Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 27655 Meldungen
  • Bewertungen 25487 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Gefahrenstelle

Ort 33602 Bielefeld, Herforder Straße

Durch die noch laufenden Arbeiten ist auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern hier der Durchgang auf der Seite in die Stresemannstraße nicht möglich. Eindeutig durch Absperrbarken zu erkennen. Hier laufen Fußgänger auf der Fahrbahn um an den Barken vorbei auf der Straßenseite in die Stresemannstraße zu gelangen. Laufen beinahe "blind" vor PKW und Busse. Hier muss eindeutiger ein Seitenwechsel für Fußgänger beschildert werden, was bisher nicht geschehen ist.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 14:49

Guten Tag, die fußwege-Beziehung von der Herforder Straße in die Stresemannstraße ist aktuell gesperrt, weil dort der Pflaster-Bereich neu hergestellt wird. Auf dieser Fläche einen Durchgang für Fußgänger herzustellen, ist vom Arbeitsablauf her aktuell nicht vorgesehen. Hierfür wurde für Fußgänger die sichere Überquerung an den Ampelfurten eingerichtet, um so die Herforder Straße zu queren. Dass sich nicht alle Fußgänger an die Gehweg-Führung halten, liegt allerdings in eigener Verantwortung des Einzelnen. Die Arbeiten an der Stelle sollen jedoch bis Anfang August abgeschlossen werden. Anschließend wird der Gehweg wieder freigegeben. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 13:29

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Kia nicht zugelassen auf öffentlichen Parkbucht

Ort 33611 Bielefeld, An der Reegt

An der Reegt in der Öffentlichen Parkbucht steht ein silberner ältere Kia. Der nicht mehr zugelassen ist. Die Zulassungsplakette und die Tüv Plakate sind abgekratzt. Bitte das Fahrzeug entfernen lassen Bitte das Ordnungsamt Bescheid geben und mit einem roten Zettel versehen

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 13:33

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Bitte um Prüfung der Verkehrssituation

Ort 33615 Bielefeld, Kiskerstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, die Verkehrssituation im Bereich vor dem Krankenhaus zu prüfen. Der Bereich wird stark von Fußgängern genutzt, darunter viele ältere, geschwächte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen. Gleichzeitig herrscht ein sehr hohes Verkehrsaufkommen von PKW. Ein wesentlicher Grund für die derzeit unübersichtliche und aus meiner Sicht problematische Situation ist, dass viele Fahrzeuge direkt vor dem Eingang halten, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen. Dadurch kommt es regelmäßig zu Blockierungen, Rückstau und unübersichtlichen Situationen. In diesem dichten Verkehrsfluss müssen Fußgänger zusätzlich die Straße queren, was die Situation weiter erschwert und potenziell gefährlich macht. Aus meiner Sicht sollte daher eine klare und sichere Lösung geschaffen werden. Ich rege an, entweder einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) einzurichten oder alternativ eine geregelte Haltemöglichkeit („Bedarfshalt“ bzw. ausgewiesene Haltezone) zu schaffen, damit Fahrzeuge nicht mehr den gesamten Bereich vor dem Eingang blockieren und Fußgänger sicher queren können. Gerade im Umfeld eines Krankenhauses halte ich eine sichere Verkehrsführung, die die Belange der Schwächsten berücksichtigt für besonders wichtig. Ich bitte Sie daher um Prüfung und Rückmeldung, welche Maßnahmen hier möglich sind. Vielen Dank!

