Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 28773 Meldungen
  • Bewertungen 27577 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Sperrung Lämmerweg

Ort 33659 Bielefeld, Am Waldbad

Leider ist der Durchgang am Sportplatz gesperrt. Die Toredes neuen Zaunes sind abgeschlossen. Warum?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens Gestern um 09:29

Guten Tag, das Fachamt (Immobilienservicebetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Bei dem angesprochenen Durchgang hat es sich zu keinem Zeitpunkt um eine offizielle bzw. ausgewiesene Wegeverbindung gehandelt hat. Die Einzäunung der Sportanlage wurde politisch beschlossen, um die Anlage zukünftig besser vor wiederholten Vandalismusschäden sowie der unbefugten Nutzung durch Dritte zu schützen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 09:41

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Auto ohne Kennzeichen

Ort 33719 Bielefeld, Heepermark

Hallo, hier parkt erneut seit Tagen ein schwarzer Polo ohne Kennzeichen! Bitte darum kümmern. Danke. *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 13. August um 09:36

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 09:34

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht zugelassene Fahrzeuge sowie Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen stehen. Wir haben Ihre Meldung daher an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches den Besitzer/die Besitzerin per Aufkleber auffordert, den Wagen zu entfernen und nach Ablauf einer Frist falls notwendig weitere Maßnahmen einleitet. Eine Abschleppmaßnahme erfolgt erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Falls sich herausstellt, dass es sich nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Heckenrückschnitt Grasmückenweg 6

Ort 33607 Bielefeld, Grasmückenweg
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Guten Tag , Der Weg vor dem Haus ist etwas schlecht passierbar und das schon seit längerem. Danke

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 09:04

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet, welches die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten wird und gegebenenfalls die Eigentümerin bzw. den Eigentümer zum Rückschnitt auffordert. Bitte beachten Sie, dass das ganze Verfahren eine Zeit von mehreren Wochen in Anspruch nehmen kann und erst nach Fristsetzung und Erinnerung weitere Maßnahmen erfolgen können. Falls sich jedoch herausstellt, dass es sich nicht um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann die Stadt Bielefeld nicht tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Raser auf der Schlosshofstraße/Turmstraße

Ort 33615 Bielefeld, Turmstraße

Besonders abends und nachts kommt es in letzter Zeit immer wieder zu lauten Rasereien auf der Schlosshofstraße bis zur Ecke Turmstraße. Teilweise mit hörbar sehr erhöhter Geschwindigkeit und Lärmbelästigung.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 08:03

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen zur Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige bzw. zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsüberwachung (Blitzer) wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob und in welcher Form eine Umsetzung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass bei der Beurteilung verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel: · die aktuelle Verkehrssituation und Unfalllage, · bestehende Verkehrsregelungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, · technische und rechtliche Voraussetzungen, · sowie die Ergebnisse bereits erfolgter Geschwindigkeitsmessungen in dem betroffenen Bereich. Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Blitzern sowie Geschwindigkeitsanzeigen zur Verfügung stehen, werden diese mobilen Anlagen nur für einen begrenzten Zeitraum an einem Standort platziert. Eine etwaige Umsetzung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Baustellenbeschilderung

Ort 33647 Bielefeld, Senner Straße
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An der Senner Str. wurde eine Baustelle eingerichtet. Die Baustellenschilder stehen auf der Straße und stellen meiner Meinung nach eine Gefahr für Fahrzeuge und Radfahrer dar. Ausserdem sind die Sperrbaken unbeleuchtet.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 14. August um 12:34

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Nach Prüfung der Baustelle vor Ort wurden Korrekturen vorgenommen. Nach heutiger Überprüfung wurde festgestellt, dass die Baustelle bzgl. der Straßenquerung abgeräumt wurde, so dass sich hierdurch das Problem gelöst hat." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 07:31

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Kanalisation stinkt

Ort 33739 Bielefeld, Wöhrmannsfeld

Die Kanalisation an der Ecke Siekmannsfeld/Wöhrmannsfeld stinkt unerträglich

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 08:00

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Instandsetzung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Nachtrag zum Müll Meldung

Ort 33689 Bielefeld, Am Schießstand
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Die Holz Abfälle liegen nicht auf der Paderborner Str sondern Am Schießstand . Die Abfälle lagen auf der Strasse und sind auf den Grünstreifen gelegt worden. Mittlerweile sind paar Abfälle etwas abgerutscht. Damit sind diese Abfälle eher Im Bereich der Stadt. Die Abfälle liegen seit Wochen oben auf den Parkplatz bzw Strasse. Bitte abholen ..

