Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 28546 Meldungen
  • Bewertungen 27188 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Mülltonnen

Ort 33602 Bielefeld, Niederwall

Sehr geehrte Damen und Herren. Am Niederwall 44a stehen verschiedene Mülltonnen und Müllcontainer direkt auf dem Fußweg. Auch nach Entleerung bleiben die Tonnen dort stehen. Das zieht weiteren „Müll“ an, versperrt den Weg und sieht zudem schlimm aus. So entstehen in der Altstadt ganz schnell wilde Mülldeponien. Mit freundlichen Grüßen

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 12:31

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Meldung direkt an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet, damit diese die Situation vor Ort prüfen und Maßnahmen ergreifen können. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Straßenschild

Ort 33602 Bielefeld, Niederwall
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Sehr geehrte Damen und Herren. Gegenüber vom Niederwall 46 befindet sich ein Privatparkplatz. Das Straßenschild, direkt am Parkplatz, wurde mutwillig umgeknickt und versperrt jetzt die Zufahrt. Mit freundlichen Grüßen

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 12:00

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Be und Ausschilderung Baustelle Detmolder Str

Ort 33605 Bielefeld, Detmolder Straße

Vom Lipper Hellweg kommend ist in den Jagdweg einfahrend das kleine rechts an den Büschen stehende Sackgassenschild schlecht wahrnehmbar. Hineigefahren steht ma an der Detmolder Straße vor verkehrt herum aufgestellten Barken und kann nicht zurück da der Jagdweg dort Einbahnstraße ist. Wenn man dann von einem Bauleiter noch bedroht und genötigt wird zurückzufahren ist das dann noch die Krönung. Auch der Hinweis galt bei ihm nicht. Er hat auch Fotos von mir und meiner Frau gemacht. Da ich in der Hektik nicht daran gedacht habe mir das Kennzeichen zu notieren könnten sie vielleicht für eine ordentliche Beschilderung am Lipper Hellweg /Jagdweg sorgen. Ich gehe davon aus das dirt viele reinfahren und das Schild nicht wahrnehmen und dann das gleiche Problem haben. Mit fraundlichen Grüßen Lothar Vietgen

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 12:54

Guten Tag, das Amt für Verkehr teilt uns in Bezug auf das Sackgassenschild Folgendes mit: "Der Jagdweg ist im Zuge der Baustelle Detmolder Straße zur Sackgasse geworden. Der Jagdweg ist aber keine Einbahnstraße und kann auch von der anderen Seite befahren werden. Der Sachverhalt der Beschilderung, VZ 267 Verbot der Einfahrt, ist bekannt. Der Verkehrssicherer ist informiert und behebt den Mangel schnellstmöglich." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 12:25

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie und Ihre Frau in eine so stressige Situation geraten sind. Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die Nötigung. Die ausführenden Firmen sind verpflichtet, höflich und professionell zu agieren. Wir werden den Vorfall an die zuständige Bauleitung der Maßnahme weiterleiten und dort mit Nachdruck anmahnen. Ihre Kritik bezüglich der Beschilderung haben wir an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Die Kollegen werden den Standort des Sackgassenschildes am Lipper Hellweg kurzfristig überprüfen. Wenn das Schild durch Büsche verdeckt oder schlecht einsehbar ist, wird hier umgehend nachgebessert. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mithilfe, die Verkehrssicherheit vor Ort zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Defekte Ampelkreuzung

Ort 33659 Bielefeld, Wilhelmsdorfer Straße

Ampelkreuzung Windelsbleicher/Buschkampstrasse Ist immer noch defekt Jeden Tag Chaos da

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 12:04

Guten Tag. Im Laufe des Tages (17.08.2026) werden technische Komponenten im Steuergerät ausgetauscht. Laut Signalbaufirma soll die Anlage dann wieder störungsfrei laufen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 11:32

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese zuständigkeitshalber an Straßen NRW weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Verkehrsschild verbogen, vom ankommenden Verkehr nicht gut leserlich, Standort behindert vorhandene Einfahrt geringfügig.

Ort 33604 Bielefeld, Mozartstraße
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Guten Tag, zwischen den Einfahrten der Häuser Mozartstr. 6 und 8 steht ein Verkehrsschild ( Halteverbot), dessen Mast verbogen ist und dessen Schild verdreht ist, so dass es von den ankommenden Verkehrsteilnehmern (Mozartstr. aus Richtung Detmolder Str.) nicht gut zu erfassen ist. Es behindert zudem die Einfahrt zur Mozartstr. etwas. Es wäre schön, wenn es gerichtet und etwas weg von der genannten Einfahrt platziert werden könnte. Vielen Dank im Voraus.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 11:20

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fluglärm durch die Hobbyflieger des Flugplatzes Windelsbleiche

Ort 33659 Bielefeld, Am Flugplatz

Über dem Ortskern Windelsbleiche drehen 3 Hobbyflugzeuge ihre Platzrunden und überziehen den Stadtteil mit ihrem Dröhnen. Kein Schutz für die Anwohner, kein Interesse der Politik an über 4.500 Unterschriften gegen den Ausbau des Flugplatzes. Auch in Zeiten einer leeren Stadtkasse interessiert es niemanden, dass die Stadt das Flugplatzgelände ohne den geringsten Pachtzins den Hobbyfliegern und den kommerziellen dort ansässigen Firmen zur Verfügung stellt. Frau Bauer, ist das ihre Vorstellung von Gerechtigkeit?

