Flächennutzungsplan Gemeinde Blankenheim Frühzeitige Beteiligung

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenheim für den Ortsteil Reetz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.08.2026 bis 21.09.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung

45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Blankenheim für den Ortsteil Reetz

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Anlass und Ziel der 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Blankenheim bestehen darin, ein Baugebiet im östlichen Bereich des Ortsteils Reetz auszuweisen. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde Blankenheim wurden alle Ortschaften und Bedarfe betrachtet, wobei in Reetz eine geeignete Fläche ermittelt werden konnte.

Das ca. 1,5 ha große Plangebiet befindet sich unmittelbar an der Hardtstraße. Der Planbereich ist derzeit in weiten Teilen unbebaut und umfasst einen Teil der Hardtstraße, die in westlicher Richtung in den Ortsteil Reetz und in östlicher Richtung in den Natur- und Landschaftsraum um das Weilerbachtal führt sowie einen Wirtschaftsweg, der in nördlicher Richtung in den Landschaftsraum führt. Der Wirtschaftsweg sowie das danach folgende unbebaute Grundstück (Flurstück 117, Nutzung als Pferdewiese) sind seit 1978 im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13A (Ortslage Reetz, mittl. 12 rechtskräftige Änderungen) als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Das dann im Westen folgende bebaute Grundstück (Flurstück 118) ist als Dorfgebiet, südlich als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13A „Ortslage Reetz“, rechtskräftig 1997). Nach erfolgter Anzeige bei der Bezirksregierung Köln konnte die 7. Änderung des Bebauungsplans 13A ohne Änderung des Flächennutzungsplans rechtskräftig werden. Der westliche Planbereich (u.a. 7. Änderung des BP Nr. 13A Ortslage Reetz) umfasst einige Baustrukturen (Wohngebäude und landwirtschaftliche Gebäude). Das östliche Plangebiet wird derzeit als Grünlandfläche genutzt. Der Bereich unmittelbar an den Siedlungsbereich angrenzend dient als Pferdekoppel. Gegenüber befinden sich die Tennisplätze mit Clubhaus.

Die Gemeinde Blankenheim zieht als Tauschfläche einen Bereich westlich der Ortschaft Blankenheim in Betracht. Dieser Bereich liegt südlich der Trierer Straße (K69) und westlich des Mühlenweges und ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche (W)“ dargestellt und wird dann im Rahmen des Tausches in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt werden. Die Fläche umfasst ca. 1,6 ha (vgl. nachfolgende Abbildung) und entspricht damit der Größe der im Rahmen dieser landesplanerischen Anfrage angefragten Fläche von 1,5 ha.

Der Vorentwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenheim wird mit:

  • Begründung
  • Abgrenzungskarte
  • Grünlandkartierung
  • Artenschutzprüfung II

in der Zeit vom

21.08.2026 – 21.09.2026

im Rathaus der Gemeinde Blankenheim, Ahrstraße 50, 53945 Blankenheim, im Dachgeschoss zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, und zwar in der Zeit von:

Mo – Di:     09.00 - 12.00 Uhr

14.00 - 15.30 Uhr

Mi:             geschlossen

Do:             09.00 - 12.00 Uhr

14.00 – 18.00 Uhr

Fr:              09.00 – 12.00 Uhr

Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Bekanntmachung im Internet. Hier können alle planerischen Unterlagen, die aktuell Gegenstand dieser Bauleitplanung sind und die während der Beteiligung im Rathaus öffentlich ausliegen, eingesehen werden.

Der Inhalt der v. g. Bekanntmachung und die genannten Unterlagen werden ab dem 21.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Blankenheim unter (https://www.blankenheim.de/de/leben/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/bauleitplanung-im-beteiligungsverfahren/) und darüber hinaus auf der Seite https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/bauleitplaene-der-gemeinden-nrw veröffentlicht.

Innerhalb der o. a. Frist können Sie sich zu der vorgestellten Planung äußern bzw. eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, im Bauportal NRW oder per E-Mail (info@blankenheim.de) vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des o. g. Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Kontakt

Gemeinde Blankenheim

Bauleitplanung

Edith Zalfen

Ahrstraße 50

53945 Blankenheim

Tel. 02449-87-402

ezalfen@blankenheim.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Portals "Beteiligung NRW", in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Gemeinde Blankenheim. 

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