Meldeverfahren Stadt Bielefeld

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.11.2022 bis -
  • Meldungen 29709 Meldungen
  • Bewertungen 29266 Bewertungen
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Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?

Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Während unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – daher achten Sie bitte unsere „Netiquette“. Vielen Dank!

Bei akuten Gefährdungen – z. B. wenn ein Baum umzukippen droht – melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0. 

Häufig gestellte Fragen zum Mängelmelder finden Sie unter „Informationen“ (Desktop-Ansicht: links; Mobil-Ansicht: unten).

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Fahrzeug mit Italienischem Kennzeichen ohne TÜV?

Ort 33689 Bielefeld, Moselweg

Hallo. Seit mehreren Wochen steht im Moselweg direkt am Anfang der Straße ein Fahrzeug mit Italienischem Kennzeichen. Dieses wird nicht bewegt und hat evtl. auch keinen TÜV ??? *** Die Fotos, die der Meldung angehängt wurden, sind aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit entfernt worden***

geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 8. September um 13:42

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 13:37

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der öffentliche Parkraum steht laut Straßenverkehrsordnung allen Verkehrsteilnehmern zeitlich unbegrenzt zur Verfügung, solange das Parken dort nicht durch Markierungen/Beschilderung eingeschränkt oder verboten ist. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Gefährliche Situation Straßenverkehr

Ort 33689 Bielefeld, Vennhofallee
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox2 Bilder

Vor der Hans-Christian-Andersen-Grundschule wurde ein sehr großes Werbeplakat angebracht, das insbesondere für Kinder die Sicht auf den Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt. Im Bereich vor der Schule herrscht morgens ohnehin ein sehr hohes und teilweise chaotisches Verkehrsaufkommen. Durch die zahlreichen Ein- und Ausfahrten, die angespannte Parkplatzsituation sowie die Bring- und Abholsituation durch die Eltern kommt es bereits jetzt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Besonders problematisch ist, dass das Plakat direkt an einem Überweg angebracht wurde. Kinder können dadurch den von rechts kommenden Verkehr nicht bzw. erst sehr spät sehen. Gleichzeitig biegen Fahrzeuge teilweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in diese Straße ein. Der dortige Gehweg bzw. Überweg ist bereits ohne dieses Plakat eine problematische und für Kinder unübersichtliche Stelle. Durch das zusätzlich aufgestellte, sehr große Werbeplakat wird die Sicht nun noch weiter eingeschränkt und damit eine Situation geschaffen, die aus meiner Sicht eine erhebliche und vermeidbare Gefährdung für die Schulkinder darstellt. Ich bitte Sie daher dringend, das Werbeplakat schnellstmöglich zu entfernen. Hier sollte bitte nicht erst darauf gewartet werden, dass tatsächlich ein Kind zu Schaden kommt. Vielen Dank für eine schnelle Veranlassung.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 22. September um 10:53

Guten Tag, der Mangel wurde unseren Informationen nach behoben. Sollten Sie feststellen, dass der Mangel weiter besteht oder wieder auftritt, melden Sie sich gern erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 11:39

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Autohaus

Ort 33647 Bielefeld, Artur-Ladebeck-Straße

Auch heute morgen parkt hier ein Autotransporter auf dem Radweg , und endlädt in aller Seelenruhe seine Fahrzeuge . Hat das Autohaus hier Sonderrechte oder greift das Ordnungsamt irgendwann Mal ein ? Das ist hier lebensgefährlich

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 11:34

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihre Meldung zur Kenntnisnahme an den Verkehrsüberwachungsdienst weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Damit der gemeldete Parkverstoß weiterverfolgt werden kann, muss die nachträgliche Anzeige eines Parkverstoßes genaue Angaben zum Fahrzeug (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen) und zum Parkverstoß (genaue Ortsangabe, Datum, Uhrzeit) enthalten. Außerdem muss der Meldende bereit sein, als Zeuge auszusagen. Sie haben die Möglichkeit, den Parkverstoß online zu melden. Bitte nutzen Sie diesen Link: https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103364/show. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Unerfüllte Mülleimer

