Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 28543 Meldungen
  • Bewertungen 27178 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Ampel

Ort 33649 Bielefeld, Umlostraße

Seit Tagen ist die Ampel an der Brockhagener Straße Kreuzung Umlostr aus.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 09:23

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese zuständigkeitshalber an die Straßenmeisterei Halle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Heimweg Bielefeld Innenstadt

Ort 33604 Bielefeld, Heimweg

Das täglich Glockenläuten in der Nähe der Oelmühlenstraße/Prießallee (mitten im städtischen Wohngebiet) empfinden wir als viel zu laut, übertrieben oft (täglich 3x) und erschreckend provokant. Es ist absolut nicht mehr zeitgemäß und die reinste Ruhestörung. Wir bitten um Entschuldigung, dass das endlich mal gesagt werden muss. Kann man das ändern? Vermutlich nicht, weil es keine private Veranstaltung ist, für der die im vergleichbaren Fall sogar mit Bußgeldern geahndet werden würde. Oder haben wir da eine Chance, endlich mal ausschlafen zu dürfen? Herzlichen Dank und viele Grüße!

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 18. August um 07:23

Guten Tag, das Fachamt (Ordnungsamt) teilt uns Folgendes mit: "Die Rechtsprechung. unterscheidet hier zwischen dem sogenannten sakralen Geläut (zu Beginn und Ende eines Gottesdienstes) und dem Glockengeläut bspw. zu jeder vollen Stunde. Das sakrale Geläut wird durch Art. 4 Grundgesetz geschützt, so dass der allgemeine Lärmschutz meist zurückzustehen hat. Dieses Läuten ist grundsätzlich als zumutbar und sozialadäquat hinzunehmen. Sollte hier das stündliche Geläut das Problem darstellen, ist der Zivilrechtsweg eröffnet und der Bürger kann eine Klage einreichen." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 11:57

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Müllablagerung Werbeprospekte

Ort 33659 Bielefeld, Klashofstraße
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Im Gebüsch neben dem Feldrand liegen diverse Stapel nicht verteilte Werbeprospekte.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 09:24

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Bitte berücksichtigen Sie: Da sich das betroffene Grundstück in Privatbesitz befindet, darf die Stadt Bielefeld nur in eng begrenzten Ausnahmefällen tätig werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Altkleider ind Müll neben Behälter

Ort 33719 Bielefeld, Altenhagener Straße
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Am Container für Altkleider am Alten Bauhof, liegen schon sei mehreren Tagen Altkleider und Müll neben dem Container. Container vermutlich voll. Durch diesen Umstand besteht die Gefahr, das noch mehr Ratten und Mäuse angezogen werden. Heepen hat nach der Verlegung der Glasfaderlabel nach Aussage der Kammerjäger ein großes Problem

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 10:19

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese zuständigkeitshalber an den Betreiber (DRK) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Korrektur Datum Verkehrsbeläst.

Ort 33609 Bielefeld, Baumheide

Datum ist der 16.8. und 15.8. Baumheidestr.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 11:44

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir noch weitere Informationen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0, alternativ teilen Sie uns gern Ihre Kontaktdaten per E-Mail an maengelmelder@bielefeld.de mit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Busspur

Ort 33615 Bielefeld, Dürerstraße

Noch immer ist die Aufschrift der Busspur nicht repariert. Täglich fahren Fahrzeug, aus Ignoranz oder mit Absicht durch die Busspur. Vielleicht hilft es auch, das Schild dazu prominenter aufzustellen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 26. August um 10:23

Guten Tag, das Amt für Verkehr teilt uns Folgendes mit: "Das Nachmarkieren der BUS-Spur steht bereits auf unserer Markierungsliste und wird entsprechend der Priorisierung abgearbeitet." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 11:49

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Immer noch Geschwindigkeitsverstöße

Ort 33615 Bielefeld, Schongauerstraße

Gerade ist zum xten mal heute Abend ein Auto mit deutlich mehr als 30 die Dürerstraße entlang gefahren. Abends und nachts ist das Dauerzustand. Das ist nicht nur laut sondern auch gefährlich. Es wäre schön, wenn die Stadt irgend eine Idee hätte, dem entgegen zu wirken.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 10:49

