Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des Bebauungsplanes 8-26, Grüner Weg / Loikumer Weg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.05.2023 bis 20.06.2023
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.


Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-26 im Bereich östlich des Loikumer Wegs, südlich des Grünen Wegs mit den geraden Hausnummern 2 bis 14c, westlich des Flurstücks 173, Flur 14, Gemarkung Mussum und nördlich der Flurstücke 1, 117-119 in Flur 16, Gemarkung Mussum im beschleunigten Verfahren gem. § 13a und § 13b Baugesetzbuch

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 24.08.2022 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-26 im Bereich östlich des Loikumer Wegs, südlich des Grünen Wegs mit den geraden Hausnummern 2 bis 14c, westlich des Flurstücks 173, Flur 14, Gemarkung Mussum und nördlich der Flurstücke 1, 117-119 in Flur 16, Gemarkung Mussum im beschleunigten Verfahren gem. § 13a und § 13b Baugesetzbuch mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

  • Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gesamten Baublock,
  • Strukturierung und Ordnung der bisherigen Siedlung zur Absicherung und Steuerung der Baurechte,
  • Schaffung von Erweiterungsflächen zur Wohnbauentwicklung im rückwärtigen Grundstücksbereich sowie
  • Sicherung und Erhaltung einzeln festgesetzter Bäume und eines großen Baumbestandes sowie einer Ortsrandeingrünung.

Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Des Weiteren wird gemäß §§ 13b, 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a und § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gemäß §§ 13b, 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 17.05.2023 bis einschließlich 20.06.2023 Gelegenheit gegeben, sich bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt während der Auslegungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Kontaktdaten:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3131 (Frau Rötker)
Fax: 02871/953 9530

Stellungnahmen können ebenfalls unter https://beteiligung.nrw.de (Rubrik Bauleitpläne) sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die öffentliche Auslegung nach §§ 13b, 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ebenfalls nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der öffentlichen Auslegung können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Auslegungszeiten:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                    von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter https://www.bocholt.de/bauleitplanung verfügbar.

Bocholt, den 02.05.2023

Der Bürgermeister
In Vertretung
 

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3131 (Frau Rötker)
Fax: 02871 953-0

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bebauungsplanentwurf
  • TöB-Liste

Informationen

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