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 11:09

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Da es sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um einen Änderungsvorschlag handelt, werden wir den Sachverhalt über diesen Mängelmelder nicht weiterverfolgen. Da Sie Ihre Kontaktdaten nicht angegeben haben, wenden Sie sich gerne direkt an das zuständige Fachamt: amt.fuer.verkehr@bielefeld.de und beziehen sich auf Ihre Mängelmeldung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fehlerhaftes Verkehrszeichen

Ort 33602 Bielefeld, Hanns-Bisegger-Straße
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Es gibt an der Einmündung Stendaler Str. / Hanns-Bisegger- Str. ein Straßenschild, auf dem Hanns-Bisegger-Str. richtig aufgeführt ist. An der gegenüberliegenden Einmündung Märkische Str. steht auf dem Straßenschild jedoch Hanns-Bisegger-Weg. Es müsste dort aber auch Hanns-Bisegger-Str heißen. Ein Schild (bürg) erstreich?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 5. August um 08:55

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 11:07

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Pömpel Möhlmannshof

Ort 33613 Bielefeld, Möhlmanns Hof
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Die beiden Pömpel von der Albert- Schweitzer- Str. zum Möhlmannshof sind defekt oder weg. Nun ist hier viel Durchgangsverkehr Bitte zeitnah prüfen und instand setzen

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 11:04

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Instandsetzung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Onkel Jürgen
Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Mülleimer seit Freitag schon überlaufen !

Ort 33613 Bielefeld, Apfelstraße
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Dieser Mülleimer wurde am Freitag und Montag nicht geleert . Da kann man sich nicht mal mehr hin setzen,so sehr stinkt es . Der Mülleimer befindet sich am Abgang der Apfelstraße runter Richtung der Straße am Feuerholz.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 11:01

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Dieser Mülleimerstandort ist dem Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld bekannt. Hier erfolgt die regelmäßige Leerung und Reinigung durch die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bitte melden Sie sich gern erneut, wenn sich an dem unschönen Zustand nicht innerhalb einer Woche etwas geändert haben sollte. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Parkverbotsschild herausgerissen

Ort 33609 Bielefeld, Radrennbahnweg
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Am Straßenrand liegt ein Parkverbotsschild in den Brombeeren.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 5. August um 08:52

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 10:37

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Wuchernde Sträucher aus dem Spielplatz Zum Sommerbrink in der Senne

Ort 33659 Bielefeld, Zum Sommerbrink
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Aktuell wachsen die Sträucher immer weiter in die Strasse und engen sie somit ein. Bei parkenden Fahrzeugen ist die Durchfahrt immer mit Berührung der Äste verbunden.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 10:03

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an den Umweltbetrieb weitergeleitet, welcher die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten und den Rückschnitt bei Bedarf durchführen wird. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Rattenplage

Ort 33739 Bielefeld, Steinbachstraße

Es laufen sehr viele Ratten, auch am Tag, auf dem Grunstück herum. Kinder wohnen in dem Haus und spielen auf dem Grundstück. Im Bereich der Garagen halten sich unzählige Ratten auf.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 09:54

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken muss durch die Grundstückseigentümer bzw. deren Vertretungen erfolgen. Wir empfehlen Ihnen daher, das Gespräch mit der Hausverwaltung/dem Eigentümer/der Eigentümerin zu suchen und auf die Einleitung geeigneter Maßnahmen zu drängen. Eine Grundlage für behördliches Eingreifen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Gerne möchten wir Sie auf unseren Leitfaden zur Rattenbekämpfung aufmerksam machen, welchen Sie unter folgenden Link abrufen können: Rattenbekämpfung | Bielefeld <https://www.bielefeld.de/ratten> Der Leitfaden gibt Tipps, was dafür getan werden kann, um die Tiere nicht in die direkte Umgebung zu locken. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Ampelausfall

Ort 33659 Bielefeld, Buschkampstraße

die Ampel Buschkampstr./Wih.dorfer Straße geht immer noch nicht seit geraumer Zeit Probleme, jetzt geht die Ampel gar nicht mehr! Baustellenampel wäre gut falls nicht kurzfristig reparierbar. erhöhtes Unfallpotential!

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 22. Juli um 10:00

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Ampelanlage wurde bereits mehrfach zuständigkeitshalber bei Straßen NRW gemeldet. Dies Situation ist ihnen bekannt. Wenden Sie sich gerne bei weiteren Fragen direkt an Straßen NRW. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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