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 2. September um 13:09

Guten Tag, der Stab Dezernat 1 teilt uns Folgendes mit: "Auch wenn Sie leider keine Kontaktdaten mitgeteilt haben, möchte ich kurz auf Ihre Anmerkungen eingehen. Bezüglich des Fluglärms ist nicht die Stadt Bielefeld zuständig. Für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb und den dabei entstehenden Geruchs- und Lärmbelästigungen ist die Bezirksregierung Münster als zuständige Luftfahrtbehörde zuständig. Das Dezernat 26 – Luftverkehr – ist unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: dez26@brms.nrw.de. Die Stadt Bielefeld überprüft fortlaufend ihr Vertragswesen auch vor dem Hintergrund der finanziellen Lage des Haushalts. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine belastbare Aussage dazu getroffen werden, ob sich in diesem Zusammenhang Änderungen ergeben werden." Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 12:32

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das Büro der Oberbürgermeisterin weitergegeben haben. Da es sich hierbei nicht um einen Mangel im klassischen Sinne (Schlagloch, Müll, Falschparker, defekte/fehlende Verkehrsschilder,...) sondern um eine Unmutsäußerung zu einem politischen Beschluss handelt, werden wir den Sachverhalt über diesen Mängelmelder nicht weiterverfolgen. Da Sie keine Kontaktdaten angegeben haben, melden Sie sich gerne erneut bei uns, damit wir diese Daten für einen direkten Dialog weitergeben können. Sie erreichen uns montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0521 51-0. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer an, dass es um eine Meldung im Beteiligungsportal geht und halten den Betreff dieser Meldung bereit. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Mängelmeldung – Überwucherung des Flurstücks 3455, Flur 59, Gemarkung Bielefeld

Ort 33605 Bielefeld, Großenbroder Straße

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie auf einen Missstand auf dem Flurstück 3455 in der Flur 59, Gemarkung Bielefeld, aufmerksam machen. Die genannte Fläche ist stark überwuchert und wurde offenbar seit längerer Zeit nicht gemäht. Der Bewuchs hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das aus meiner Sicht dringenden Handlungsbedarf begründet. Ich bitte Sie höflich, den Sachverhalt zu prüfen und für eine zeitnahe Mahd bzw. Pflege der Fläche zu sorgen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 10:25

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an den Umweltbetrieb weitergeleitet, welcher die bezeichnete Stelle vor Ort begutachten und den Rückschnitt bei Bedarf durchführen wird. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Absuluteshalteverbot

Ort 33615 Bielefeld, Teichstraße

Dürfen die das ? *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 17. August um 12:17

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 17:07

Guten Tag, gemäß § 35 Abs. 6 StVO sind ja Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, von einigen Regelungen der StVO ausgenommen. So ist das Fahren und Halten auf allen Straßen- und Straßenteilen gestattet, wenn dies der Einsatz erfordert. Demnach handelt es sich hierbei um kein ordnungswidriges Verhalten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 12:17

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Defekte/lose Gehwegplatten

Ort 33659 Bielefeld, Am Metallwerk
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An der Straße Am Metallwerk parken des öfteren an der Straßenseite gegenüber dem Industriegebiet der Fa. Parken große LKW. Vermutlich hat einer davon mit seinen linken Reifen (geparkt wird entgegen der Fahrtrichtung) die erste Reihe der Gehwegplatten überfahren. Auf mehre Meter liegen diese nicht nur schief (Stolperfalle), sondern auch lose. Bevor hier jemand gerade bei Dunkelheit stürzt, sollte die Gefahrenstelle beseitigt werden. Daneben sollte das Amt für Verkehr den Bereich - insbesondere in den Abend-/Nachtstunden - stärker beobachten und sowohl die Verstöße als auch den/die Schadenverursacher identifizieren.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 10:21

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Entsorgung Benzinkanister

Ort 33729 Bielefeld, Grafenheider Straße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Auf der Zufahrt zum Grundstück GrafenheiderStr.83a wurde durch einen Fahrer der Firma *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) *** ein Benzinkanister und weiterer Müll entsorgt. Als ein Kollege ihn ansprechen wollte ist er schnell in seinen weiße Zugmaschine gestiegen und Richtung Firmengelände gefahren. Es war nur die Zugmaschine mit Firmenaufschrift *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse, Kennzeichen...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) *** Das war gegen 08:00 Uhr. Junger südländischer Fahrer mit warnweste.

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 17. August um 10:20

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. August um 10:18

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Bitte berücksichtigen Sie: Da sich das betroffene Grundstück in Privatbesitz befindet, darf die Stadt Bielefeld nur in eng begrenzten Ausnahmefällen tätig werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, das die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nur dann möglich ist, wenn die betroffene Person eindeutig festgestellt werden kann und ausreichende Beweismittel vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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