Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 28595 Meldungen
  • Bewertungen 27316 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Anhaltende Verkehrsgefährdung und Behinderung im Meyer-zur-Müdehorst-Weg (besonders Höhe Hausnummern 2-5, 33719 Bielefeld)

Ort 33719 Bielefeld, Meyer-zur-Müdehorst-Weg

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie auf eine zunehmend gefährliche Verkehrssituation in der Tempo-30-Zone des Meyer-zur-Müdehorst-Wegs aufmerksam machen und Sie dringend um eine Überprüfung sowie um geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen bitten. Das Problem konzentriert sich insbesondere auf den kurvigen Bereich zwischen den Hausnummern 2/4 und der gegenüberliegenden Straßenseite (Hausnummern 3/5). Hier treffen drei erhebliche Gefahrenquellen aufeinander: 1. Systematisches Gehwegparken: Nahezu durchgehend werden die ca. 1,50 Meter breiten Gehwege als Parkfläche zweckentfremdet. Eine Beschilderung (Zeichen 315), die dies erlaubt, existiert nicht. Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen oder Eltern mit Kinderwagen, werden dadurch gezwungen, die Fahrbahn zu nutzen. 2. Unterschreitung der Restfahrbahnbreite und illegales Ausweichen: Durch das Gehwegparken und die enge Kurvenführung wird die verbleibende Restfahrbahnbreite massiv eingeschränkt. Fahrzeuge weichen regelmäßig über die Trennrinne auf den jeweils gegenüberliegenden Gehweg aus. Der Gehweg wird somit faktisch als Ausweichfahrbahn missbraucht. 3. Nicht angepasste Geschwindigkeit in der Kurve: Trotz der geltenden Tempo-30-Regelung fahren viele Kraftfahrzeuge mit ungeeigneter Geschwindigkeit in den unübersichtlichen Kurvenbereich ein, was die Gefahr von Kollisionen mit Fußgängern oder ausweichenden Fahrzeugen drastisch erhöht. Die Unhaltbarkeit dieses Zustands hat sich am gestrigen Mittwoch, dem 12. August 2026, drastisch gezeigt. Eine Mutter war mit ihrem Kind und einem Kinderwagen völlig ordnungsgemäß auf dem dafür vorgesehenen, freien Gehweg unterwegs. Ein Auto kam ihr auf dem Gehweg entgegen, um den auf der anderen Seite parkenden Autos auszuweichen. Nur durch eine Bremsung des Pkw direkt auf dem Gehweg konnte ein Zusammenstoß verhindert werden. Nach der aktuellen Grundsatzrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 3 C 5.23) besteht für die Straßenverkehrsbehörden eine Pflicht zum Einschreiten, wenn die Nutzung der Gehwege für Fußgänger erheblich beeinträchtigt ist. Eine solche erhebliche Beeinträchtigung sowie eine konkrete Gefährdung liegen hier täglich vor. Das Argument des Parkdrucks darf die illegale Nutzung von Gehwegen und die Behinderung von Rettungswegen nicht dauerhaft rechtfertigen. Ich bitte Sie daher höflich, die Situation vor Ort (bevorzugt in den Abendstunden oder am Wochenende) zu prüfen. Sinnvolle Maßnahmen zur Entschärfung wären aus meiner Sicht: • Regelmäßige Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch das Ordnungsamt. • Bauliche oder optische Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vor der Kurve (z.B. Fahrbahnverengungen, Schwellen oder deutliche Markierungen). • Das Aufstellen von Pollern an den kritischsten Stellen der Gehwege, um das Parken und Überfahren unmöglich zu machen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 20. August um 16:30

Guten Tag, das Fachamt (Amt für Verkehr) teilt uns Folgendes mit: "Vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Schilderung der Verkehrssituation am Meyer-zur-Müdehorst-Weg. Ihre Hinweise werden derzeit geprüft. Hierzu wurde zwischenzeitig auch die zuständige Fachabteilung hinsichtlich der besonderen baulichen Gestaltung des Straßenraums beteiligt. Die dort vorhandene sogenannte "sanfte Separation" und die hieraus Resultierende Nutzung der verschiedenen Verkehrsflächen werden bei der weiteren straßenverkehrsrechtlichen Bewertung berücksichtigt. Auch die von Ihnen geschilderten Aspekte hinsichtlich des ruhenden Verkehrs, des Begegnungsverkehrs sowie der gefahrenen Geschwindigkeiten werden in die Prüfung einbezogen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine abschließende Rückmeldung." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 15:02

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Glasscherben

Ort 33729 Bielefeld, Azorenstraße
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Auf dem Spielplatz an der Schachstraße in Milse liegen an der Tischtennisplatte jede Menge Glasscherben.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 12:41

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Reinigung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Spitzen des Zaunes am Spielplatz sind gefährlich für Kinder.