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 07:35

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Wiederholte Ruhestörung

Ort 33719 Bielefeld, Am Schnatbach

Durchführung von Arbeiten im Garten mit einer Kreissäge ungefähr von 20:20 bis 20:50. Die Woche zuvor wurde am Samstagabend nach 20:00 Uhr über einen längeren Zeitraum Rasen gemäht.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 07:59

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. In akuten Fällen der Ruhestörung wählen Sie gerne das Ordnungstelefon unter 0521 51-3030 an. Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt sind sonntags bis donnerstags bis 23:00 Uhr, freitags und samstags bis 1:00 Uhr des Folgetages erreichbar. Soweit es die dortige Einsatzplanung zulässt, kann auch auf akute Meldungen reagiert werden. Sollten Sie außerhalb der oben genannten Erreichbarkeitszeiten des Ordnungsamtes eine Störung der geschützten Nachtzeit melden wollen, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0521 545-0. Weitere Informationen zum Ordnungstelefon erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Bielefeld unter: <http://www.bielefeld.de/ordnungstelefon> Handelt es sich um Ruhestörungen durch fließenden Verkehr ist generell die Polizei zuständig. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Wildparken an der Sparrenburg

Ort 33602 Bielefeld, Am Sparrenberg
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Ich bin gespannt, nach wie vielen Meldungen es das Ordnungsamt tatsächlich interessiert: Aktuelles Bild von heute Abend (12. August), zwischen der Spiegelstraße und dem unteren Fußweg zur Promenade parken die Leute Auto an Auto auf dem Gehweg im Halteverbot. Das dort nicht ohne Grund ist, schließlich passen an dieser Stelle sonst keine zwei Autos aneinander vorbei. Entsprechend staut es sich bis in die Seitenstraßen, als Fußgänger sollte man lieber einen Umweg in Kauf nehmen und die ersten Autos nehmen die Abkürzung über die Promenade zur Schönen Aussicht, weil seit dem Sparrenburgfest dort auch mal wieder ein Pömpel fehlt. Was wiederum am Wochenende und bei schönem Wetter zum munteren Wildparken auf der Wiese verleitet. Durch die Bauarbeiten an beiden Parkplätzen hat das Wildparken im Vergleich zum Vorjahr sogar noch zugenommen. Offenkundig muss dort erst jemand unter die Räder kommen, bevor es an so vorhersehbar vollen Abenden dort zu Kontrollen kommt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 07:56

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihre Meldung zur Kenntnisnahme an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Damit der gemeldete Parkverstoß weiterverfolgt werden kann, muss die nachträgliche Anzeige eines Parkverstoßes genaue Angaben zum Fahrzeug (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen) und zum Parkverstoß (genaue Ortsangabe, Datum, Uhrzeit) enthalten. Außerdem muss der Meldende bereit sein, als Zeuge auszusagen. Sie haben die Möglichkeit, den Parkverstoß online zu melden. Bitte nutzen Sie diesen Link: <https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103364/show>. Wegen des fehlenden Pömpels haben wir den Umweltbetrieb informiert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Rasen sprengen im Nordpark

Ort 33613 Bielefeld, Bünder Straße

Heute bin ich im Nordpark spazieren gegangen. Mit Unverständnis musste ich sehen dass mehrere große Rasensprenger auf der Rasenfläche im Einsatz waren. Bäume zu bewässern versteht man noch, aber Rasenflächen. Überall gibt's Wassermangel, die Flüsse sind trocken und Bielefeld verschwendet Wasser. Alle sollen Wasser sparen. WARUM die Stadt nicht? Unabhängig vom Geld was die Bielefelder aufbringen müssen, wer ordnet so etwas an. MfG Gerd Tödheide

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 14:49

Guten Tag, das Fachamt (Umweltbetrieb) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Hinweis zur Bewässerung im Nordpark. Wir können Ihr Unverständnis angesichts der aktuellen Trockenheit und der allgemeinen Aufforderung zum Wassersparen nachvollziehen. Der Nordpark wird vom Umweltbetrieb als hochwertige, repräsentative Parkanlage gepflegt. Bei der von Ihnen beobachteten Beregnung handelt es sich nicht um eine regelmäßige Bewässerung der gesamten Rasenflächen des Nordparks. Die flächige Bewässerung in dem von Ihnen angesprochenen Bereich dient insbesondere der Versorgung der dort in den vergangenen Jahren neu gepflanzten Birken. Da Birken zu den Flachwurzlern zählen, sind junge Bäume während längerer Trockenperioden besonders anfällig für Schäden und auf eine ausreichende Wasserversorgung angewiesen. Vielleicht sind Ihnen die alten Birken, die direkt am Spielplatz stehen aufgefallen? Hier haben wir die große Befürchtung das diese alten Bäume den aktuellen Hitzesommer nicht überstehen werden. Die eingesetzten Rasensprenger ermöglichen es, an den Bäumen auch den unmittelbar angrenzenden Wurzelbereich effektiv mit Wasser zu versorgen. Eine flächendeckende Bewässerung aller Rasenflächen im Nordpark oder gar im gesamten Stadtgebiet findet nicht statt und ist auch mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser nicht vorgesehen. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmender Trockenperioden kommt innerstädtischen Grünanlagen eine wichtige Bedeutung zu. Der Nordpark trägt als grüne Oase zur Verbesserung des Stadtklimas bei und bietet vielen Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Möglichkeit zur Erholung. Eine aus unserer Sicht zunehmend wichtige Aufgabe die hier von unsren Mitarbeitern wahrgenommen wird." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 07:51

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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