Bebauungsplan Gemeinde Blankenheim Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des Bebauungsplanes Blankenheim Nr. 13 C Reetz "Vor Nellesgarten"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.08.2026 bis 21.09.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Blankenheim Nr. 13 C Reetz - "Vor Nellesgarten"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Blankenheim hat in seiner Sitzung am 16.07.2026 den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Anlass und Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 C „Vor Nellesgarten“ im Ortsteil Reetz war es, im Ortsteil Reetz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Wohnbebauung aufgrund des Wohnraumbedarfs zu schaffen.

Das neue Baugebiet „Vor Nellesgarten“ (Gemarkung Reetz, Flur 2, Flurstück Nr. 124 teilweise und 149) ist derzeit überwiegend unbebaut und umfasst einen Teil der Hardtstraße, die in östlicher Richtung in den Ortsteil Reetz und in westlicher Richtung in die offene Landschaft führt. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planbereich nördlich der Hardtstraße als Fläche für die Landwirtschaft, südlich teilweise als Grünfläche dar. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

Der neue Bebauungsplan grenzt unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 13 A „Ortslage Reetz“ an. Dieser Bebauungsplan aus dem Jahr 1978 umfasst die Ortslage Reetz und setzt Dorf- und Wohngebiete fest sowie Angaben zur GRZ/GFZ, überbaubare Fläche, Höhe der baulichen Anlagen und Bauweise. Zuletzt wurde der Bebauungsplan im Jahr 2002 im Rahmen der 12. Vereinfachten Änderung angepasst.

Südlich des Aufstellungsbereiches besteht der Bebauungsplan Nr. 13 B, der im Jahr 1981 rechtswirksam wurde und zuletzt im Jahr 1991 zum 3. Mal geändert wurde. Der Bebauungsplan setzt für dieses Grundstück öffentliche Grünfläche mit der Widmung Sportanlagen sowie Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern fest. Nach Rechtskraft des nun in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 13 C treten die Regelungen dieses rechtswirksamen Bebauungsplanes im Überdeckungsbereich zurück.

Entsprechend der Siedlungsstruktur und der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt ist eine Bebauungsstruktur aus vorwiegend freistehender Einfamilienhausbebauung und wenigen Doppelhäusern vorgesehen. Ergänzt wird diese durch einen Bereich für Tinyhäuser im Westen des Plangebietes. Im Konzept untergebracht sind demnach 15 Einfamiliengrundstücke und 4 Grundstücke für Doppelhäuser. Die Grundstücke des städtebaulichen Konzeptes weisen in der Regel Größen von ca. 500 m² - 730 m² im Bereich der Einfamilienhausgrundstücke und im Bereich der Doppelhäuser von ca. 320 m² - 340 m² auf. Der Bereich für Tinyhäuser umfasst rund 1.400 m², die alternativ mit Einfamilienhäusern (dann anderem Grundstückszuschnitt) bebaut werden kann. Es ist eine zweigeschossige Bebauung vorgesehen.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Blankenheim Nr. 13 C Reetz „Vor Nellesgarten“ wird mit:

  • Abgrenzungskarte
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Vertiefte Gründlandbegutachtung
  • Artenschutzprüfung II
  • Hydrogeologischer Bericht

in der Zeit vom

21.08.2026 - 21.09.2026

im Rathaus der Gemeinde Blankenheim, Ahrstraße 50, 53945 Blankenheim, im Dachgeschoss zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, und zwar in der Zeit von:

Mo – Di:     09.00 - 12.00 Uhr

14.00 - 15.30 Uhr

Mi:             geschlossen

Do:             09.00 - 12.00 Uhr

14.00 – 18.00 Uhr

Fr:              09.00 – 12.00 Uhr

Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Bekanntmachung im Internet. Hier können alle planerischen Unterlagen, die aktuell Gegenstand dieser Bauleitplanung sind und die während der Beteiligung im Rathaus öffentlich ausliegen, eingesehen werden.

Der Inhalt der v. g. Bekanntmachung und die genannten Unterlagen werden ab dem 21.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Blankenheim unter (https://www.blankenheim.de/de/leben/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/bauleitplanung-im-beteiligungsverfahren/)

und darüber hinaus auf der Seite https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/bauleitplaene-der-gemeinden-nrw veröffentlicht.

Innerhalb der o. a. Frist können Sie sich zu der vorgestellten Planung äußern bzw. eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, im Bauportal NRW oder per E-Mail (info@blankenheim.de) vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des o. g. Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Kontakt

Gemeinde Blankenheim

Bauleitplanung

Edith Zalfen

Ahrstraße 50

53945 Blankenheim

Tel. 02449-87-402

ezalfen@blankenheim.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Portals "Beteiligung NRW" in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Gemeinde Blankenheim. 

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