Ort 33611 Bielefeld, Auf der Feldbrede

Der Maschendrahtzaun hinter dem Spielplatz ist in der oberen Hälfte kaputt, sodass Drahtspitzen herausschauen, besonders in der Höhe von Kinderköpfen

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 12:02

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt ist grundsätzlich einmal wöchentlich im Rahmen der visuellen Kontrolle vor Ort. Sie kümmern sich so schnell wie möglich um die Instandsetzung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Immer wieder Werbeschild direkt auf Fußweg

Ort 33611 Bielefeld, Engersche Straße
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Ich bin noch mit meinem Rollstuhl unterwegs und komme zum Teil sehr schlecht an diesem Schild vom Friseur vorbei, dass immer wieder mitten in den Weg gestellt wird. Bitte geben Sie diesem Verstoß nach.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 16:23

Guten Tag, das Amt für Verkehr hat den Betreiber kontaktiert und zur Entfernung sowie zur Antragstellung aufgefordert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 12:11

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Nach Umbau Gefahr durch zu schmale Durchfahrt

Ort 33604 Bielefeld, Ehlentruper Weg

Nach dem Umbau der Fahrradstraße Ehlentruper Weg ist der Platz an der Querung des Fußweges in Höhe Spielplatz zu schmal geworden. Gefährlich für breite Anhänger. *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 13. August um 12:13

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 12:13

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Da es sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um einen Änderungsvorschlag handelt, werden wir den Sachverhalt über diesen Mängelmelder nicht weiterverfolgen. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, haben wir diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Für Rückfragen zum Sachverhalt stehen wir Ihnen montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer an, dass es um eine Meldung im Beteiligungsportal geht und halten den Betreff dieser Meldung bereit. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Müll am Waldrand

Ort 33689 Bielefeld, Sprungbachstraße
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Siehe oben

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 10:47

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Zu schmale Straßenbreite

Ort 33609 Bielefeld, Friedrich-Schultz-Straße
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Hallo, hier ist die Straße sehr schmal, dadurch müssen die Autos häufig auf den Gehweg ausweichen, was schon häufiger zu Problemen geführt hat.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 11:56

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Da es sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um einen Änderungsvorschlag handelt, werden wir den Sachverhalt über diesen Mängelmelder nicht weiterverfolgen. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, haben wir diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Für Rückfragen zum Sachverhalt stehen wir Ihnen montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer an, dass es um eine Meldung im Beteiligungsportal geht und halten den Betreff dieser Meldung bereit. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Unklare Beschilderung im Bereich Wiesental

Ort 33619 Bielefeld, Neues Feld

Hier stehen im Einmündungsbereich zwei Rohrpfosten ohne Funktion !!! Es fehlen wohl die VZ,s Wiesental / Neues Feld oder gilt hier rechts vor links dann bitte Markieren

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 11:49

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird die Stelle begutachten und einen möglichen Schaden (Entwendung vorhandener Schilder) kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln, sich die Bearbeitung verzögern oder die Stadt Bielefeld nicht zuständig sein, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Rohrposten möchte ein VZ Schild bekommen

Ort 33619 Bielefeld, Wiesental

Hier steht ein einsammer Rohrposten ohne ein Verkehrsschild. Der Rohrposten möchte gerne ein VZ Schild bekommen oder abgebaut werden. Bild ist dabei

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 11:37

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir noch weitere Informationen wie z.B. das angekündigte Foto. Sie erreichen uns montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0, alternativ teilen Sie uns gern Ihre Kontaktdaten per E-Mail an maengelmelder@bielefeld.de mit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Busse

Ort 33619 Bielefeld, Mönkebergstraße

Da jetzt hier auch noch Busse durchfahren sollte dringend die Parkregel angepasst werden. Soeben fuhren hier Lkw über den Gehweg um den Bus auszuweichen. Das kann ja wohl kaum so gewollt sein.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 09:10

Guten Tag, das Fachamt (Baustellenkoordinierung) teilt uns Folgendes mit: "Das ist so nicht gewollt. Das Fahren auf dem Gehweg ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Situation wird geprüft." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 13. August um 11:33

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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