Ort 33689 Bielefeld, Sennestadtring
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Die Mülleimer quollen hier regelmäßig uber do dass dead nicht drinnen bleibt uber den Platz fliegt! Bitte um regelmäßige Entsorgung

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 11:24

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Sachverhalt wurde bereits gemeldet, Rückmeldungen zum Thema finden Sie hier: https://beteiligung.nrw.de/portal/bielefeld/beteiligung/themen/1001101/1001977/1171745 Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Kleider Müll am Alltagscontainer

Ort 33604 Bielefeld, Jakobusstraße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Haufen Klamotten zurück gelassen worden

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 11:22

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese in Bezug auf den vollen Container zuständigkeitshalber an den Betreiber das Deutsche Rote Kreuz weitergeleitet. Der Umweltbetrieb kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung der herumliegenden Kleider. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Bolt E-Scooter blockiert Gehweg

Ort 33609 Bielefeld, Flurstraße
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E-Scooter blockiert Gehweg vor der Flurstrasse 3.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 11:20

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. E-Scooter dürfen in Deutschland, wie Fahrräder, am Gehwegrand abgestellt werden, solange eine nutzbare Mindestgehwegbreite von 1,8 m eingehalten wird. Die Mindestgehwegbreite ist durch die Nutzenden der angebotenen Verleihsysteme oftmals nur schwer einzuschätzen. Demnach kann es vorkommen, dass E-Scooter am Wegesrand diese Maßgabe nicht einhalten. Ebenso ist das Abstellen auf taktilen Leitelementen, Bordsteinabsenkungen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen, Rettungswegen, Ein- und Ausfahrten, Radverkehrsanlagen und Warteflächen des ÖPNV nicht erlaubt. Für die Einhaltung dieser Regeln ist das verleihende Unternehmen zuständig. Aus diesem Grund haben wir diese Nachricht an den zuständigen Anbieter der Fahrzeuge weitergeleitet. Aufgrund der Brisanz des Themas erarbeitet das Amt für Verkehr derzeit Abstellbereiche für Sharing-Fahrzeuge im Stadtkern. Nach der Umsetzung ist dann keine Rückgabe mehr nach dem Free-Floating-Prinzip möglich. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Unhaltbarer Zustand an der Endhaltestelle Buslinie 40 / Teil 5

Ort 33649 Bielefeld, Idunastraße

Nach langem hin und her gab es von der Stadt Bielefeld am 26.Mai folgende Rückmeldung dazu: „Da die Haltestelle in der Idunastraße eine Endhaltestelle der Line 40 darstellt, kommt es eben dort teils zu längeren Aufenthaltszeiten der Fahrzeuge. Die nicht zufriedenstellende Situation bzgl. Abgas- und Lärmemissionen von wartenden Fahrzeugen inmitten der Wohnbebauung ist der Stadt bekannt, aus diesem Grund wird durch die Stadt Bielefeld kurz- bis mittelfristig eine Verlegung der Bestandshaltestelle "Fortunastraße" in die Fortunastraße angestrebt. Dadurch sollen Belastungen für die Anwohnenden des Wohngebietes reduziert werden." Da die Anwohnenden weiterhin Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgesetzt sind nun nach einigen Monaten die essenziell wichtige Frage: Wie weit ist dieses Thema denn nun fortgeschritten und wann kommt es zur Umsetzung? Die Aussage war: Kurz- bis Mittelfristig!!!! Besten Dank für eine aussagekräftige Antwort!