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Bezugnehmend auf Ihr Anliegen, ob die Stadt Bielefeld hier entgegenwirken kann, haben wir Ihre Meldung an das zuständige Fachamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob und in welcher Form eine Umsetzung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass bei der Beurteilung verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel: · die aktuelle Verkehrssituation und Unfalllage, · bestehende Verkehrsregelungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, · technische und rechtliche Voraussetzungen, · sowie die Ergebnisse bereits erfolgter Geschwindigkeitsmessungen in dem betroffenen Bereich. Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Blitzern sowie Geschwindigkeitsanzeigen zur Verfügung stehen, werden diese mobilen Anlagen nur für einen begrenzten Zeitraum an einem Standort platziert. Eine etwaige Umsetzung kann aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachämter einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Lärmbelästigung

Ort 33647 Bielefeld, Uthmannstraße

Guten Tag, auch diesem Wochenende wieder andauernde Beschallung durch die betrunkenen Gäste des Kiosk … Eigentlich nur Kiosk, aber die Besucher sitzen sozusagen in der Außengastronomie und Bechern, dazu Musik, lautstark ankommende und abfahrende Autos ( sowohl Motor als auch Musik) in der Tempo 30 Zone. Ich hatte dazu schon einmal geschrieben - aber die Meldung wurde nach wenigen Tagen wieder gelöscht… Die gesamte Situation ist für die Anwohner sehr unerquicklich - das Bier muss ja auch wieder raus und landet ( da der Kiosk kein Kunden-WC hat) an unseren Gartenzäunen und hinter stillen Hausecken. Teilweise geht der Lärm bis nach 23.00h - Wir sind berufstätige Steuerzahler, die um 5.00h aufstehen müssen. Kann das bitte mal geprüft werden ?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 31. August um 09:55

Guten Tag, die Meldung wurde an den kommunalen Ordnungsdienst mit der Bitte den Bereich insbesondere an Wochenenden und in den Abendstunden verstärkt zu kontrollieren, weitergeleitet. Dabei soll geprüft und dokumentiert werden, ob tatsächlich Lärm- oder andere ordnungsrechtliche Verstöße festgestellt werden und ob hinsichtlich der Außennutzung des Kioskumfelds Handlungsbedarf besteht. In akuten Fällen der Nachtruhestörung (22:00 bis 06:00 Uhr) wählen Sie gerne auch selber das Ordnungstelefon unter +49 521 51-3030 an. Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt sind sonntags bis donnerstags bis 23:00 Uhr, freitags und samstags bis 1:00 Uhr des Folgetages erreichbar. Soweit es die dortige Einsatzplanung zulässt, kann auch auf akute Meldungen reagiert werden. Sollten Sie außerhalb der oben genannten Erreichbarkeitszeiten des Ordnungsamtes eine Störung der geschützten Nachtzeit melden wollen, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0521 545-0. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 11:47

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir in Bezug auf den Gaststättenlärm an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Handelt es sich um Ruhestörungen durch fließenden Verkehr ist generell die Polizei zuständig. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Hundekot auf Grünflächen

Ort 33689 Bielefeld, Biberweg

Hundehalter lassen ihre Hunde auf den Grünflächen und Gehwege die Geschäfte machen und räumen es nicht weg. Auf Hinweise darauf bekommt man dumme Sprüche.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 11:37

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Tierführer haben die durch Tiere entstandenen Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Diese Regelung gilt nicht nur für Hundekot sondern auch für Pferdeäpfel auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Grün- / Parkanlagen sowie auf Hundefreilaufflächen. Die entsprechende Regelung ist in § 3 Abs. 1 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bielefeld festgelegt. Zuwiderhandlungen können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden. Anzeigen können schriftlich von jeder Bürgerin bzw. jedem Bürger aufgegeben werden. Wenn Sie eine Anzeige aufgeben möchten, dann sind folgende Informationen erforderlich: Betroffene bzw. Betroffener / Täterin bzw. Täter Tathergang, Tatort, Tatzeit (Datum und Uhrzeit) eventuell Zeugen Nach einer schriftlichen Anzeige erfolgt gegebenenfalls die Durchführung eines Verwarnungs- oder Bußgeldverfahrens. Für eine sofortige Abhilfe vor Ort (wenn Hund und Besitzer noch "greifbar" sind), ist das Ordnungstelefon Tel. 51-3030 zuständig. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Müll auf dem Gleisdreieck

Ort 33647 Bielefeld, Südring
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Guten Abend, jemand hat auf dem Gleisdreieck in einer Ecke ( Nähe Sportplatz) seinen Müll entsorgt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 10:16

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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