake am Stadtbahnübergang Schleswiger Str. stellt eine Gefährdung dar

Ort 33605 Bielefeld, Schleswiger Straße
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Es wurde für den Übergang zur Stadtbahn auf dem neuen Radweg eine Sperrbake eingerichtet, die aus meiner Sicht für Fahrradfahrer zu einer Falle in der Dunkelheit werden kann. Die Bake erstreckt sich fast über die Hälfte des neuen Fahrradweges.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 23. Juli um 08:23

Guten Tag. Das dort vorhandene Umlaufgitter dient der Sicherung des höhengleichen Fußgänger- und Radwegübergangs über die Stadtbahnstrecke und ist aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Nach § 20 Abs. 4 BOStrab sind Bahnübergänge von Fuß- oder Radwegen grundsätzlich mit Umlaufsperren, ähnlich wirkenden Einrichtungen oder einer Lichtzeichenanlage auszurüsten. Das Umlaufgitter befand sich bereits vor dem Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radweges an dieser Stelle. Im Zuge der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die vorhandene Ausführung nicht mehr den heute geltenden technischen Anforderungen entsprach. Daher wurde das Umlaufgitter entsprechend angepasst und erneuert. Aufgrund der örtlichen Engstelle, die durch die angrenzende Lärmschutzwand entsteht, wurde das Umlaufgitter zusätzlich mit einer rot-weißen retroreflektierenden Markierung versehen, um dessen Erkennbarkeit insbesondere bei Dunkelheit deutlich zu verbessern. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich eine Mastleuchte, welche den Übergangsbereich in den Dunkelstunden ausleuchtet. Aus Sicht der Stadt wurden damit die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen an die Sicherung des Stadtbahnübergangs als auch den Belangen der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. Juli um 13:13

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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