Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes K 6, 6. Änderung Kreuzstraße

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Abgrenzung des Änderungsbereiches zum Bebauungsplanes K 6, 6. Änderungsplan

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.


Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 6. Änderung des Bebauungsplanes K 6 für den Bereich östlich des Grundstücks Kreuzstraße 11-13, südlich des Grundstücks Theodor-Heuss-Ring 10-16, westlich der Grundstücke Theodor-Heuss-Ring 17-23 und nördlich der Kreuzstraße im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 30.09.2020 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 6. Änderung des Bebauungsplanes K 6 für den Bereich östlich des Grundstücks Kreuzstraße 11-13, südlich des Grundstücks Theodor-Heuss-Ring 10-16, westlich der Grundstücke Theodor-Heuss-Ring 17-23 und nördlich der Kreuzstraße im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines urbanen Quartiers mit gewerblichen Nutzungen sowie Wohnen
  • Verbesserung und Stärkung des Freiraums der Bocholter Aa durch Aufweitung der Grünflächen unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen (Wegeverbindungen, Spiel- und Erholungsflächen)
  • Stärkung der Rad- und Fußwegeverbindung entlang der Aa
  • Schaffung einer Fuß- und Radwegeverbindung vom Bahnhof zur Aa
  • Neuordnung der Erschließung.

Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes K 6 ist nunmehr im Internet zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan K 6 mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 18.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023 im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                    von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1004102 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.         

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3133 (Frau Wiese)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Bocholt, den 06.09.2023

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

 

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3133 (Frau Wiese)
Fax: 02871 953-9530

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