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 11:20

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte teilen Sie uns für eine direkt Kontaktaufnahme Ihre Kontaktdaten an maengelmelder@bielefeld.de mit. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Defektes Tor

Ort 33611 Bielefeld, Grasweg

Eines der Tore am Bultkamp-Skatepark lässt sich nicht mehr öffnen.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 22. September um 11:27

Guten Tag, das Tor wurde gestern repariert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 11:15

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Ratten an der Endhaltestelle Schildesche und An der Reegt

Ort 33611 Bielefeld, An der Reegt

Guten Abend, wir haben jetzt wiederholt Ratten an der der Endhaltestelle Schildesche gesehen und an dem Fussweg An der Reegt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 11:06

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. In jeder Stadt siedeln sich freilebende Tiere wie zum Beispiel Ratten an. Für Menschen sind Ratten in der Regel nicht gefährlich. Es besteht keine allgemeine Meldepflicht bezüglich Rattensichtungen im Freien. Dennoch kann einiges dafür getan werden, sie nicht in unsere Umgebung zu locken. Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.bielefeld.de/ratten Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Öffentliche Müllentsorgung

Ort 33699 Bielefeld, Alte Detmolder Straße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

An der alten Detmolder Straße am Glascontainer wird regelmäßig Müll entsorgt. Soll das ein Dauerzustand sein? Soetwas muss doch mal geahndet werden.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. September um 11:04

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das achtlose Entsorgen von Abfällen im öffentlichen Raum ist ein weitverbreitetes Phänomen, das sich in den letzten Jahren leider verstärkt hat. Immer wieder werden an Containerstandorten Abfälle aller Art abgelagert. Die Vermüllung der Containerstandorte verursacht zusätzliche Kosten, die von der Stadtgesellschaft getragen werden, da die Kommune den abgelagerten Abfall entsorgen muss, sofern eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Die Mitarbeitenden des Umweltbetriebs reinigen die Standorte mindestens zweimal wöchentlich. Zusätzlich beseitigen sie kurzfristig Verunreinigungen, die über den Mängelmelder gemeldet werden. Aufgrund der hohen Auslastung der Arbeitsgruppe „Saubere Stadt“ kann der Reinigungsturnus nicht weiter erhöht werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld

Kontakt

Stadt Bielefeld
Tel.: 0521/51-0
E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de

Datenschutzerklärung

Für den Mängelmelder der Stadt Bielefeld gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist

Stadt Bielefeld
Die Oberbürgermeisterin
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-0
Fax +49 521 51-6599
E-Mail: posteingang@bielefeld.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Datenschutzbeauftragter Stadt Bielefeld
Tel. +49 521 51-6888
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bielefeld.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Die Nutzung des Mängelmelders ist grundsätzlich anonym (ohne Erfassung personenbezogener Daten) möglich.

Sofern Sie a) im Beteiligungsportal angemeldet sind (BundID oder eigenes Konto) oder b) Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer für etwaige Rückfragen angeben, werden mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten erfasst. In diesen beiden Fällen erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Ihnen entstehen keine Nachteile.

Diese Daten werden genutzt, um Sie a) über den Status und die Rückmeldung auf Ihre Meldung zu informieren bzw. b) im Falle von Unklarheiten für Rückfragen zur Meldung zu kontaktieren, sowie zur Bearbeitung und Behebung des gemeldeten Mangels.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen verfasste Meldungstext, der angegebene Standort sowie ggf. von Ihnen hochgeladene Fotos ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können. Sofern Ihre Meldung personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Kfz-Kennzeichen, Namen oder Adressen anderer Personen), liegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Angabe bei Ihnen als Meldender bzw. Meldendem. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, solche Angaben vor einer öffentlichen Anzeige der Meldung zu schwärzen oder zu entfernen.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Fachabteilungen der Stadt Bielefeld, die für Ihre Meldung zuständig sind, verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ihre Meldung wird innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld an die jeweils zuständige Fachstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug kann eine Weiterleitung an Polizei oder Feuerwehr erfolgen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Für den technischen Betrieb des Beteiligungsportals ist zudem der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Sofern sie personenbezogene Daten angegeben haben, werden diese nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Registrierte Nutzerkonten werden gemäß der allgemeinen Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals bei Inaktivität nach 365 Tagen gelöscht.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an das BürgerServiceCenter (bsc@bielefeld.de) oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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